Wenn die Eltern alt werden
arbeiten, können aber morgens und abends die Pflege übernehmen. Dann hilft Ihnen die Tagespflege.
Pro Monat haben Sie abhängig von der Pflegestufe Anspruch auf folgende finanzielle Unterstützung:
Pflegestufe I: bis zu 384 Euro
Pflegestufe II: bis zu 921 Euro
Pflegestufe III: bis zu 1432 Euro
Bei der teilstationären Pflege wird der Pflegebedürftige von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück befördert. Neben der grundsätzlichen Versorgung und den Mahlzeiten bieten die Einrichtungen üblicherweise Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote an. Das können je nach Gesundheitszustand Gymnastik, Spiele oder Gesprächskreise sein.
In der Regel können solche Tagespflegeeinrichtungen flexibel genutzt werden – täglich oder nur für einzelne Tage. Selten gibt es allerdings Angebote für eine Betreuung an Wochenenden.
Heimunterbringung
Ihr Vater wird vergesslicher und ist in seiner Wohnung auch schon mal gestürzt. Sie schlafen schon schlecht, weil Sie ständig befürchten, dass ihm etwas passiert. Der Aufwand, ihn zu pflegen, wird immer größer – und doch haben Sie manchmal das Gefühl, er bräuchte noch mehr Pflege. Vielleicht ist es nun Zeit, über eine stationäre Pflege nachzudenken.
Niemand möchte gern in ein Heim – und niemandem fällt es leicht, einen geliebten Angehörigen fremden Menschen anzuvertrauen, ihn aus seiner gewohnten Umgebung zu nehmen. Gleichzeitig sind wir alarmiert von Berichten über fürchterliche Heime, fehlendes oder nachlässiges Pflegepersonal.Dennoch: Ein Heim ist keine grundsätzlich schlechte Idee. Es gibt triftige Gründe, wenn beispielsweise
kein Angehöriger in der Nähe wohnt, der sich regelmäßig um den zu Pflegenden kümmern kann,
der Pflegebedürftige sich selbst gefährdet oder zu verwahrlosen droht,
die Wohnung ungeeignet ist für Umbauten oder zur Aufnahme einer Pflegekraft.
Augen auf bei der Heimasuwahl!
Lassen Sie sich nicht grundsätzlich abschrecken. Es gibt nach wie vor motiviertes Pflegepersonal, engagierte Heimleiter und freundliche, funktionierende Heime. Aber auch hier gilt wie immer: Machen Sie sich selbst ein Bild. Reden Sie mit der Leitung und dem Personal. Lassen Sie sich vom Pflegestützpunkt vor Ort beraten und vertrauen Sie auf Tipps von Nachbarn, Bekannten Ihrer Eltern oder Freunden mit Eltern im ähnlichen Alter. Lassen Sie sich einen Vertrag zeigen und achten Sie darauf, dass alle gebotenen Leistungen genau beschrieben sind. Zusatzleistungen wie Wäscheservice oder Reparaturen müssen, wenn sie kostenpflichtig sind, aufgelistet sein.
Die Pflegekassen übernehmen nur Kosten für von ihnen zugelassene Heime. Welche das sind, erfahren Sie bei Ihrer Kasse anhand einer Liste, welche Leistung und Preise der verschiedenen Heime vergleicht.
Wenn Ihr Angehöriger in Pflegestufe III eingeordnet ist, geht man davon aus, dass eine vollstationäre Pflege notwendig ist. Nicht aber bei den beiden ersten Pflegestufen. Wenn Sie Ihren Vater / Ihre Mutter dennoch in einem Pflegeheim unterbringen möchten, übernimmt die Kasse die Kosten in geringerem Maße:
Pflegestufe I: maximal 450 Euro
Pflegestufe II: maximal 1100 Euro
Pflegestufe III: maximal 1550 Euro
Pflegestufe IV: (Härtefälle) 1918 Euro
Die Voraussetzungen, als Härtefall eingestuft zu werden, sind hoch und können sich auch ändern. Das heißt meist: Sie werden verschärft. Der Grund: Insgesamt dürfen nur 5 Prozent aller Pflegebedürftigen der Pflegestufe III als Härtefall anerkannt werden. Wenn man so will eine Quotenregelung, die vom Bund der Pflegekassen überwacht wird.
Die Pflegesätze werden im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft, das heißt, die nächste Erhöhung kommt frühestens Anfang 2015.
Mit den oben angeführten Pflegesätzen sind die Kosten für einen Pflegeplatz natürlich nicht gedeckt. Das Geld ist nur für die pflegerischen undmedizinischen Maßnahmen gedacht. Für die sogenannten Hotelkosten, also Verpflegung und Unterbringung, muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen – ebenso wie er das zuvor in der eigenen Wohnung in Form von Miete und Lebensmitteln auch getan hat.
Auswahl eines Heims
WISO -Tipp
Wenn möglich, setzen Sie Ihren Angehörigen beizeiten auf die Wartelisten umliegender Heime. Das sollte kostenlos möglich sein. Auch wenn noch nicht klar ist, ob und wann ein Heimplatz benötigt wird. Es ist besser, auf den Notfall vorbereitet zu sein. Und niemand kann Ihnen verbieten, sich in Listen mehrerer Heime einzutragen. Allerdings hat das Heim das Recht,
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