Zehn Jahre nach dem Blitz
etwas faul an der Sache.
»Sie verstehen nicht«, sagte Brose, der seinen Gesichtsausdruck aufmerksam betrachtete. »Sagen Sie es ihm, Lindblom.«
Verne Lindblom erklärte: »Die Sache ist folgendermaßen: Hig oder ein anderer aus Runcibles Mannschaft, die die Bleiernen und die großen, autonomen Geräte überwachen, entdeckt die Gegenstände und teilt es Runcible mit. Und ungeachtet ihres Wertes und der US-Gesetze ...«
»Oh, mein Gott«, unterbrach ihn Adams. Runcible mußte wissen, daß diese Funde, wenn er sie der Estes-Park-Regierung meldete, ihn sein Land kosten würden. »Er würde den Fund verheimlichen«, sagte Adams.
»Natürlich.« Brose nickte hocherfreut. »Mrs. Morgan vom Institut für angewandte psychiatrische Forschung in Berlin hat auf unsere Veranlassung hin eine unabhängige Analyse des vollständig dokumentierten Psychoprofils des Mannes angefertigt. Und sie stimmt mit unseren eigenen Psychologen überein. Zum Teufel, er ist Geschäftsmann – er ist auf Reichtum und Macht aus. Was bedeuten ihm schon unschätzbare, altertümliche Gerätschaften, die von einem, vor sechshundert Jahren in Süd-Utah gelandeten, außerirdischen Eroberertrupp stammen? Diese Schädel: diejenigen, die nicht vom Homo sapiens stammen. In Ihrem Artikel wird ein Foto dieser Zeitung erscheinen. Sie werden die Vermutung äußern, daß diese Außerirdischen landeten, werden aufgrund der mageren Knochen- und Waffenfunde Vermutungen über ihr Aussehen anstellen und die Annahme vertreten, daß sie in ein Gefecht mit einem kriegerischen Indianerstamm verwickelt wurden, in dem die Außerirdischen den kürzeren zogen und daher die Erde nicht bevölkerten – das alles sind Vermutungen, und zur Zeit Ihrer Artikel, vor dreißig Jahren, waren die Beweise unvollständig. Doch man hoffte auf weitere Funde. Das hier sind sie.«
»Und damit«, sagte Adams, »haben wir endlich voll repräsentative Knochen und Waffen in der Hand. Endlich. Die dreißig Jahre zuvor angestellten Vermutungen haben sich bestätigt, und wir befinden uns in einem Augenblick von gewaltiger wissenschaftlicher Bedeutung.« Er ging zum Fenster hinüber und gab vor, hinauszuschauen. Der Baumeister Louis Runcible würde einen Fehler begehen – er würde annehmen, daß die Gegenstände in seinem Land vergraben wurden, damit er dieses Land verlor; und in dieser irrigen Annahme würde er die Funde verheimlichen und seine Grabungs- und Bauarbeiten fortsetzen.
Woraufhin ...
Der Wissenschaft mehr ergeben, als sein »Arbeitgeber« und der Habgier dieses Industriemagnaten, würde Robert Hig den Fund der Gerätschaften »widerstrebend« bei der Estes-Park-Regierung durchsickern lassen.
Und damit wäre Runcible zum Verbrecher abgestempelt. Denn es gab dieses Gesetz, das immer wieder in Kraft trat, wenn die Bleiernen, die auf dem Privatbesitz der Yance-Leute angestellt waren, unermüdlich nach Überbleibseln aus der Vorkriegszeit gruben, die von hohem künstlerischem und technologischem Wert waren. Alles, was er fand – was seine Bleiernen fanden –, gehörte ihm. Wenn es nicht von übergeordnetem archäologischem Wert war.
Und eine außerirdische Rasse, die vor sechshundert Jahren auf der Erde gelandet war, eine entscheidende Schlacht mit einheimischen Indianern geführt und sich dann zurückgezogen hatte, um wieder zu verschwinden – Runcibles Klage vor dem Rekonstruktionsrat in Mexico City würde völlig aussichtslos sein; auch mit dem besten Rechtsbeistand der Welt würde er nicht den Hauch einer Chance haben.
Aber Runcible würde nicht nur sein Land verlieren.
Ihm würde, je nach der Überzeugungskraft der Regierungsanwälte vor Gericht, eine Gefängnisstrafe von vierzig bis fünfzig Jahren drohen. Und die Verfügung über kostbare Kulturgüter, wie das Gesetz hieß, war bereits verschiedentlich von zahlreichen Yance-Leuten auf die Probe gestellt worden; Funde von überragender Bedeutung, die absichtlich nicht weitergeleitet und dann doch entdeckt worden waren – der Rat würde die Vorschrift gegen Runcible auslegen, und er würde ausgelöscht; das ökonomische Imperium, das er aufgebaut hatte, seine in aller Welt verstreuten Wohnanlagen, würden der öffentlichen Hand übereignet: so lautete die Strafverfolgungsklausel der Verordnung über kostbare Kulturgüter, die Klausel, die sie so gefürchtet machte. Die Person, die aufgrund der Verfügung verurteilt wurde, wanderte nicht nur hinter Gitter – sie verwirkte ihre Besitztümer in toto.
Das alles ergab einen
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