Wenn Alkohol zum Problem wird
mit ihm nicht auf eine Stufe gestellt werden. Sie sagen sich von ihm los und lassen ihn mit seiner ganzen Problematik allein. Aber auch der Betroffene selbst vernachlässigt seine sozialen Kontakte. Langsam wandelt sich der Freundeskreis, er setzt sich zunehmend aus Menschen zusammen, die auch häufig und zu viel Alkohol trinken. Beim Abgleiten eines Alkoholkranken in ein Milieu, in dem sehr viel Alkohol getrunken wird, sind die Therapiechancen besonders ungünstig.
Wie wirkt sich Alkoholismus beruflich aus?
Die berufliche Leistung wird durch starken Alkoholkonsum in vielfältiger Weise negativ beeinflusst.
Es kommt zu einem Leistungsabfall, besonders bei Berufen, die ein hohes Konzentrationsvermögen, genaue Sehleistungen, Geschicklichkeit, große Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verlangen. Andererseits gibt es relativ typische »Alkoholberufe«, wie zum Beispiel Gastwirt oder Barmixer, bedingt durch ihren »alkoholnahen« Beruf trinken manche von ihnen mehr und häufiger, sodass sich unter ihnen nicht selten Alkoholkranke finden.
Alkoholismus führt auch – wie genaue Untersuchungen in verschiedenen Ländern zeigen – zu einer vermehrten Unfallhäufigkeit am Arbeitsplatz. Weiterhin bewirkt er eine Häufung entschuldigten und unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit. So konnte man z. B. feststellen, dass Alkoholkranke wesentlich häufiger als Personen mit üblichem Alkoholkonsum arbeitsunfähig sind, und zwar meist wegen ihrer Rauschzustände oder körperlichen Alkoholfolgekrankheiten. Alkoholabhängige sind etwa 2,5-mal häufiger krank sind als andere Mitarbeiter.
Durch die vielen Krankmeldungen und/oder wegen seines Alkoholtrinkens am Arbeitsplatz fällt der Kranke allmählich auch den Vorgesetzten auf, die ihn anfangs vielleicht ermahnen,ihn aber im Wiederholungsfalle entlassen (siehe → S. 70 f .). Ein Alkoholkranker wechselt häufig seinen Arbeitsplatz, hat deswegen auch keinen richtigen Kontakt zu seinen Arbeitskollegen, aber auch keine richtige Beziehung zur Arbeit selbst. Er muss sich mit Arbeiten beschäftigen, die nicht seiner Ausbildung entsprechen, verdient weniger und verliert deshalb auch die »Lust« an der Arbeit und damit seinen festen Halt. Das Selbstwertgefühl sinkt unaufhörlich. Der weitere berufliche und finanzielle Abstieg schreitet voran.
Anders als noch vor wenigen Jahren wird in vielen Firmen, vor allem in Großbetrieben, das Problem »Alkoholismus« heute sehr ernst genommen. Größere Firmen beschäftigen häufig eigene Suchtberater oder führen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema »Alkoholismus« durch. Dennoch muss ein Alkoholkranker bei fortgesetztem Alkoholkonsum mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen.
INFO
Volkswirtschaftliche Kosten des Alkoholismus
Hier sind nur ganz ungefähre Schätzungen möglich. In der Schweiz wurden schon 1972 die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Alkohols mit 1,346 Milliarden Schweizer Franken berechnet.
Das Robert-Koch-Institut hat 2002 eine Studie vorgelegt, in der die Kosten für alkoholbezogene Krankheiten systematisch untersucht wurden. Die Gesamtkosten für alkoholbezogene Erkrankungen wurden für 1995 auf 20 Milliarden Euro geschätzt, 8 Milliarden Euro davon direkte und 12 Milliarden Euro indirekte Kosten. Der überwiegende Teil der indirekten Kosten wird durch Arbeitsunfähigkeit bzw. alkoholbezogene Krankheiten verursacht (3,8 % aller Arbeitsunfähigkeitstage). Dem gegenüber kann man die Einnahmen aus der Alkoholsteuer stellen, für das Jahr 2005 knapp 3,4 Milliarden Euro.
Sind Alkoholprobleme ein Kündigungsgrund?
Bei etwa 15 % der Kündigungen spielt Alkohol eine Rolle.
Der Arbeitgeber kann Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch oder Alkoholismus zum Anlass für eine ordentliche (fristgerechte) oder außerordentliche (fristlose) Kündigung nehmen. Der allgemeine rechtliche Kündigungsschutz gibt dem Arbeitnehmer jedoch das Recht, durch das Arbeitsgericht prüfen zu lassen, ob ausreichend Kündigungsgründe gegeben waren. Das Arbeitsgericht muss hierbei unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls die Interessen beider Seiten gegeneinander abwägen (bei einem nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum!). Dieser Kündigungsschutz wird nur gewährt, wenn die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung bei Gericht eingereicht wird. Bei den Arbeitsgerichten bestehen sogenannte Rechtsantragsstellen, in denen die Klage zu Protokoll genommen werden kann.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine
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