Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wilhelm Schlötterer
Vom Netzwerk:
Justizministerin Merk nach Verbleib und Behandlung des Schreibens befragte. Merks Antwort war aufschlussreich:
    Es gab eine anonyme Anzeige, die am 26. Januar 2004 bei der Staatsanwaltschaft Augsburg einging. Sie war ›An den leitenden Staatsanwalt‹ unter nachfolgender Nennung des seinerzeitigen Sachbearbeiters im damaligen Verfahren gegen Max Strauß gerichtet. In diesem Schreiben war von einem dreistelligen Millionenvermögen der Familie Strauß die Rede. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat mit Verfügung vom 30. Januar 2004 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach Paragraf 152 der Strafprozessordnung abgesehen, da keinerlei Anhaltspunkte dafür bestanden, dass Max Strauß oder dessen Familie über ein derartiges Vermögen, noch dazu in bar verfügten. Hierüber hat die Staatsanwaltschaft Augsburg dem Generalstaatsanwalt in München und dieser dem Justizministerium im Zusammenhang mit der Beantwortung der vorliegenden Anfrage berichtet. Für eine vorherige Information gibt es keine Anhaltspunkte.
    Demnach wurde das Schreiben der Strafkammer, die danach gegen Max Strauß verhandelte, vorenthalten. Genauso wenig wurde ermittelt: Es ist unfassbar, in welch markanten Fällen für Ermittlungen immer die Anhaltspunkte fehlen – die Strafanzeigen Gustl Mollaths gegen die HypoVereinsbank und Schwarzgeldkunden (s. »Die paranoide Wahnsymptomatik des Ingenieurs Gustl Mollath«, S. 318 ) illustrieren dies ebenfalls. Und hat obendrein der Generalstaatsanwalt unter Verstoß gegen seine Berichtspflicht in wichtigen und politischen Fällen das Justizministerium nicht informiert?
    Das Geständnis eines Münchner Staatsanwalts
    Im Dezember 2010 gab die Staatsanwaltschaft Bochum das Vorermittlungsverfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II ab, also nicht an die beim Landgericht München I, wo sich Nötzel und Lutz bereits hinreichend profiliert hatten. Die Akte umfasste 120 Seiten Ermittlungsergebnisse und Hinweise auf weitere Ermittlungsmöglichkeiten. Beigefügt war auch der besagte Aktenvermerk des Staatsanwalts Dörffer.
    Dieser Aktenvermerk über die Vorwarnung hatte offenbar bei Staatsanwältin Andrea Grape, die für den Fall bei der Staatsanwaltschaft München II zuständig war, heftigen Anstoß erregt. Sie rief Staatsanwalt Lutz an und stellte ihn zur Rede. Anscheinend gab er alles zu. Doch sie wollte es von Lutz noch schriftlich haben und verlangte unter Bezug auf das vorangegangene Telefonat per E-Mail von ihm eine schriftliche Stellungnahme, ob der Aktenvermerk die darin geschilderte »Kontaktaufnahme« mit Franz Georg Strauß zutreffend wiedergebe. Außerdem fragte sie, ob das von meinem Rechtsanwalt übergebene anonymisierte Protokoll über die Zeugenaussage dort vorliege.
    Lutz schrieb zurück, es sei tatsächlich zu mindestens einem Telefongespräch zwischen ihm und Franz Georg Strauß gekommen, bei dem die Mitteilung des Zeugen »thematisiert wurde«. Um dieses Geständnis kam Lutz nicht herum, nachdem er meinem Anwalt davon erzählt hatte. Aber seine kleinlaute Wortwahl kaschierte, dass er selbst den Strauß-Sohn angerufen und, als er ihn nicht sofort erreichte, sogar brieflich um einen Rückruf gebeten hatte. Und er hatte nicht etwa »vorgewarnt«, nein, vielmehr wurde lediglich »thematisiert«.
    In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Florian Streibl/Freie Wähler hierzu behauptete Justizministerin Merk, über diese Gespräche gebe es keine Aktenvermerke. Inhalt und Zeitpunkt der Gespräche seien dem Staatsanwalt »heute nicht mehr erinnerlich«. Zugleich aber behauptete sie, der Staatsanwalt habe Franz Georg Strauß »zur Gewährung rechtlichen Gehörs informiert«. Das war eine eindeutige Schutzbehauptung der Ministerin. Denn dann hätte der Staatsanwalt seinen Vorhalt und die Einlassung um Franz Georg Strauß schriftlich exakt in den Ermittlungsakten festhalten müssen. Eine Weisung von oben, die Geschwister Strauß zu informieren, habe der Staatsanwalt – so die Ministerin – nicht erhalten.
    Aufschlussreiche Aktionen der Geschwister Strauß
    Aufgrund der Information von Staatsanwalt Lutz über Burkhard K.s Aussage glaubten die Geschwister Strauß nun vielleicht, dass es für sie plötzlich gefährlich wurde. Den Strafantrag gegen mich hatten sie allem Anschein nach ohne Anwalt gestellt. Jetzt aber nahmen sie sich einen Strafverteidiger. Sie ließen ihn einen denkwürdigen Brief an meinen Anwalt schreiben: Dass er

Weitere Kostenlose Bücher