Wenn Alkohol zum Problem wird
gegenüber die Alkoholkrankheit bagatellisiert wird. Mit demFortschreiten der Krankheit lässt sich jedoch ein weiteres Abgleiten des Betroffenen bis hin zu einem Zerfall der Partnerschaft nicht aufhalten. Allmählich verliert der Kranke jegliche Autorität und ist nicht mehr in der Lage, Aufgaben und Verpflichtungen, wie vor Beginn seiner Krankheit, nachzukommen. Ein Teil dieser Aufgaben geht also jetzt an die anderen Familienmitglieder über, die sich nun auch gefühlsmäßig von ihm abwenden. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die Scheidungsrate bei Ehen mit Alkoholkranken wesentlich höher liegt als in der übrigen Bevölkerung. In vielen Fällen ist dann die Ehescheidung nicht nur die Folge, sondern auch die Ursache für ein Fortschreiten des Alkoholismus. So entsteht ein Teufelskreis, der schließlich zu einer völligen Vereinsamung, eventuell sogar zum endgültigen Verfall an die Krankheit und letztlich auch zu der hohen Selbstmordgefährdung von Alkoholkranken führt.
Die Kinder leiden in besonderem Maße
Für die Kinder ist es besonders schwer, wenn das alkoholkranke Elternteil ungerecht oder aggressiv ist und für sie unberechenbar zwischen Ablehnung und Zuneigung hin und her schwankt.
Die Alkoholkrankheit kann dazu führen, dass man sich autoritär, ungerecht oder unberechenbar für andere verhält. Wie andere Angehörige werden auch Kinder vor allem durch einen häufigen Wechsel der Gefühle und der Stimmungen überfordert. An manchen Tagen kann der Betroffene, auch abhängig vom Alkoholkonsum, freundlich und zugewandt sein, eventuell auch um Entschuldigung bitten, an anderen Tagen ist er wieder grob und unberechenbar. Wegen Nichtigkeiten werden die Kinder schwer bestraft; das macht ihnen Angst und sie versuchen, dem Betroffenen aus dem Wege zu gehen. Bei dem ständigen Wechsel zwischen Ablehnung und Zuneigung, wissen die Kinder nicht, wie sie sich verhalten sollen und werden stark verunsichert.
Die Alkoholkrankheit eines Elternteils wirkt sich ausgesprochen negativ auf die geistige, seelische und körperliche Entwicklung der Kinder aus, was sich unter anderem an den schulischen Leistungen zeigt. (Kinder Alkoholkranker besuchenhäufiger eine Sonderschule oder müssen eine Schulklasse wiederholen, sie besuchen auch seltener weiterführende Schulen.) Bei Kindern Alkoholkranker häufen sich auch Krankheiten, die auf Verwahrlosung zurückzuführen sind, ebenso wie kriminelle Handlungen. Auch Missbrauchsfälle (sexuelle Übergriffe, Gewalt) sind in den Familien Alkoholkranker häufiger als in der Normalbevölkerung. Sicher ist, dass Kinder aus Familien Alkoholkranker in weitaus höherem Maße auch alkoholabhängig werden (siehe → S. 85 ff .). Hierbei spielen biologische und genetische Faktoren eine Rolle, aber auch das sogenannte Familienbild, in dem die Kinder aufwachsen.
INFO
Alkoholismus als Scheidungsgrund
Deutschland: In Deutschland kann Alkoholismus sogar dann ein Scheidungsgrund sein, wenn die Krankheit noch nicht sehr weit fortgeschritten ist. Bei Ehescheidungen spielt heute nicht mehr wie früher die Schuldfrage eine Rolle, sondern vielmehr das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Alkoholismus (Trunksucht) mit all seinen Erscheinungsformen gilt als Zerrüttungsursache bei der Ehescheidung im Sinne des § 1565, Abs. 1 BGB. Neben Misshandlungen des Ehegatten oder anderer Familienangehöriger können auch fehlende Unterhaltsleistungen oder psychische oder geistige Störungen als Folge des Alkoholismus zur Zerrüttung beitragen. Selbst Beschimpfungen, in betrunkenem Zustand ausgesprochen, können zur Grundlage einer Scheidung werden. Alkoholmissbrauch mit nachfolgender Gewalttätigkeit kann als unzumutbare Härte vorzeitige Ehescheidung begründen.
Schweiz: In der Schweiz sind unter anderem Misshandlungen, unehrenhafter Lebenswandel und Zerrüttung Gründe für eine Ehescheidung. Nach Artikel 138 ZGB kann auf Scheidung geklagt werden, wenn ein Ehegatte den anderen schwer misshandelt oder ihm eine schwere Ehrenkränkung zugefügt hat. Beides ist häufig in Zusammenhang mit Alkoholismus relevant. Außerdem kann dieser auch zu einer tiefen Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses gemäß Artikel 142 ZGB führen.
Das Abdriften in die Isolation
Verwandte, Freunde und Bekannte ziehen sich allmählich vom Alkoholkranken zurück. Er gilt als unzuverlässig und unberechenbar. Die Freunde sind peinlich berührt, wenn er in alkoholisiertem Zustand sich selbst oder auch seinen Partnerbloßstellt, wollen
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