Wenn die Eltern alt werden
zu werden, welche Leistungen und Angebote das Heim bereithält. Die Kosten müssen klar benannt werden. Außerdem haben Sie ein Recht darauf, zu wissen, wie das Heim bei einer Qualitätsüberprüfung abgeschnitten hat. Diese Ergebnisse muss man Ihnen mitteilen. Der Vertrag, den das Heim mit Ihnen abschließt, muss schriftlich sein. Wichtig auch: Er muss unbefristet sein, also über einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Eine spätere Erhöhung der Kosten und Entgelte ist nur zulässig, wenn sie gut begründet ist. Eine Besonderheit der Kündigungsregelung: Hier sollen dem Gesetz nach die Pflegebedürftigen unter besonderem Schutz stehen. Das Heim kann Ihnen nur aus wichtigen Gründen kündigen. Zum Beispiel wenn Sie mit der Zahlung der Heimkosten monatelang im Rückstand sind und auch nach Setzen einer Frist nicht zahlen. Sie selbst müssen eine Kündigung nicht gesondert begründen, müssen sich aber natürlich an die Kündigungsfristen halten.
Liebäugeln Sie bereits mit einem bestimmten Heim? Haben Sie sich sogar schon für ein Heim entschieden? Das ist gut, aber vor dem Umzug steht der Papierkram – leider – da kommen Sie nicht drum herum. Und es ist entschieden besser, jetzt ein wenig Zeit zu investieren, als später eine Enttäuschung zu erleben oder gar auf bestimmte Leistungen verzichten zu müssen, mit denen Sie aber eigentlich fest gerechnet haben.
Was der Heimvertrag beinhalten sollte
Schon wenn Sie ein Heim besichtigen, können Sie nach einem Mustervertrag fragen und ihn in Ruhe zu Hause lesen – oder aber jemandem zeigen, der sich mit Heimverträgen auskennt. Grundsätzlich sollten im Vertrag eine ganze Reihe von Dingen eindeutig schriftlich geregelt und festgehalten werden:
Checkliste: Heimvertrag
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▶ Welche Leistungen werden vom Heim erbracht? Welche Grundpflegeleistungen und welche medizinischen Leistungen?
▶ Wie sieht der Wohnbereich aus? Gibt es Doppel- oder Einzelzimmer oder sogar ein eigenes Appartement?
▶ Wie sind die Räume ausgestattet? Dürfen Sie Ihre eigenen Möbel mitbringen? Oder müssen Sie es sogar, weil der Raum unmöbliert ist?
▶ Kosten für Verpflegung: Wie viele Mahlzeiten sind enthalten?
▶ Wie hoch sind die Kosten für die Betreuung?
▶ Sind die Kosten für Wäsche und Reinigung enthalten oder nicht? Wenn nicht, was kostet es extra?
▶ Gibt es eine Extraregelung für Zeiten der Abwesenheit? Müssen Sie den vollen Preis bezahlen, wenn der Pflegebedürftige mehrere Tage bei Verwandten verbringt, zum Beispiel an Weihnachten?
▶ Wie sieht die Regelung aus, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert?
▶ Welche Leistungen müssen oder können dazukommen? Wie sehr erhöhen sich dadurch die Kosten?
▶ Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
▶ Wie wird mit Personen- oder Sachschäden umgegangen (Haftungsregelung)?
▶ Gibt es einen Heimrat? Wer setzt sich für die Belange der Bewohner ein?
▶ Was passiert, wenn Sie mit der vom Heim erbrachten Leistung nicht zufrieden sind? Können Sie das Entgelt für das Heim kürzen?
Sie sehen, die Details machen auch hier, wie so oft, den Unterschied. Lieber also dreimal nachfragen und möglichst auch schriftlich festhalten, was genau im Endpreis enthalten ist und was noch zusätzlich an Kosten auf Sie zukommt.
Betreutes Wohnen
Sich selbst versorgen – so lange wie nur möglich – das wollen wir doch alle. Und wir wollen es natürlich auch unseren Eltern oder anderen älteren Angehörigen ermöglichen. Vielleicht sind Ihre Mutter oder Ihr Vater durchaus noch rüstig genug, um die meisten Dinge des Alltags alleine zu bewältigen. Vielleicht schreckt sie oder ihn vor allem der Gedanke, sich von den eigenen Möbeln trennen müssen und in ein fertig eingerichtetes Zimmer zu ziehen.
So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich
Wenn Ihr Angehöriger noch keine Pflegestufe hat, Sie sich aber doch sorgen, dass er ganz alleine weiter in seiner Wohnung lebt und Sie nur ab und an nach ihm gucken können, oder wenn Sie und Ihr Angehöriger einfach vorsorgen möchten, dann bietet sich das sogenannte betreute Wohnen an. Seit den 1990er-Jahren boomen solche Angebote, die für dieaktiveren Senioren gedacht sind. Gemeint ist damit grundsätzlich: So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich.
»Betreutes Wohnen« ist jedoch keinesfalls ein geschützter Begriff, sodass sich hinter den verschiedenen Angeboten von Wohnungsbaugesellschaften, Heimbetreibern und
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