Weisse Haut - Schwarze Haut
üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben.
unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit
zu wahren.
Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass
Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird.
Internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern.
haben wir beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele
zusammenzuwirken.
Dementsprechend haben unsere Regierungen, durch ihre versammelten Vertreter,
deren Vollmachten vorgelegt …
Ziele und Grundsätze:
Artikel
1
Die
United Nations setzen sich folgende Ziele:
1.
den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck
wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten
und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken
und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch
führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit
und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
2.
freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und
Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu
entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu
treffen;
3.
eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme
wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die
Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied
der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu
festigen;
4.
ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung
dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
Artikel
2
Die
Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1
dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1.
Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer
Mitglieder.
2.
Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft
erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die
Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
3.
Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche
Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die
Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4.
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die
territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates
gerichtete oder sonst mit den Zielen der United Nations unvereinbare Androhung
oder Anwendung von Gewalt.
5.
Alle Mitglieder leisten den United Nations jeglichen Beistand bei jeder
Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie
leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungsoder Zwangsmaßnahmen
ergreifen, keinen Beistand.
6.
Die Organisation trägt dafür Sorge, dass Staaten, die nicht Mitglieder der
United Nations sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
7.
Aus dieser Charta kann eine Befugnis der United Nations zum Eingreifen in
Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates
gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer
Regelung aufgrund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die
Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz
nicht berührt.
Internationaler
Gerichtshof der United Nations ist der International Court of Justice. Der
Internationale Gerichtshof wurde 1945 als Nachfolgeorgan des Ständigen
Internationalen Gerichtshofes des Völkerbundes eingerichtet. Das Gericht hat
seinen Hauptsitz in Den Haag. Grundlage seiner Arbeit ist eine eigene Satzung,
die fester Bestandteil der UN-Charta ist. Hauptaufgabe des IGH ist die
Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten. Als Parteien können vor
dem Internationalen Gerichtshof nur Staaten auftreten; natürliche oder
juristische Personen, Organisationen dürfen den Gerichtshof nicht anrufen.
William ließ das Blatt sinken und überdachte das, was er
gerade gelesen hatte. Das hörte sich sehr gut an, aber er zweifelte, ob man das
alles in dem Maße
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