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Abbau Ost

Titel: Abbau Ost Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Olaf Baale
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letzten DDR-Regierung den Grundsatz Rückgabe vor Entschädigung abgehandelt
     hatte und ein erheblicher Teil des auf Enteignungen zurückgehenden Volksvermögens an die weit überwiegend in Westdeutschland
     lebenden Nachfahren der früheren Eigentümer zurückgegeben werden konnte. Es scheint unwahrscheinlich, dass der Bundesregierung
     dieser Schachzug gelungen wäre, wenn sie, statt mit den Politneulingen der letzten, auf den Beitritt fixierten Volkskammer,
     mit der alten DDR-Elite verhandelt hätte, zu der sich die Bundesregierung noch bis zur Wende auf das Innigste verbunden fühlte
     und zu der sie in den Jahren der Teilung ausgesprochen freundschaftliche Kontakte unterhielt. Woher rührte eigentlich diese
     plötzliche Abneigung, wie kam es zu dieser eiskalten Distanz nach so vielen Jahren warmer Händedrücke?
    Die Beitritts-Volkskammer verabschiedete das Vermögensgesetz am 23. September 1990, wenige Tage vor ihrer Auflösung. Diese
     in Bonn vorbereitete und von dort gesteuerte Entscheidung sollte sich, neben der D-Mark-Umstellung und der Altschuldenproblematik, |73| als der größte Fehlgriff im Einigungsprozess erweisen. Nichts hat die Deutschen so entzweit, die ehemaligen DDR-Bürger so
     gedemütigt wie die unvergesslichen Auftritte jener aus dem Altbundesgebiet angereisten Altersrentner, ihrer Nachkommenschaft
     und der die rückwärtigen Dienste absichernden Anwaltsbataillone. Das Vermögensgesetz ignorierte die besonderen Ansprüche der
     DDR-Bevölkerung ebenso wie das gesamtdeutsche Interesse an einer schnellen wirtschaftlichen Transformation und übereignete
     einen erheblichen Teil volkseigener Liegenschaften und Unternehmen Menschen, die zu ihren schon vor Jahrzehnten verlorenen
     Besitzungen kaum noch ein Verhältnis hatten. Dabei muss unterschieden werden zwischen den erst 1972 verfügten Enteignungen
     mittelständischer Unternehmer und den Enteignungen, die in Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen Deutschland und den
     Kriegsfolgen stehen. Die Mittelstandsenteignungen Anfang der 70er Jahre waren zweifellos die größte wirtschaftspolitische
     Entgleisung der Einheitssozialisten. Viele der enteigneten Unternehmer arbeiteten noch als Angestellte in ihren Betrieben.
     Deren Rückgabe wurde noch unter der Modrow-Regierung im März 1990 durchgesetzt.
    Anders lagen die Dinge bei Eigentumsverschiebungen, die mit Nazideutschland und den Kriegsfolgen in Zusammenhang standen.
     Durch das Vermögensgesetz sollten nun im Wesentlichen die Eigentumsverhältnisse wiederhergestellt werden, wie sie bei Ende
     des Zweiten Weltkrieges bestanden, so als hätte es die deutsche Teilung und vier Jahrzehnte DDR niemals gegeben. Das betraf
     nicht allein Besitzungen von Alteigentümerfamilien, auch der Staatsbesitz des Dritten Reiches wurde sozusagen re-verstaatlicht,
     und ging aus dem Besitz des ostdeutschen Volkes in den des Bundes über. Die Bundesrepublik trat nicht etwa die Rechtsnachfolge
     der DDR, sondern die des Dritten Reiches an, sozusagen als viereinhalb Jahrzehnte verspätet erfolgende, die deutsche Zweistaatlichkeit
     auf ihren Ausgangspunkt zurücksetzende Zäsur. Ausgenommen blieben lediglich Vermögenseingriffe, die zwischen 1945 und 1949
     unter sowjetischer Besatzung vorgenommen worden waren.
    |74| Das in den Gesetzesstand erhobene Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung« war ohne Beispiel. Bezeichnenderweise hatte die Bundesregierung
     beim Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik im Jahre 1957 ausdrücklich auf eine derartige Regelung verzichtet. Auch die
     osteuropäischen Nachbarländer, in denen ganz ähnliche Probleme bewältigt werden mussten, hatten das Rückgabeprinzip überwiegend
     abgelehnt. Nicht einmal in der ehemaligen Sowjetunion wurde die Rückkehr zu den alten, vorsowjetischen Eigentumsverhältnissen
     ernsthaft erwogen. Die ungarische Regierung hatte das Rückgabeprinzip mit dem Hinweis abgelehnt, dass rechtliche Unsicherheiten
     vermieden und ausländische Investoren nicht abgeschreckt werden sollten. Lediglich die Tschechoslowakei, aber auch dort nur
     mit Einschränkungen, und ansatzweise Polen, folgten ein Stück weit dem deutschen Sonderweg.

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Wie sie stehen und liegen
    Eine wesentliche Verschlechterung der Ertragslage wird bei sanierungsfähigen
Unternehmen pauschal in der Weise ausgeglichen,
dass dem Unternehmen eine Ausgleichsforderung in Höhe des Betrags
der in der für die Übergabe maßgeblichen Bilanz ausgewiesenen
Sonderposten nach § 17 Abs. 4

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