Wanderungen durch die Mark Brandenburg
Reliefbilder ausgeführt. Diese Reliefs
sind die folgenden:
a. Graf von der Lippe entläßt den Zögling. 1777.
b. Festung Menin (Scharnhorst schlägt sich mit
der hannoverschen Besatzung durch die fran-
zösische Belagerungstruppe durch), den
30. April 1794.
c. Preußens Heer empfängt ihn, den 1. Mai
1801.
d. Preußisch-Eylau, den 8. Februar 1807.
e. Bewaffnung zum Kampfe von 1813.
f. Großgörschen, den 2. Mai 1813.
Dazu gesellen sich, in den Deckstein des Sarkophags
eingeschnitten, folgende Daten:
Linke Breitseite: »Gerhard David von Scharnhorst, königlich preußischer Generallieutenant. – Seine Ü-
berreste wurden im Jahre 1826 von Prag hierherge-
führt, um unter diesem, seinem Andenken gestifte-
ten Denkmale zu ruhn.«
Hintere Schmalseite: »Geboren den 12. November
1756 zu Haemelsee2) in Hannover.«
Vordere Schmalseite: »Bei Großgörschen verwundet.
An dieser Wunde gestorben zu Prag, den
28. Junius 1813.«
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Rechte Breitseite (Widmung): »Scharnhorst – die Waffengefährten von 1813.«
Um dies berühmte Denkmal her ruhen, wie schon
eingangs hervorgehoben, die Kinder und Enkel des
Generals, auch Graf Friedrich Dohna, sein Schwie-
gersohn, jeder unter einer mächtigen Platte von po-
liertem Granit, auf welche, neben dem Namen und
den Daten von Geburt und Tod, einfach ein Kreuz
und ein Bibelspruch eingegraben ist.
Zur Linken des Denkmals:
Juliane von Scharnhorst
Geboren den 28. Juli 1788; vermählt mit Graf Fried-
rich zu Dohna den 10. November 1809; dem Herrn
entschlafen den 20. Februar 1827.
»So ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung.«
Epistel Pauli an die Römer, Kap. 13, Vers 10.
Zur Rechten des Denkmals:
August von Scharnhorst
Geboren den 20. April 1795;
dem Herrn entschlafen den 11. Oktober 1826.
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»Ich will euch wiedersehen, und euer Herz soll sich
freuen,
und eure Freude soll niemand von euch nehmen.«
Ev. Johannes 16, Vers 22.
Also je ein Stein zur Linken und Rechten des Denk-
mals.
In Front desselben aber ruhen vier Tote.
Friedrich Graf zu Dohna
Generalfeldmarschall und Oberstkämmerer Seiner
Majestät des Königs;
geboren den 4. März 1784, gestorben 21. Februar
1859.
»Sei getreu bis in den Tod, so will ich dir die Krone
des Lebens geben.«
Wilhelm von Scharnhorst3)
Geboren den 16. Februar 1786, gestorben am 13.
Juni 1854.
»Das kein Auge gesehen und kein Ohr gehöret hat
und in keines Menschen Herz gekommen ist, das
Gott bereitet hat denen, die ihn lieben.«
1. Korinther 2, Vers 9.
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Gerhard von Scharnhorst
Königlich preußischer Premierlieutenant im 3. Husa-
renregiment; geboren 18. September 1819, gestor-
ben den 9. Februar 1858. »Barmherzig und gnädig
ist der Herr.« Psalm 103, Vers 8.
August von Scharnhorst
Platzmajor von Pillau, geboren 6. April 1821,
gestorben 11. November 1875.
»Das Alte ist vergangen; siehe, es ist alles neu ge-
worden.«
2. Korinther 5, Vers 17.
Die beiden zuletzt Genannten ( Enkel des 1813 gefallenen Generals) haben einen gemeinschaftlichen
Grabstein. Der enge Raum innerhalb des nur zwölf
Schritt breiten und fünfzehn Schritt langen Eisengit-
ters gebot dies. In den vier Ecken stehen Trauer-
eschen; aller weitere Schmuck ist vermieden, selbst
Blumen fehlen.
Mit diesen beiden 1858 und 1875 kinderlos verstor-
benen und im Laufe dieses Jahres (1881) nach Berlin
hin übergeführten Enkeln des Generals:
dem Premierlieutenant Gerhard von Scharnhorst
und dem Platzmajor August von Scharnhorst,
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erlosch, nach genau hundertundzwanzigjährigem
Bestehen – vom 12. November 1755 bis
11. November 1875 –, das erst 1802 geadelte Haus
von Scharnhorst.
Von allen, die diesen berühmten Namen einst führ-
ten, lebt nur noch der obengenannten Brüder, Ger-
hard und August, jüngere Schwester: Agnes von
Scharnhorst (Cousine Johanna von Scharnhorsts),
seit 1855 vermählt mit Baron Karl von Münchhausen,
Oberst z. D. und Schloßhauptmann in Erdmannsdorf.
Ihrer vor keiner Mühe zurückschreckenden Anregung ist es zu danken, daß, seit dem Ablaufe dieses Sommers, ihr Ahnherr Gerhard David von Scharnhorst
alle die Seinen an seiner Grabstatt um sich versammelt sieht.
1. In dem Punkte, daß man im Cabinet eine ge-
wisse Bestrittenheit der Scharnhorstschen
Verdienste wegleugnen wollte, hatte man ge-
wiß unrecht, aber darin andererseits gewiß
recht, daß es mindestens »unopportun« war,
in solcher Zeit auf solche Meinungsverschie-
denheiten oder
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