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155 - Kriminalfall Kaprun

155 - Kriminalfall Kaprun

Titel: 155 - Kriminalfall Kaprun Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Uhl Hannes
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nächsten Tagen nimmt er den Heizlüfter unter die Lupe und vergleicht das Gerät mit Fotos von Anton Muhr und der KTZ . Er notiert: »Durch den Einbau des Heizlüfters lag die Dichtfeder nicht mehr in der Dichtnut auf.« Wieder und wieder sieht er sich die Fotos an, die den Heizlüfter im Originalzustand zeigen, noch bevor er von der KTZ ausgebaut und nach Wien gebracht wurde. »Da ist doch was …«, sagt er halblaut.
    Im Schreibtisch kramt er nach einer Lupe und justiert sie vor einem Bild des geöffneten Heizlüfters. Sein Blick pendelt von der Lupe zum Heizlüfter, der zerlegt auf seinem Schreibtisch liegt. Er notiert: »Durch die bauliche Trennung von vorderer und hinterer Gehäusehälfte durch die Pultplatte passte der Heizlüfter nicht mehr zusammen, er war auf einmal dicker als ursprünglich.«
    Er ermittelt die Länge der Nut-Feder-Verbindung am Heizlüfter und schreibt: »Nut: 4,6 Millimeter. Gerät in der Gletscherbahn mindestens 5 bis 7 Millimeter vergrößert, inklusive der noch zu prüfenden Stärke der Pultplatte.«
    Keim nimmt ein Teppichmesser aus seinem Werkzeugkoffer. In den Karton schneidet er ein Loch, ein paar Zentimeter kleiner als der Querschnitt des Heizlüfters. Oben und an der Seite schneidet er kreisrunde Ausnehmungen, genauso wie das Loch in der Pultwand der Gletscherbahn beschaffen ist. Jetzt verschraubt er die Heizlüfterhälften mit dem Karton, so lange bis sich der Karton verklemmt.
    Er zündet sich wieder eine Zigarette an, bevor er den Temperaturschalter am Heizlüfter anzubringen versucht. Der Schalter hält nicht. Er lässt sich nicht aufstecken, weil die Abstände im Gerät nicht mehr stimmen. Der Schalter fällt einfach herunter.
    Keim schreibt: »Durch baulich-konstruktive Änderungen am Gerät konnten die Schalter nicht mehr greifen. Also wurden Kunststoffplättchen auf der Elektrik im Heizlüfterinneren aufgeklebt, um die Distanz zu überbrücken.«
    Das muss doch den österreichischen Gutachtern aufgefallen sein, denkt er. Er nimmt das Gutachten des Experten zur Hand, der sich mit dem Heizlüfter befasst hat. Doch er findet kein Wort von den aufgeklebten Plättchen und kein Wort von der konstruktiven Veränderung des Geräts. Das können die doch unmöglich übersehen haben, denkt er.
    Keim fällt ein, dass er das Gutachten auch als PDF-Datei abgespeichert hat. Er öffnet die Datei und startet die Suchfunktion. »Kunststoffplättchen« – keine Treffer. »Plättchen«, »Platten«, »aufgeklebt« - wieder ohne Ergebnis. Er probiert es mit »Unterlegungen« und landet sofort auf Seite 83, in einer Fußnote. »Um die geplanten Funktionstests durchführen zu können, wurde zunächst der (Original)Heizlüfter provisorisch wieder zusammengesetzt«, schreibt der Gutachter und verweist auf Fußnote 122: »Selbstverständlich musste dafür mit zusätzlichen Schrauben und speziellen Unterlegungen gearbeitet werden.« Der Gutachter hat die Kunststoffplättchen also behandelt, sie aber faktisch nicht thematisiert.
    Keim stellt erneut die These auf, die schon Anton Muhr verfolgt hat. Dass nämlich der Heizlüfter Öl, das unter 190 bar Hochdruck direkt hinter und über dem Heizlüfter in Leitungen verlief, im Betrieb angesaugt hat. Dazu saugte er Fussel aus der provisorischen Dämmwollabdichtung an, die sich im Heizlüfter mit dem Öl zu einer zähen Masse verbanden. Irgendwann musste dieses Gemisch zu brennen anfangen. Dafür brauchte es nicht einmal die direkte Berührung der Glühwendel mit dem Kunststoff, weil sich flüchtige Bestandteile des Öls in der Luft anreichern und sich so an der bis zu 600 Grad heißen Glühwendel entzünden können. Wenn der Heizlüfter einmal brennt, denkt Keim, ist das Inferno nicht mehr aufzuhalten. Sobald die am Heizlüfter anliegenden Messleitungendurch das Feuer zerstört werden, tritt Öl unter Hochdruck aus, wird dabei zerstäubt und wirkt wie ein Flammenwerfer.
    Im Urteil entdeckt Keim einen Absatz dazu: Die beim Brand freigesetzte Energie entspricht einer Heizleistung von drei Großheizkesseln mit je 2200 Kilowatt. Ein paar Seiten weiter im Urteil stolpert er über einen Satz, den er gleich dreifach rot markiert. »Die Montagelagen der Kunststoffmessleitungen in der Nähe (Rückseite) des Heizlüfters bargen kein brandschutztechnisches Gefährdungspotenzial und es konnte demnach ein solches auch nicht erkannt werden.«
    Wow, denkt Keim, die trauen sich was.
    Er erweitert seine These noch. Das Öl hat über die Jahre die Struktur des

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