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Xperten - Der Anfang: Kurzgeschichten

Xperten - Der Anfang: Kurzgeschichten

Titel: Xperten - Der Anfang: Kurzgeschichten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hermann Maurer
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einen oder den anderen Standpunkt besser.
    Wie sind die Konsequenzen aus obiger Beobachtung? Sicher nicht, dass man den Autoverkehr oder den Radverkehr dramatisch einschränkt, sondern, meiner Meinung nach, dass man Autoverkehr und Fahrradverkehr systematisch trennt – genau wie man auf Autobahnen langsame Traktoren nicht gestattet, auf manchen Waldstraßen hingegen wieder nur Traktoren oder andere Forstfahrzeuge.
    Die Trennung Autoverkehr/Radverkehr lässt sich auf zwei Arten erreichen: Die eine besteht im Ausbau von Radwegen, die klar von anderen Verkehrsflächen getrennt sind. Lösungen, wie man sie an manchen Stellen zum Beispiel in Graz sieht, wo nur ein Radweg an den Rand der Straße gepinselt ist, reichen da kaum. Die zweite Möglichkeit (vor allem in Städten) besteht darin, Straßen zu unterteilen in Autostraßen und Radstraßen. In Radstraßen dürfen Autos nur mit max. 25 km/h unterwegs sein (und werden durch Bodenwellen an schnellerem Fahren gehindert; wobei die Bodenwellen Lücken haben, durch die ein Fahrrad ungehindert hindurch kann); in Autostraßen ist das Radfahren verboten. Um bei der Aufteilung der Straßen in Autostraßen und Radstraßen gerecht vorzugehen, schlage ich vor, Frequenzmessungen in allen Straßen durchzuführen. Jedes Straßenstück, das im Durchschnitt von mehr als 200 Autos pro Tag befahren wird, ist eine Autostraße; alle anderen Straßen sind Radstraßen.
    Die beschriebene Vorgehensweise scheint mir zu sichern, dass alle stark befahrenen Straßen für Autofahrer uneingeschränkt benutzbar bleiben und Radfahrer (die auf solchen Straßen ohnehin gefährdet sind) von dort ferngehalten werden.
    Umgekehrt entsteht automatisch ein dichtes Netz von Radstraßen, in denen Autos zwar für Zufahrts- und Lieferzwecke gestattet sind, ein Durchfahren aber auf Grund der sehr niedrigen Geschwindigkeit so wenig attraktiv ist, dass es von selbst unterbleibt.
    Jede Stadt, die so vorginge, erhielte also umgehend ein dichtes Radnetz, zwar sicher mit Lücken da und dort, wo aber dann der Bau von komfortablen Radwegen prioritätsmäßig voranzutreiben wäre.
    Ceterum censeo: Ein solches Radnetz könnte auch für relativ kleine und langsame motorunterstützte Fahrzeuge verwendet werden. Mit zunehmender MAUTOzahl (man stelle sich ein MAUTO zum Beispiel als ein wettersicheres Fahrrad mit kleinem Elektromotor zur Unterstützung vor) würde die Anzahl der Autos im Stadtverkehr zurückgehen, wodurch die Autofrequenz auf manchen Straßen unter 200 pro Tag fiele und damit auch diese Straßen zu Radstraßen umgewidmet würden. Am Ende des Prozesses bestünde ein dichtes Netz von Rad-(= MAUTO-)Straßen und ein dünnes Netz für die verbleibenden (hoffentlich wenigen) Autos und Lastautos.

    10.4 Undiszipliniertes Radfahren

    Herr Meitl (Name geändert) fährt an einem dunklen Dezemberabend aus seiner Parkgarage in die nach rechts führende Einbahnstraße. Vor dem Einbiegen schaut er sorgfältig nach links und (überflüssigerweise) flüchtig nach rechts; er biegt also nach rechts in die Einbahnstraße ein; er stößt nach einigen Metern – ohne rechtzeitig bremsen zu können – einen Radfahrer nieder, der unbeleuchtet gegen die Einbahn unterwegs ist.
    Der Radfahrer ist mäßig schwer verletzt. Herr Meitl (bzw. seine Haftpflichtversicherung) wird später verurteilt (»es hätte ja auch ein Kind auf der Straße laufen können«) die Spitalskosten zu ersetzen. Herr Meitls Verteidiger hat dieses Ergebnis schon vorhergesagt: »Der Radfahrer ist mittellos. Jemand muss das Spital zahlen. Er kann es nicht. Sie bzw. Ihre Versicherung schon …, also werden Sie zahlen. Wir leben schon lange in keinem Rechtsstaat mehr, sondern in einem Sozialrechtsstaat, wo Gesetze nicht objektiv, sondern nach der sozialen Situation der Betroffenen interpretiert werden.« Die Bemerkung des Verteidigers sollte fast Gegenstand eines eigenen Beitrages sein, denn wenn sie stimmt (und das fürchte ich!), dann ist es mit unserem Rechtsstaat nicht mehr weit her.
    Aber mir geht es heute um etwas anderes: Um die Disziplinlosigkeit des beschriebenen Radfahrers und – pars pro toto – um die Disziplinlosigkeit vieler Radfahrer.
    Radfahrer als Verkehrsteilnehmer haben sich meiner Meinung nach an Regeln zu halten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Sie gefährden nicht nur sich selbst (dieses Risiko zu übernehmen ist vielleicht noch ihre Sache), sondern bringen andere Personen, die durch ihre Disziplinlosigkeit in einen Unfall verwickelt

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