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Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Titel: Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andreas Krause Landt Axel W Bauer
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stieg, schnellte sie bei Dignitas (ca. 5   700 Mitglieder) sogar um 35 Prozent in die Höhe. Insgesamt 144 Personen hätten im Jahr 2011 mit Unterstützung von Dignitas ihr Leben vorzeitig beendet, berichtete im Februar 2012 die Presse unter Berufung auf Zahlen der Polizei. Mit Ausnahme von fünf Personen seien alle »Kunden« der im Kanton Zürich ansässigen Sterbehilfeorganisation aus dem Ausland gekommen. Auch bei der Zürcher Sterbehilfeorganisation Exit stieg die Zahl der Fälle im Jahre 2011 von 257 auf 300. Die meisten Betroffenen hätten unter Krebs gelitten. Demnach waren die »Kunden« durchschnittlich 76 Jahre alt. Im Gegensatz zu Dignitas gewährt Exit Sterbehilfe nur Bürgern, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben. 49 Von insgesamt 1   138 durch Dignitas bis Ende 2010 durchgeführten Suizidbegleitungen hatten knapp 90 Prozent der Suizidenten ihren Wohnsitz im Ausland, über 60 Prozent in Deutschland. 50
    Auf der anderen Seite darf man nicht übersehen, dass die Suizidbegleitung auch für die Angehörigen eine schwere psychische Belastung darstellt. Eine 2012 in der Zeitschrift European Psychiatry veröffentlichte Studie der deutschen Psychologin Birgit Wagner kam zu dem Ergebnis, dass nach der Begleitung eines assistierten Suizids 13 Prozent der Angehörigen und Freunde unter einer voll entwickelten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden. Weitere 6,5 Prozent weisen einzelne Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung auf. Die Prävalenz von Depressionen beträgt 16 Prozent. Bei 4,9 Prozent der Hinterbliebenen zeigen sich die Symptome einer krankheitswertigen, komplizierten Trauer. Die empirische Grundlage der Studie bestand in der Analyse aller 146 assistierten Suizide, an denen die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit im Zeitraum eines Jahres beteiligt war. In 111 Fällen waren insgesamt 229 Verwandte oder »gute Freunde« dabei, als der geplante Suizid begangen wurde. Von diesen Freunden und Verwandten erklärten sich 85 bereit, einen umfangreichen, standardisierten Fragebogen auszufüllen. 51
Hilfe zum Leben statt Suizidassistenz
    An der Entwicklung in den Ländern, die in den letzten Jahren den ärztlich assistierten Suizid straffrei gestellt haben, kann man sehen, wohin die vorgebliche Liberalität führt: Das Angebot der Sterbehilfe generierte in allen Altersgruppen eine wachsende Nachfrage und eine umfängliche Nutzung bei zahlreichen Krankheitsbildern, so zum Beispiel bei Depression oder Demenz. Da sich auch unter ethischen Aspekten die Beihilfe zur Selbsttötung nur graduell von der Tötung auf Verlangen unterscheidet, besteht hier eine Strafbarkeitslücke, die es zu schließen gälte. Die erlaubte Beihilfe zum Suizid öffnet nicht einfach nur eine Möglichkeit für den Notfall, sie leitet eine unabsehbare Entwicklung ein. Die Menge der Erkrankungen, die als »lebensunwert« gelten, wird sich immer weiter vergrößern. Wenn schwere Depression den Selbstmord plausibel macht, warum dann nicht auch die mittelschwere und die mittlere? Warum nicht auch die leichte depressive Verstimmung, von der man sagen wird, dass sie sich nur verschlimmern könne? Und woher nehmen wir die Sicherheit, dass die nahestehenden Personen mit lauteren Motiven bei der Selbsttötung helfen? Anders als bei anderen Straftatbeständen, bei denen Täter und Gehilfe sich gegen dasselbe Rechtsgut wenden, unterscheidet sich beim Suizid das bedrohte Rechtsgut für Täter und Gehilfen grundsätzlich. Der Suizident zerstört sein eigenes Leben, der Gehilfe das Leben eines anderen.
    Reinhold Schneider, der selbst zu Depressionen neigte, warnte bereits 1947 vor einer Bagatellisierung des Suizids: »Sicher ist: daß ein Mensch, der zu sich selbst im Mißverhältnis der Bereitschaft zur Selbstvernichtung steht, nicht mächtig werden darf. […] Der Selbstmord – scheinbar das persönlichste, nur gegen das Ich gerichtete Vergehen – ist in Wahrheit nicht auf das Subjekt beschränkt. Alles Leben ist eins; der sein eigenes Leben nicht achtet, verletzt das Leben überhaupt und empört sich gegen Den, der alles Leben gegeben hat. […] Seine Haltung, sein Denken haben etwas Zerrüttendes.« 52
    Mit der aktiven Beendigung des eigenen Lebens überschreitet der Mensch Grenzen, die ihm durch seine Natur vorgegeben sind. Er verletzt, ja er zerstört mit diesem ultimativen Schritt die Bedingungen seiner Existenz gerade auch in einem seine eigene Person übersteigenden Sinn. Grundsätzlich hat jeder Mensch

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