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Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Titel: Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andreas Krause Landt Axel W Bauer
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Mitwirkung von Angehörigen und Ärzten an einem Suizid mag vielen Zeitgenossen als ein Beitrag zu einem menschenwürdigeren Tod erscheinen, doch ist gerade hier die Grenze zur Qualifizierung eines menschlichen Lebens zum »lebensunwerten« Leben – etwa durch Angehörige, die auf den Patienten einwirken – überschritten. Die Würde des Menschen, die nach unserem Grundgesetz unantastbar ist, ist nicht nur die Würde des einzelnen Sterbewilligen. Sie ist stets zugleich die Würde aller Menschen. Wir müssen uns also fragen, was wir mit der Förderung der Suizidmitwirkung Dritter unser aller Würde antäten. Diese Frage reicht über individualistische und mit Freiheitspathos garnierte Oberflächendebatten weit hinaus.
    Der von seinen Befürwortern gerne als »Freitod« bezeichnete Suizid hat mit Freiheit im Sinne von Entscheidungsfreiheit nichts zu tun. Niemand würde sich – abgesehen von Szenarien morbider literarischer Fiktionalität – jemals im Rahmen mehrerer ihm zu Gebote stehender Alternativen aus »freien Stücken« für den Tod entscheiden. Für den an sich selbst beziehungsweise mithilfe Dritter vollzogenen Tod entscheidet sich nach reiflicher Überlegung nur, wer fest davon überzeugt ist, dass alle anderen Handlungsmöglichkeiten für ihn noch unerträglicher wären als die Beendigung seines Lebens. Wer hier von »Freiheit« spricht, der benutzt nicht nur einen unangebrachten Euphemismus für eine grauenvolle Verzweiflungstat, sondern er verhöhnt den Suizidenten noch im Angesicht seines letzten nonverbalen Hilferufs: »Du hast ja die freie Wahl, wenn du unbedingt möchtest, bitte sehr!« Schließlich werden die uns allen kostbare Freiheit des Individuums und die als Grundrecht garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit geradezu pervertiert, wenn sie dazu herhalten müssen, die irreversible Selbstzerstörung der personalen Existenz als deren »Entfaltung« zu feiern.
    Angesichts der Dramatik des Problems kann die eher diffuse Haltung des Deutschen Ethikrates, des biopolitischen Beratungsgremiums von Bundesregierung und Bundestag, keineswegs befriedigen. Das Gremium hat sich am 27. September 2012 mit Fragen der Suizidbeihilfe auseinandergesetzt und dabei den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe in den Blick genommen. In einer am selben Tag veröffentlichten Pressemitteilung begrüßte der Rat grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die organisierte Suizidbeihilfe gesetzlich zu regeln. Er vertrat allerdings mehrheitlich die Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf mehr Probleme als Lösungen schaffe. Der Rat sah vor allem die Gefahr, dass durch die Beschränkung auf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe größere Anreize für andere Formen der organisierten Suizidbeihilfe, die in diesem Entwurf unberücksichtigt blieben, geschaffen würden.
    Der Ethikrat plädierte dafür, jede Form der organisierten Suizidbeihilfe zu regulieren, wobei die Regulierungsrichtung – also stärkere Restriktion oder weitere Liberalisierung – kontrovers diskutiert wurde. Der Ethikrat hielt eine weitere gesellschaftliche Debatte für dringend erforderlich. Sie solle sich nicht nur auf Fragen der Suizidbeihilfe beschränken, sondern auch und vor allem die Stärkung der Suizidprävention sowie den Ausbau der Palliativmedizin und Palliativpflege in der medizinischen Praxis und in der Aus- und Weiterbildung fördern. 54
    Man ahnt bereits, in welche Richtung sich eine etwaige offizielle Stellungnahme des Ethikrates bewegen wird: in gar keine. »Liberale« Befürworter und »konservative« Kritiker der Suizidmitwirkung werden sich mit fein ziselierten Argumenten gegenseitig neutralisieren, sodass beim geneigten Publikum der Eindruck entstehen wird, ganz gleich, was die Politik entscheide, es werde schon irgendwie in Ordnung gehen. In einer Zeit, in der die Disziplin »Ethik« lediglich als eine methodisch-wissenschaftliche, selbst aber wertneutrale Klaviatur der jeweils gewünschten Moral und somit als ein Instrument zur politischen Legitimationsbeschaffung angesehen wird, kommt die fortlaufende Relativierung verbindlicher Werte durch den polyphonen Chor von sorgsam ausgewählten Exponenten konträrer Positionen den politisch Verantwortlichen sehr gelegen. Sobald es gelingt, die Gegner der Suizidmitwirkung als angeblich antiquierte Randgruppe »konservativer Hardliner« zu diffamieren und ins Abseits des gesellschaftlichen Mainstreams zu

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