Wie weiter?
selbstverständlich führt. Krieg ist wieder ein legitimes Mittel der Politik geworden.
Im April rückten Soldaten des NATO-Staates Frankreich in Mali ein. Der Welt wurde gezeigt, man habe das Land vor den vorrückenden Islamisten geschützt und dann befreit. Das fand die Welt in Ordnung, weil die Fanatiker – so sah man es im Fernsehen und las es in der Zeitung – die zum Weltkulturerbe gehörenden Mausoleen von Timbuktu zerstörten und die Scharia einführten. Bei den Kämpfen wurden auch Zivilisten getötet, was man wie gemeinhin üblich als Kollateralschaden bezeichnete.
Ein Journalist schrieb, dass der französische Militäreinsatz weniger der Rettung der Lehmbauten von Timbuktu diente, sondern mehr der Sicherung der Uranvorkommen, auf die die Atommacht Frankreich dringend angewiesen ist. Bekanntlich erzeugt das Land seine Energie zu großen Teilen in Atommeilern. Und es gibt drei unerforschte Erdölfelder im Norden, gewaltige Phosphatvorkommen, Gas und Gold. Damit war alles gesagt. Doch der Journalist fügte hinzu: Neben den Kollateralschäden gibt es auch einen Kollateralnutzen – es wurde in der Tat verhindert, dass die Islamisten weiter Unschuldigen oder Dieben Hände und Füße abschlugen. Das habe Relevanz, sei aber nicht der Grund des Krieges.
Also halten wir fest: Militärische Interventionen heute – egal, welche propagandistischen Begründungen auch geliefert werden – erfolgen zur Sicherung ökonomischer Interessen. Das ist für mich ein entscheidender Grund, die Auflösung der NATO zu fordern. Sie ist nicht reformierbar. An ihre Stelle muss eine andere Organisation treten, die nicht Konflikte austragen, sondern verhindern soll. In dieses Bündnis gehört natürlich auch Russland.
Gleichzeitig müssten die militärischen Komponenten in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU aufgelöst werden.
Meine Partei fordert eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion über das außen-, sicherheits- und friedenspolitische Verständnis Deutschlands.
Das NATO-Bündnis wird von allen übrigen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur »Staatsräson« erhoben. Kritik an der NATO ist für sie tabu. In der politischen Praxis setzen sie die NATO über die UNO.
Nach Lage der Dinge sind wir die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die einen friedenspolitischen Paradigmenwechsel fordert. Und wir bleiben dabei: Grundlage außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen muss die UNO-Charta sein.
12. Auch die Justiz braucht Reformen
Natürlich ist die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ein ganz wichtiges Gut.
Justiz muss, zweitens, bezahlbar bleiben. Die geplante Erschwerung von Prozesskostenhilfen ist nicht hinnehmbar. Jeder Mensch in Deutschland muss das Recht haben, die Hilfe der Justiz in Anspruch zu nehmen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Es gibt Prozesse, die einzig deshalb nicht geführt werden, weil sie zu teuer sind.
Und drittens geht es um den Zeitfaktor. Die Verfahren beginnen oft sehr spät und dauern viel zu lang. Das widerspricht auch der Rechtsstaatlichkeit, und es betrifft sowohl das Zivil- als auch das Strafrecht.
Ich erinnere an den Fall Kachelmann. Da ging es um die Frage, ob er die Frau zum Sex gezwungen hätte oder nicht. Dazu kann man das vermeintliche Opfer und den vermeintlichen Täter vernehmen und Gutachter anhören. Vielleicht auch noch einige Zeugen aus anderen Beziehungen befragen. Aber dazu braucht man nicht Jahre. Das ist für die Beteiligten eine Belastung. Das heißt, wir müssen andere Wege finden, um derart unzumutbar lange Verfahren zu verkürzen.
Beim Verwaltungsrecht bekommt man frühestens ein Jahr nach der Klage einen Termin. Und bei der Berufung vergeht ein zweites oder gar drittes Jahr.
Ziele einer Reform müssen darum sein:
Erstens Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte.
Zweitens muss alles bezahlbar bleiben.
Drittens muss effektiver und innerhalb bestimmter Fristen verhandelt werden. Wenn eine Rechtsfrage zu spät geklärt wird, besitzt sie kaum noch Relevanz.
In der DDR gab es auch vernünftige Regelungen. Ein kleiner Diebstahl bis zu 50 Mark war kein Diebstahl, sondern eine Verfehlung. Da gab es eine polizeiliche Strafverfügung mit einer Geldbuße. Das war keine Vorstrafe, es wurde auch nirgends eingetragen. Wenn wir also heute sagen würden, bei Delikten bis zu 50 Euro beschäftigen wir keinen Staatsanwalt und keinen Richter, wäre das sinnvoll. Gesellschaftliche Gerichte wie die
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