Wenn die Eltern alt werden
Sie nach mehreren nicht angenommenen Plätzen wieder zu löschen.
Sicher war es für Sie nicht leicht, den Entschluss zu fassen, Ihren Angehörigen in einem Heim pflegen zu lassen. Sie können aber viel dafür tun, dass er sich dort wohlfühlt. Allem voran dadurch, dass Sie das Heim mit Bedacht auswählen. Sicher klaffen Wunsch und Wirklichkeit auch bei der Auswahl eines Pflegeheims auseinander. Natürlich hat man nicht immer die große Auswahl.
In manche Heime möchten Sie Ihre Mutter nicht geben und die anderen haben ellenlange Wartelisten. Dennoch: Setzen Sie alles dran, sich vorher gründlich über alle infrage kommenden Heime zu informieren, um nach Möglichkeit die beste Wahl zu treffen. Stellen Sie sich und Ihrem Angehörigen vorab folgende Fragen:
Standort Wo soll es liegen? Ist Ihrer Mutter oder Ihrem Vater die Umgebung wichtig? Ist sie oder er noch fit genug, um in der vertrauten Umgebung spazieren zu gehen und kleine Besorgungen zu machen? Gibt es Freunde und Bekannte oder Nachbarn, die sie/ihn weiterhin besuchen?
Wo leben Sie und andere nahe Angehörige? Wer wird in Zukunft am meisten Zeit haben, zu Besuch zu kommen?
Soll es in der Stadt oder im Grünen liegen? Was möchte Ihre Mutter oder Ihr Vater am liebsten sehen, wenn sie oder er nach draußen schaut: Beobachtet er/sie gern Menschen, Straßen und belebte Plätze? Oder bevorzugt er Ruhe, Weite, die Natur und Vogelgezwitscher? Wie nah sind die nächsten Geschäfte? Gibt es einen Garten?
Angebote im Heim Wie wichtig sind Ihrem Angehörigen Religion, Kultur und Aktivitäten? Sind Haustiere erlaubt? Gibt es Spiel- oder Singnachmittage? Wie sehen die Gemeinschaftsräume aus?
Personal Erkundigen Sie sich nach der Zusammensetzung des Personals: Wie viele der Mitarbeiter sind examinierte Pflegekräfte? In guten Heimen sollte es etwa die Hälfte sein. Gibt es Pflegekräfte, die speziell fürDemenzkranke geschult sind? Begegnet man Ihnen freundlich? Nimmt man sich Zeit? Oder wirken die Mitarbeiter überfordert und gestresst?
Heimbewohner Beobachten Sie die Bewohner des Heims. Wie wirken sie auf Sie? Passiv, deprimiert, apathisch oder teilnahmslos? Wirken sie gut versorgt und gepflegt? Sitzt man in Gemeinschaftsräumen beisammen? Unterhält man sich oder läuft pausenlos der Fernseher?
WISO -Tipp
Machen Sie zunächst einen Besichtigungstermin für ein Heim aus und erst anschließend einen Termin mit der Heimleitung. Manche Fragen ergeben sich auch erst, nachdem Sie durch das Heim geführt wurden.
Pflege-TÜV
Natürlich können Sie viele Kriterien auch in den Qualitätsberichten der Krankenkassen nachlesen. Seit Einrichtung des sogenannten Pflege-TÜVs werden alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen jährlich von einem Prüfdienst besucht und beurteilt. Die Kontrollen finden unangemeldet statt. Die Berichte werden im Internet veröffentlicht und können als Anhaltspunkt dienen. Dennoch sind sie nicht unumstritten in ihrer Aussagekraft. Daher sollte so eine Notenübersicht nicht das einzige Kriterium für Sie sein. Machen Sie sich möglichst selbst ein Bild. Im Grunde geht es immer auch um Ihr Bauchgefühl.
WISO -Tipp
Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise ausschließlich Sondennahrung erhält, deren Kosten von der Krankenkasse getragen wird, sollten Sie mit dem Heim vereinbaren, dass die Kosten von der Heimverpflegung abgezogen werden.
Kosten
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegestufe die oben genannten Pauschalsätze. Die decken in der Regel nur einen Teil der Kosten ab. Der Rest muss privat gezahlt werden.
Was darf das Heim also kosten? Ein schwieriges Thema, wenn das Geld knapp ist. Natürlich gibt es günstigere und teurere Heime und oft hat man nicht die Wahl. Wichtig ist aber: Kosten und Unterkunft müssen innerhalb eines Heims für Pflegebedürftige aller Stufen gleich berechnet werden.
Heimvertrag
Wie jeder Vertrag ist auch der Heimvertrag ein Dokument, das sorgsam geprüft werden muss. Und auch hier gilt wie bei jedem Vertrag: Übersehen Sie das Kleingedruckte nicht!
Da wir in Deutschland in einem föderalen System leben, haben die Bundesländer jeweils ihre eigenen Heimgesetze. Dennoch gelten für dieHeimverträge Regeln aus einem Bundesgesetz. Die sind im WBVG, dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, zusammengetragen und sollen dem besonderen Schutz der Pflegebedürftigen dienen.
Heimvertrag
Kündigungsregeln
Demnach haben Sie Anspruch darauf, vor einem Vertragsabschluss in leicht verständlicher Sprache darüber informiert
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