Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Titel »Das Millionenrätsel. Wie reich war Franz Josef Strauß? Das ist eines der großen Geheimnisse der Nachkriegsgeschichte.«
Der Bericht legte dar, dass Angaben über die gewaltige Größenordnung des von Strauß hinterlassenen Vermögens mittlerweile durch die Zeugenaussage Burkhard K.s, des früheren Bankers der Citicorp , bei der Staatsanwaltschaft Bochum bestätigt worden seien. Der Stern zitierte Michelle Weber (Deckname), eine Luxemburger Kollegin des Bankers, die bestätigte, dass es eine entsprechende Anfrage eines Büros »Max Strauß« gegeben habe. Sie könne sich an die Geschichte sehr genau erinnern: Die Anfrage sei bei ihr über einen Luxemburger Kollegen eingegangen, der eigentlich für Immobilien zuständig war. Ob es sich um 100 , 200 Millionen oder einen noch höheren Betrag gehandelt habe, könne sie nicht mehr mit Gewissheit sagen, jedenfalls sei es eine »wahnsinnige Summe« gewesen.
Zum Beweis, dass F. J. Strauß große Bargeldmengen angesammelt habe, verwies der Stern darauf, dass Friedrich Karl Flick ihm gelegentlich Kuverts mit 200 000 bis 250 000 Mark zugesteckt habe und dass auch die Prokuristin eines Münchner Unternehmens sowie der Pilot von Eduard Zwick solche Bargeldzahlungen geschildert hätten.
Der Stern -Artikel erregte enormes Aufsehen, die gesamte deutsche Presse berichtete darüber. Max Strauß erhob gegen den Stern Klage – bei der gleichen Kammer beim Landgericht Köln, bei der sein Prozess gegen mich anhängig war. Es wurde spannend. Das Verfahren war zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches noch nicht abgeschlossen.
Das Urteil
Burkhard K. machte vor der Kölner Kammer die gleiche Aussage wie zuvor bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Dort hatte der Staatsanwalt schriftlich festgestellt: »Beteiligte Ermittlungsbeamte waren sich darüber einig, dass es keinen Anlass gibt, an der Richtigkeit der Angaben des Zeugen K. zu zweifeln.« Mein Anwalt wies die Kammer darauf hin, dass K.s Luxemburger Kollegin Michelle Weber gegenüber dem Journalisten Egmont Koch die Anfrage eines Büros Max Strauß nochmals schriftlich bestätigt habe. Koch hatte ihr unter Bezug auf ein mit ihr geführtes Gespräch am 12 . Juli 2012 eine E-Mail geschrieben, in der er sich nochmals versicherte, ob er sich Folgendes richtig notiert habe:
»Sie haben mir gesagt, die damalige Anfrage über einen großen Bargeldtransfer von Max Strauß sei bei Ihnen in der Citicorp Luxemburg eingegangen, nicht bei der Citicorp Frankfurt oder München. Der Wunsch sei von einem Luxemburger Mittelsmann im Auftrag der Geschwister Strauß an Sie herangetragen worden, Sie erinnerten sich auch an seinen Namen. Ihr damaliger Chef, Yves de Naurois, habe das Geschäft aber abgelehnt. Habe ich mir das in meinen Notizen richtig notiert?«
Michelle Weber antwortete per E-Mail: »Ja, Herr Koch, das haben Sie sich richtig notiert.«
Dennoch: Die Kammer gab der Klage von Max Strauß statt! Sie konnte in der Urteilsbegründung die persönliche Glaubwürdigkeit des integren Bankers K. nicht infrage stellen; sie versuchte das auch gar nicht. Zudem musste sie einräumen, dass seine Aussage nicht widerlegt sei. Aber, führte die Kammer aus, diese hätte nicht zu ihrer »vollen Überzeugung« gereicht. Das begründete sie mit meines Erachtens nur schwerlich nachvollziehbaren Argumenten. Vollends meinen Glauben an die Kölner Ziviljustiz verlor ich dadurch, dass sich die Vorsitzende Margarethe Reske und ihre Beisitzer über die zitierte Bestätigung der Luxemburger Bankangestellten Michelle Weber hinwegsetzten und außerdem den Antrag auf deren Vernehmung – völlig zu Unrecht nach meiner und auch meines Anwalts Ansicht –, als verspätet zurückwiesen.
Die Folge: Die Kammer untersagte mir zu behaupten, F. J. Strauß habe ein Vermögen in einer bestimmten Höhe (die Summe nenne ich aus juristischen Gründen nicht) hinterlassen. Eine derartige Behauptung aber hatte ich überhaupt nicht aufgestellt – und ich tue das auch jetzt nicht! In meinem Buch hatte ich lediglich geschrieben, dass nach dem Tod von Strauß ein solches »Gerücht« kursierte, das ich noch dazu als »abenteuerlich« bezeichnete. Doch die Kammer münzte das in eine unwahre Tatsachenbehauptung um, weil ich (gewissenhafterweise) zugleich Personen zitierte, die den Nachlass als sehr hoch veranschlagt hatten – insbesondere den Präsidenten des Obersten Rechnungshofs, aber auch den Bäderkönig Eduard Zwick, der den Nachlass gegenüber dem Spiegel – damals
Weitere Kostenlose Bücher