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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Constanze Hintze
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klar geregelt sein, ob die Ehegatten verpflichtet sind, im Fall einer Trennung Vermögenswerte, die sie vom anderen erhalten haben, zurückzugeben oder nicht. Eheverträge sind eine Chance, offen mit den wechselseitigen Ansprüchen umzugehen und gleich am Anfang einer Ehe das Vertrauen der Partner ineinander zu stärken. Vor allem aber vermeiden Sie damit einen unerfreulichen und für beide Seiten schmerzhaften Rosenkrieg, sollte die Liebe – wie so oft heute – doch keinen Bestand haben.
    Â 
    Dr. Barbara Schramm, Fachanwältin für Familienrecht in München

Erst absichern und sparen, sonst wird die Immobilie zur Last
    Um wen geht es?
Junges Mediziner-Ehepaar mit kleinen Kindern
Themenschwerpunkt
Vermögensaufbau für die eigene Immobilie
Zusatzinfos
Berufsständische Versorgungswerke Mieten oder kaufen?
    Â 
    Zwei Drittel aller Berufstätigen halten laut einer Allensbach-Umfrage die eigenen vier Wände für die einzig wahre private Altersvorsorge. Zu ihnen gehören auch Elke und Hendrik, die auf Anraten einer Studienkollegin zu mir kommen. Wir treffen uns am Vormittag, denn da sind ihre Kinder im Kindergarten. Die beiden jungen Ärzte haben sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten vier bis fünf Jahren eine Immobilie zu kaufen. »Wir haben 50.000 Euro angespart«, erklärt Elke, »das wird als Anzahlung sicher nicht reichen. « Die Häuser, die sich die beiden angesehen haben, kosten gut und gerne 450.000 bis 500.000 Euro, Nebenkosten von rund zehn Prozent kämen noch dazu. Da sind ihre Eigenmittel schnell verpufft.
    Ã„rzte liegen in der Gunst der Banken als Kreditnehmer ganz weit vorn. Die vermeintlich bonitätsstarke Klientel wird deshalb mit Finanzierungsangeboten aller Art hofiert. Und natürlich ist das Zinsniveau gerade verführerisch: Noch nie waren Baufinanzierungen so günstig zu haben wie Ende 2010.
    Dieser Weg führt zwar direkt zum Ziel, hat aber seine Tücken, wie die folgende Bestandsaufnahme zeigt.
    Elke ist 30 Jahre alt und arbeitet an drei Tagen in einer frauenärztlichen Gemeinschaftspraxis. Hendrik (36) hat an der Universitätsklinik vor wenigen Monaten einen Karrieresprung gemacht.
Seitdem ist das Familieneinkommen ordentlich gestiegen, und die beiden träumen nun noch stärker vom Haus im Grünen. Doch außer den 50.000 Euro, die auf einem Tagesgeldkonto und in einem Investmentdepot liegen, ist nicht viel Geld vorhanden. Ein nennenswerter Vermögensaufbau hat erst vor einiger Zeit begonnen, denn beide mussten zunächst ihre Studienschulden zurückzahlen.
    Die Vorsorge wurde mangels finanzieller Möglichkeiten bisher vernachlässigt. Beide haben zwar seit den ersten Studientagen eine kleine Berufsunfähigkeitsvorsorge – aber das war es dann auch schon. Rentenversichert sind sie über ihr berufsständisches Versorgungswerk, die Ärzteversorgung. Wie Elke und Hendrik sind viele Mediziner der Auffassung, dass die Absicherung über die Versorgungskammer ausreichend ist. Doch auch bei den Kammerberufen sind die Zeiten der Rundumversorgung vorbei.
    Die Altersvorsorge der Kammerberufe: Die goldenen Zeiten sind vorbei
    Angehörige der freien Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Steuerberater, wurden im Zuge der Rentenreform 1957 aufgefordert, sich selbst um ihre Altersvorsorge zu kümmern – die gesetzliche Rentenversicherung war ihnen versperrt. So sind die circa 90 Versorgungskammern entstanden. Psychotherapeuten gehören übrigens zum Versorgungswerk der Ingenieure.
    In den Versorgungswerken der Kammerberufe wird neben der Altersrente auch die Berufsunfähigkeit obligatorisch mit abgedeckt. Der Vorteil: Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine speziellen Tarife, die den individuellen Gesundheitszustand berücksichtigen. Auf der anderen Seite wird diese Rente
nur dann gezahlt, wenn der Mediziner wirklich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Wenn also die zuvor praktizierende Zahnchirurgin nach einer Erkrankung noch Gerichtsgutachten erstellt, zahlt das Versorgungswerk in aller Regel keine Rente. Es heißt: ganz oder gar nicht. Bei der BU-Rente der Versorgungskammer handelt es sich insofern um eine Invaliditätsrente, die mit einer privaten BU-Vorsorge aufgestockt werden muss.
    Die Versorgungseinrichtungen der Kammerberufe investieren nach den Regeln der Versicherungswirtschaft. Doch die Kapitaldecke wird immer dünner. Nicht nur, dass die

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