Zeitbombe Internet
früherer AuÃenpolitik verschwimmen«, sagt der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
»Nationale Alleingänge sind bei diesem globalen Medium zum Scheitern verurteilt«, sagt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer (CDU).
Dabei bestimmt in der Digitalpolitik wie in allen anderen politischen Fragen auch der Einzelfall, ob sich Probleme national regeln lassen oder nicht.
Da ist die Internetpolitik nicht anders als beispielsweise die Umweltpolitik, und tatsächlich hilft ein Vergleich mit 1980, dem Gründungsjahr der Partei »Die Grünen«. Damals, als die Kosten der Industrialisierung, der Raubbau an der Natur nicht mehr zu übersehen waren, wuchs die Ãberzeugung: Wir
brauchen eine Umweltpolitik. Die Industrie wird es alleine nicht schaffen, ihren Rohstoffhunger und ihre zerstörerischen Nebenwirkungen von sich aus zu verringern. Gab es Vorbilder für so eine Politik? Fertige Lösungen? Konnten Politiker abschätzen, was einzelne Regeln und Grenzwerte und Verbote für Folgen für Wirtschaft, Natur und Gesellschaft haben würden? Nein, das konnte niemand. Seither pflastern Versuch und Irrtum den Weg der Umweltpolitik, in der es endgültige Lösungen nie gegeben hat, nur das ständige Streben nach politischen Rahmenbedingungen, die die Schäden am Ãkosystem Erde begrenzen.
Wo nationales Recht nichts oder zu wenig ausrichten kann, hat sich über die Jahre tatsächlich ein überwölbendes Völkervertragsrecht entwickelt, das mal harte Regeln setzt und mal den Charakter von Absprachen besitzt. Solche Abkommen regeln etwa die Haftung bei Atomtransporten, für Weltraumschrott, für einige Fälle von internationaler Umweltverschmutzung â und in der EU viele Umweltauflagen. Das ändert aber nichts daran, dass nationale Umweltpolitik eigene Aufgaben zu lösen hat â und dass Regierungskunst darin besteht, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Eine vergleichbare Internetpolitik ist erst in Ansätzen erkennbar. Und je länger die Liste der unerledigten Themen wird, desto drängender werden die Fragen: Warum ist das so? Muss es so sein? Wer oder was ist dafür verantwortlich?
Datenschutz: Im Verlauf des Buches wurden einige Möglichkeiten nationaler Gesetzgebung erwähnt, die den Datenschutz erleichtern könnten: eine Meldepflicht für neue Dienste populärer Internetunternehmen â oder eine Regionalisierung von Rechenzentren (Kapitel 3). Darüber hinaus gehört zu einem wirkungsvollen Datenschutz ein robustes Völkervertragsrecht, um etwa ein »Recht auf Vergessen« durchzusetzen (Kapitel 4).
Urheberrecht: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, sie wolle alles dafür tun, das Urheberrecht im Internet durchzusetzen. In einer Grundsatzrede hat die Bundesjustizministerin dann im vergangenen Sommer gesagt:
»Bei allen Ãberlegungen muss der Werkschöpfer im Mittelpunkt stehen. Niemand sonst gehört in den Mittelpunkt, kein Dritter; weder der Verwerter, der mit der Vermarktung des Werkes Geld verdient, noch der User, der mit der Gratis-Nutzung Geld sparen will.« Es klang, als würde sie sich aufmachen, um ein neues Gleichgewicht im digitalen Zeitalter herzustellen. Doch bis zum Redaktionsschluss des Buches ist nichts geschehen.
Presserecht: Sowohl die FDP als auch die Oppositionspartei Die Grünen wollten eigentlich das Presserecht ändern, um Journalisten besser zu schützen, die von Informanten relevante Dokumente erhalten. Auch die Arbeit von Enthüllungsplattformen wie Wikileaks oder Openleaks würde dadurch erleichtert und rechtlich abgesichert. Im Koalitionsvertrag hieà es: »Dazu werden wir insbesondere im Strafgesetzbuch sicherstellen, dass sich Journalisten künftig nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. « Das würde auch die Zuträger besser abschirmen, da Journalisten nicht mehr durch eine Strafandrohung unter Druck gesetzt werden könnten, Quellen preiszugeben. Passiert ist nichts.
Jugendmedienschutz: Einen ersten Entwurf für einen neuen Staatsvertrag haben die Bundesländer im Jahr 2010 zurückgezogen, weil er sich als nicht tauglich erwies.
Cyberwar: Wie will die Bundesregierung einen möglichen Angriff auf Infrastrukturen und Staatsgeheimnisse durch staatlich
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