Arbeitslosengeld II Hartz IV von A-Z: Hilfe für Betroffene in über 300 Stichworten
Leistungsträger immer abmelden, wenn sie den Wohnort für einige Tage verlassen wollen und nicht sicherstellen können, dass sie jederzeit die Post öffnen und das Jobcenter aufsuchen können. Anderenfalls kann die Abwesenheit zum Wegfall der Leistungen und zu etwaigen Rückzahlungspflichten führen. Das gilt auch und gerade dann, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass sie vorübergehend nicht erreichbar waren.
Bisher hat man zur Feststellung der Erreichbarkeit auf die Erreichbarkeitsanordnung der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich des SGB III zurückgegriffen. Nach den Neureglungen zum 1. 4. 2011 soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine eigenständige Verordnung für den Bereich des SGB II erlassen. Noch gibt es diese Verordnung nicht, so dass immer noch das oben Dargestellte gilt.
Rechtsgrundlage:
§§ 7 Abs. 4 a, 13 Abs. 3, 77 Abs. 1 SGB II; Erreichbarkeits-Anordnung der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Hinweise:
www.arbeitsagentur.de : Veröffentlichungen/Weisungen/Arbeitslosengeld II/Fachliche Hinweise zu § 7 SGB II einschließlich Erreichbarkeitsanordnung
→ Aufenthaltsort ; → Ortsabwesenheit ; → Mitwirkungspflichten ; → Meldepflicht
Ersatzbeschaffungen
→ Haushaltsgeräte ; → Möbel ; → Erstausstattung ; → Regelbedarf/Regelleistung ; → Mehrbedarf/Mehraufwendungen ; → Härtefall ; → Darlehen vom Jobcenter
Erstattung von Leistungen
→ Rückforderung/-zahlung von Leistungen
Erstattungsbescheid
→ Rückforderung/-zahlung von Leistungen
Erstausstattung
In besonderen Fällen gewährt das Jobcenter einen Zuschuss für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, die Erstausstattung für Bekleidung sowie die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Die Ansprüche auf Erstausstattung sind nicht zeitlich zu verstehen. Sofern entsprechende Gründe dafür vorliegen, kann die Behörde die Sonderleistungen auch mehrmals erbringen. Insofern ist der Begriff der Erstausstattung irreführend.
Die Erstausstattungen sind abzugrenzen von einer Ersatzbeschaffung. Eine Ersatzbeschaffung liegt vor, wenn Gegenstände bereits vorhanden waren und nun kaputt oder unbrauchbar geworden sind.
Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung sind grundsätzlich in der Regelleistung enthalten. Bei Bedarf kann jedoch ein rückzahlbares Darlehen gewährt werden.
Anspruch auf Erstausstattung können auch Personen haben, die kein ALG-II beziehen, aber diese Ausgaben nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen decken können.
1. Erstausstattung für die Wohnung
In bestimmten Lebenssituationen gewährt das Jobcenter einen Zuschuss in Geld oder auch in Form von Gutscheinen (z. B. für Sozialläden) für den Kauf von Wohnungseinrichtungsgegenständen und Haushaltsgegenständen.
Die meisten Jobcenter zahlen für eine Erstausstattung eine Pauschale in Höhe von 200,00 bis 1500,00 €. Aber auch wenn nur einzelne Gegenstände gebraucht werden, zahlt die Behörde einen Zuschuss. Die Höhe ist von der jeweiligen Behörde abhängig und sollte im Voraus erfragt werden.
Zu den notwendigen Wohnungs- und Haushaltseinrichtungsgegenständen zählen z. B.
die großen Elektrogeräte, wie Kühlschrank, Herd und Waschmaschine
eine Zimmereinrichtung, wenn diese zum großen Teil nicht vorhanden ist
Küchenschränke, wenn z. B. bisher eine Wohnung mit Einbauschränken bewohnt wurde und diese in der alten Wohnung zurückgelassen werden mussten.
Dazu erhält man in der Regel eine Pauschale für die kleinen Haushaltsgegenstände wie z. B.:
Töpfe, Besteck, Geschirr, Lampen usw. (Hausratspauschale).
Die Erstausstattung erhält man z. B. in folgenden Situationen:
erste Anmietung einer neuen Wohnung
Auszug aus dem Elternhaus
Verlust der bisherigen Möbel durch Brand, Sturm oder Hochwasser oder bei Diebstahl
Rückkehr aus einem Haftaufenthalt mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, einer stationären Einrichtung oder bei vorheriger längerer Obdachlosigkeit
Umzug in eine Wohnung mit anderer Ausstattung (z. B. kein Herd vorhanden)
Neugründung eines Haushalts, Schwangerschaft, Geburt
Beschädigung von Möbeln aufgrund eines von der Behörde veranlassten Umzuges
Auszug aus dem Frauenhaus
Rückkehr aus einem Heim
Trennung und Scheidung.
Tipp:
Auch wenn bereits eine Wohnung bezogen wurde und noch einzelne notwendige Gegenstände fehlen, kann ein Zuschuss beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man diese Gegenstände noch nicht hatte oder nicht in die
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