Wenn die Eltern alt werden
deutschen Haushalten nicht mehr wegzudenken. Viele davon arbeiten illegal. Aber die Familien, die sie gesetzeswidrig beschäftigen, sehen oft keine andere Wahl.
Auch die Bundesregierung musste mittlerweile einsehen, dass der Bedarf immer größer wird und den betroffenen Familien vielfach die Alternativen fehlen.
So wurde am 1. Mai 2011 der Arbeitsmarkt geöffnet und Pflegehilfen aus Osteuropa dürfen legal in Deutschland arbeiten. Das heißt, sie benötigen keine gesonderte Arbeitserlaubnis mehr. Das betrifft Arbeitskräfte aus folgenden Ländern:
Estland
Lettland
Litauen
Polen
Slowenien
Ungarn
Slowakische Republik
Tschechische Republik
Ausländische Pflegekräfte sind »Haushaltshilfen«
Aber das sollten Sie wissen: Diese Kräfte sind »Haushaltshilfen«, das bedeutet, sie dürfen alles tun, was zur Grundpflege gehört. Sie dürfen beim Anziehen helfen, beim Waschen, bei der Hautpflege, beim Rasieren, Kämmen, Essen, Trinken, Toilettengang und allgemein bei Gängen innerhalb und außerhalb der Wohnung. Alles, was über die sogenannte pflegerische Alltagshilfe hinausgeht, muss von einer professionellen Pflegekraft vorgenommen werden.
Natürlich ist das im Alltag nicht immer so einfach auseinanderzuhalten. Was Sie im Hinterkopf behalten sollten, ist, dass es bei bettlägerigen Menschen schnell zum Wundliegen kommt. Auch die sogenannte Mobilisierung von älteren Menschen, das Bewegen der Gelenke, ist etwas, das selbstverständlich jemand tun sollte, der dies gelernt hat. Der Gesundheit Ihrer Angehörigen zuliebe sollten Sie also im Zweifelsfall zumindest zeitweise auch den Rat und die Hilfe einer Fachkraft einholen.
Anders als oft kolportiert, arbeiten professionelle Pflegedienste oft auch gerne mit den osteuropäischen Kräften zusammen. Schließlich solltenalle das Wohl des Patienten im Auge haben. Wenn also der Pflegedienst von der zusätzlichen Kraft weiß, kann sich der Pfleger oder die Pflegerin darauf einstellen. Man kann sich besser ergänzen. Anstatt die ausländische Arbeitskraft heimlich zu beschäftigen sollten Sie daher offen handeln und gemeinsam die Pflege Ihres Angehörigen organisieren.
Vermittlung über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit
Wenn Sie sich die Haushaltshilfe über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit vermitteln lassen, werden Sie damit zum Arbeitgeber – mit entsprechenden Pflichten. Einer Haushaltshilfe zahlen Sie normalerweise einen Lohn, der zwischen 1300 und 1500 Euro monatlich liegt. Dazu kommen die Sozialabgaben, also die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dazu kommt noch ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem müssen Sie für eine angemessene Unterkunft für die Pflegehilfe sorgen.
Entsendegesellschaften
WISO -Tipp
Mittlerweile sind auch Wohlfahrtsverbände wie zum Beispiel die Caritas in die Vermittlung eingestiegen. Die Verbände bieten Musterverträge an und übernehmen auch manchmal die Formalitäten. Ferner suchen sie gezielt nach geeigneten Kräften und kümmern sich um Qualifizierung durch Vorbereitungskurse.
Durch die Pflichten als Arbeitgeber fällt auch dementsprechend einiges an Bürokratie an. Wenn Sie dies scheuen, können Sie eine Hilfskraft auch über ein ausländisches Entsendeunternehmen beschäftigen. Dann ist die Kraft in ihrem Heimatland sozialversichert und beim Entsendeunternehmen angestellt. Die Pflegekräfte benötigen eine gültige Entsendebescheinigung, genannt A1. Im Internet finden Sie eine Vielzahl an Angeboten – seriös wie unseriös. Das ist oft nicht einfach herauszufinden – und schon gar nicht auf die Schnelle. Lassen Sie sich auch hier nicht durch verlockende Preise verleiten, sondern nehmen Sie lieber ein ortsansässiges Unternehmen, bei dem Sie im Zweifelsfall einen Ansprechpartner vor Ort haben.
Minijobs
Wenn Ihr Angehöriger keine 24-Stunden-Betreuung benötigt und Sie nur stundenweise Entlastung bei der Pflege suchen, können Sie auch einen Minijobber beschäftigen. Hier hält sich die Bürokratie in Grenzen. Sie müssen die Hilfskraft über dassogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das geht sogar ganz unkompliziert per Telefon. Ein Minijobber darf maximal 400 Euro im Monat verdienen.
Teilstationäre Pflege
Tagespflege
Vielleicht haben Sie Ihre Mutter oder Ihren Vater bereits längere Zeit gepflegt und sind dafür beruflich kürzer getreten. Jetzt wollen Sie wieder mehr
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