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Atevi 1 - Fremdling

Atevi 1 - Fremdling

Titel: Atevi 1 - Fremdling Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C.J. Cherryh
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umbringen«, entgegnete die Frau.
    »Vergessen Sie nicht zu registrieren.« Tabini entließ die Frau mit einem Schlenker aus dem Handgelenk und ging zum nächsten Fall über.
    Ein solcher Vorgang machte deutlich, warum es die Menschen vorzogen, auf Mospheira zu leben. Mospheira war eine Insel, die von Menschen verwaltet wurde. Dort blieben Computerzahlen unangefochten, und zu den Gesetzen gab es eben nicht die Alternative der Blutfehde.
    Verwaltung und Rechtspflege, so wie sie in den sechs sogenannten Provinzen zum Zuge kamen, hatten allerdings durchaus auch ihre Vorzüge. Unter der Herrschaft des Aiji lebten dort rund dreihundert Millionen Bürger, und es gab nur ein einziges Untersuchungsgefängnis, in dem nie mehr als fünfzig Individuen auf ihren Prozeß oder eine Anhörung warteten, ohne die Möglichkeit, auf Kaution freigelassen zu werden. Außerdem gab es eine Anzahl von Nervenheilanstalten für diejenigen, die einer solchen Einrichtung bedurften. Unverbesserliche, antisoziale Elemente kamen in ein Arbeitslager, wovon es insgesamt vier gab. Dort waren insbesondere solche Personen anzutreffen, die sich eigenmächtig das Amt eines Assassinen angemaßt hatten.
    Vernünftige, gesetzestreue Atevi scheuten vor Streit und Auseinandersetzung zurück. Ehescheidungen wurden fast immer in höflichem Übereinkommen abgewickelt. Ein jeder hütete sich davor, den Kontrahenten in die Enge zu treiben oder auch nur zu beleidigen. Zum Glück verstanden sich die Atevi darauf, geschickt miteinander zu verhandeln. Falls es aber in einem Streit nicht zur gütlichen Einigung kam, wurde in der Regel eine physische, wenngleich unbewaffnete Konfrontation gesucht. Erst in allerletzter Konsequenz drohte offene, ordnungsgemäß registrierte Fehde.
    Selbst großgewachsene, kräftige Menschen waren einen Kopf kleiner und brachten ein Drittel weniger Masse auf die Waage als ein durchschnittlicher Ateva, ob männlich oder weiblich. Schon allein aus diesem Grund zogen sie ihre eigene Rechtssprechung vor.
    Bren hatte offenbar jemanden beleidigt, der sich nicht an geltende Regeln hielt. Zumindest hatte dieser Unbekannte keine Fehdeabsicht registrieren lassen. Denn in dem Fall wäre ihm, Bren, automatisch eine entsprechende Benachrichtigung zugestellt worden. So sehr er auch grübelte, er konnte sich nicht erinnern, irgend jemanden in letzter Zeit durch ungeschicktes Verhalten irritiert zu haben. Und nun wurde auf Tabinis Geheiß seine Unterkunft mit einer tödlichen Installation abgesichert.
    Der Schock von der vergangenen Nacht steckte ihm immer noch in den Gliedern und hinderte ihn daran, nüchtern und sachlich nachzudenken. Er konnte sich außerhalb seiner Wohnung nirgends mehr sicher fühlen. Zwar mieden professionelle Assassinen jegliche Form von Öffentlichkeit, dennoch mußte er allenthalben damit rechnen, daß aus der gesichtslosen Menge ein Messer hervorschnellen und eine Hand zustoßen könnte, um ihn zu Fall zu bringen.
    Auch unter den Bediensteten der Lords waren nicht wenige lizensierte Assassinen, mit denen er täglich in engen Kontakt kam. Bislang hatte er sich deswegen keine Sorgen machen müssen, aber jetzt…
    Ein älterer Herr, der nun als sechsundvierzigster Bittsteller an die Reihe kam, ersuchte den Aiji, an einer Konferenz zum Thema Stadtentwicklung teilzunehmen. Das Anliegen wurde zu den Akten gelegt.
    Eines Tages – das hatte der Aiji ihm vertraulich mitgeteilt, und er wußte, daß auch schon dessen Vorgänger ähnliches gesagt haben sollte – eines Tages würde das zehnstöckige Archivgebäude unter der Last all der mit Siegeln und Banderolen beschwerten Schriftstücke und Akten in sich zusammenbrechen und in einer gewaltigen Staubwolke versinken. Zum Glück waren keine weiteren Fälle zu behandeln, beziehungsweise zu den Akten zu legen. Der Sekretär harte den letzten Namen auf der Liste aufgerufen; sein Schreibtisch war leer.
    Nein, doch nicht ganz. Tabini ließ den Sekretär zu sich kommen. Der brachte ihm ein ungewöhnlich reich verziertes Dokument, mit roten und schwarzen Bändern versehen, den Farben hohen Adels.
    »Eine Absichtserklärung in eigener Sache«, sagte Tabini und stand auf. Seine Adjutanten und alle Anwesenden wurden unruhig vor Erregung. Der Sekretär hob das Schriftstück mit ausgestreckten Armen vors Gesicht und las vor: »Tabini-Aiji gegen Unbekannt, welcher oder welche ohne Absichtserklärung den Frieden meines Hauses störte und die Person des Paidhi-Aiji, Bren Cameron, an Leib und Leben

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