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Walter Ulbricht (German Edition)

Walter Ulbricht (German Edition)

Titel: Walter Ulbricht (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Egon Krenz (Hrsg.)
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Handels, um der DDR-Wirtschaft bewusst zu schaden, indem wichtige, vereinbarte Warenlieferungen – etwa Walzstahl und Roheisen – verweigert wurden.
    Aus rein politischen Gründen wurde am 30. September 1960 das gültige Berliner Abkommen durch die BRD »vorsorglich« gekündigt. Wiederum aus politischen Gründen wurde dann zum Jahresende mitgeteilt, dass der Handel fortgesetzt wird. Das zeigte, wie wenig berechenbar der innerdeutsche Handel für die DDR war. Hinzu kam im Januar 1961: Die BRD-Seite hatte einseitig eine Widerrufsklausel zu diesem Handelsabkommen festgelegt. Damit schuf Bonn die juristischen Voraussetzungen, um »wichtige Lieferungen« in die DDR stoppen zu können. Als Reaktion darauf forderte Ulbricht, die Volkswirtschaft der DDR »störfrei« zu machen. Diesem Umstand verdankte ich eine Moskau-Reise. Fritz Selbmann wurde beauftragt, mit der sowjetischen Seite darüber zu verhandeln, welche zusätzlichen Lieferungen aus der UdSSR bezogen werden können. Damit gleich die entsprechenden Importverträge abgeschlossen würden, nahm man einige Generaldirektoren von Außenhandelsbetrieben mit. Da Selbmanns Bemühungen jedoch wenig erfolgreich waren, konnten wir Generaldirektoren uns in aller Ruhe den Schönheiten der Stadt widmen.
    Ergiebiger waren die Ergebnisse zur Störfreimachung in der DDR-Industrie. Auch wenn es sich zumeist um teure Lösungen handelte, die Abhängigkeit wurde verringert. Auf der anderen Seite stiegen ab 1963/64 unsere Exporte in kapitalistische Länder.
    Auf Drängen der DDR konnten in den 60er Jahren die Hemmnisse im innerdeutschen Handel durch zähe Verhandlungen mit der BRD gemindert werden; Bonn ließ die Widerrufsklausel fallen. Von Bedeutung war die Vereinbarung eines Swings 6 , der den gegenseitigen Warenaustausch beschleunigte. Bis 1972 verdoppelte sich das Handelsvolumen (im Vergleich zu 2,1 Milliarden D-Mark im Jahr 1960). 1972 wurden 5,3 Milliarden erreicht.
    Als Reaktion auf den westeuropäischen Integrationsprozess und den Marshall-Plan war im Januar 1949 der RGW gegründet worden. Das war mehr eine politische Demonstration als ein politisches Konzept. Das Gründungsdokument wies dem RGW weit reichende Verantwortung für die Planung zu, doch das Papier wurde nie ratifiziert. Tatsächlich ging es um eine Organisation der bilateralen Zusammenarbeit der beteiligten Staaten mit gleicher Wirtschaftsordnung und gleichen politischen Interessen.
    Von gleichberechtigten Vertretern sollten wirtschaftliche Erfahrungen ausgetauscht, gegenseitige technische Hilfe und der Austausch von Rohstoffen, Nahrungsmitteln und Maschinen sowie Ausrüstungsgegenständen organisiert werden. In der Folge wurden einige Entscheidungen zum Außenhandelsregime vereinbart, zum Beispiel auf der II. Tagung im August jene, dass dem Handel in den folgenden Jahren die Preise des Jahres 1949 zugrunde gelegt werden würden. An diesem Prinzip wurde auch während und nach dem Preisauftrieb infolge des Koreakriegs 1950-1953 festgehalten. Außerdem wurden die allgemeinen Lieferbedingungen für den Handel zwischen den Betrieben des RGW erarbeitet. Entscheidungen über eine gemeinsame Wirtschaftsplanung wurden jedoch nicht getroffen.
    Die DDR war 1950 dem RGW beigetreten. In den Jahren 1951 bis 1953 fanden keine Ratstagungen statt. 1954 wurden zwischen den RGW-Ländern die Großinvestitionen abgestimmt und 1955 die Zusammenarbeit durch die Koordinierung der Fünfjahrpläne 1956-1960 festgelegt.
    Auf der VII. Tagung des RGW-Rates im Jahr 1956 wurde die Tatsache kritisiert, dass auf der einen Seite die RGW-Staaten auf Lieferungen aus den kapitalistischen Ländern angewiesen waren, und andererseits die Hälfte der im RGW produzierten Maschinen technisch veraltet und faktisch für die Halde produziert worden waren. Danach begann eine systematische Arbeit der Organe des RGW, die in der Ausarbeitung und Bestätigung des Statuts des RGW im Dezember 1959 gipfelte. Mit diesem Statut wurde die bisherige Praxis festgeschrieben. Der organisatorische Rahmen wurde festgelegt, mit dem Exekutivkomitee und den ständigen Kommissionen zu einzelnen Arbeitsgebieten. Die Entscheidungskompetenz des RGW wurde nicht verändert: Die RGW-Organe konnten lediglich Empfehlungen geben, verbindlich wurden die Entscheidungen erst nach der jeweiligen nationalen Zustimmung. Die nationale Souveränität der RGW-Länder wurde somit nicht angetastet.
    Tatsache aber ist: Die unzureichende Wirksamkeit des RGW behinderte das schnelle wirtschaftliche

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