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Vertragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker?: Tragikomisches von unserem Körper und denen, die ihn behandeln (German Edition)

Vertragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker?: Tragikomisches von unserem Körper und denen, die ihn behandeln (German Edition)

Titel: Vertragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker?: Tragikomisches von unserem Körper und denen, die ihn behandeln (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Frederik Jötten
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). Besteht nach Beratung immer noch der Verdacht, sollte man den behandelnden Arzt auf sein mögliches Fehlverhalten ansprechen. Auch wenn er abwiegelt, sollte man darauf bestehen, sich Kopien der Krankenakten aushändigen zu lassen – das ist ein Rechtsanspruch.
    Die kann man einem Anwalt übergeben, Anwaltskammern vermitteln den Kontakt zu Spezialisten. Dadurch entstehen Kosten. Kostenlos ist es dagegen, den Vorfall seiner Krankenkasse zu melden. Sie berät und unterstützt, zum Beispiel, indem sie medizinische Sachverständigengutachten einholt.
    Kostenlos ist es auch, das Schiedsverfahren der jeweiligen Landesärztekammer in Anspruch zu nehmen. Eine Kommission aus zwei Ärzten und einem Juristen erstellt dabei ein Gutachten über den möglichen Behandlungsfehler und macht aufgrund der Erkenntnisse einen Vorschlag für einen Vergleich. Stimmen Arzt oder Patient dem nicht zu, bleibt der Rechtsweg offen.
    Schadensersatzansprüche können schon nach drei Jahren verjähren, deshalb sollte man schnell handeln. Die Frist läuft jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab der man den Namen des Arztes kennt und alle haftungsbegründenden Umstände bekannt sind. Sie gilt noch nicht für die Zeit, in der Krankenakten unrechtmäßig zurückgehalten wurden oder wenn ein Arzt behauptet, die Auswirkungen seines Behandlungsfehlers seien nur vorübergehend und legten sich mit der Zeit. Für den Zeitraum, in dem man selbst mit dem Arzt verhandelt oder die Schlichtungsstelle sich mit dem Fall beschäftigt, wird die Verjährung ausgesetzt. Mit Einreichung einer Klage verhindert man den Eintritt der Verjährung.

FREDERIK JÖTTEN

Der Charme einer Keule
    Beleidigt, als Wrack klassifiziert, nicht ernst genommen und zeitweise ignoriert – warum haben viele Mediziner so schlechte Manieren?
    Schon klar, Ärzte werden nicht dafür bezahlt, charmant zu sein. Aber ein bisschen netter könnten sie manchmal schon mit einem umgehen. Fies fand ich zum Beispiel den Orthopäden, bei dem ich mich im Studium mit Rückenschmerzen in Behandlung begab: «Herr Jötten», der kleine dicke Arzt schüttelte den Kopf, «Ihre Rückenmuskulatur ist quasi nicht vorhanden.» Ich begann ein Muskelaufbautraining – allerdings nicht, wie er empfohlen hatte, im Fitness-Studio seiner Frau. Das mache ich seitdem. Ich war zufrieden mit meinem Körper. Bis ich dann Jahre später in einer anderen Stadt zum ersten Mal vor einer Orthopädin stand – wieder mit Rückenschmerzen.
    Die Dame war 1 , 85 groß (also größer als ich), was mich ein wenig einschüchterte; neben ihr saß ihre Sprechstundenhilfe und erwartete das Diktat. «Ziehen Sie sich aus», befahl sie mir. «Bis auf die Unterhose.» Ich tat wie mir geheißen. «Stehen Sie immer so da?» – «Äh ja, ich glaube schon …», antwortete ich. Sie diktierte der Sprechstundenhilfe: «O-Beine, Spreiz-Senkfuß … Herr Jötten, es ist kein Wunder, dass Sie Rückenschmerzen haben.» Die hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon ganz vergessen.
    Die Frau hatte mich innerhalb von 10 Sekunden aus zwei Metern Entfernung quasi als Wrack klassifiziert und mit Füßen und Beinen die einzigen Körperteile genannt, mit denen ich keine Probleme habe. Dabei habe ich kein Übergewicht, bewege mich – die O-Beine kommen eben vom Fußballspielen! Sie hätte zumindest irgendwas Positives sagen können, aber nein, immer drauf auf die Patienten.
    Ich kann nicht behaupten, dass es mir nach diesem Arztbesuch besser ging als vorher, psychisch nicht, nein, und auch nicht physisch, denn die Einlagen, die sie mir verschrieb, halfen nicht.
    Vielleicht bin ich vorgeschädigt, was große, preußisch wirkende Ärztinnen angeht – weil die Amtsärztin, die meine Einschulungsuntersuchung machte, auch von einem solchen Kaliber war. Ich erinnere mich, dass ich mich vor ihr ebenfalls bis auf die Unterhose ausziehen und dann auf einem Bein hüpfen musste. Auf dem rechten ging es gut, auf dem linken kippte ich um – und lachte mich kaputt. Die Ärztin fand das gar nicht lustig. Sie sagte streng: «Der ist zu verspielt, der kann noch nicht in die Schule.» So durfte ich noch ein Jahr Quatsch machen.
    Hart, aber fair, kann man sagen, dann weiß man wenigstens, was Sache ist. Zuvorkommender Umgangston gehört vielleicht nicht in die Approbationsordnung. Aber wenn sie demnächst mal aktualisiert werden sollte, hätte ich ein dringendes Anliegen: das Gelöbnis aufzunehmen, während der Behandlung nicht zu telefonieren. Neulich bei meiner Hausärztin. Ich erzählte

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