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Aus reiner Mordlust: Der Serienmordexperte über Thrill-Killer (German Edition)

Aus reiner Mordlust: Der Serienmordexperte über Thrill-Killer (German Edition)

Titel: Aus reiner Mordlust: Der Serienmordexperte über Thrill-Killer (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Stephan Harbort
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vergraben oder verbrannt? Wie ist die Tat abgelaufen? Warum ist es überhaupt zu dieser Tat gekommen?
    Mit Spannung werden die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung erwartet, die zwei Tage nach dem Fund der Leichenteile vorliegen. DNA-Analysen haben ergeben, dass Arme und Rumpf tatsächlich zusammengehören und von einem Mann stammen, der an inneren Blutungen gestorben ist, die durch 22 Stichverletzungen im Rücken hervorgerufen wurden. Als Tatwaffe kommt ein zweischneidiger Dolch in Betracht. Die Leiche hingegen dürfte mit einem Sägemesser oder einer Gartenschere zerteilt worden sein. Der vierte gefundene Körperteil indes ist tierischen Ursprungs, vermutlich von einem Wels, der in dieser Gegend bis zu einen Meter groß und 30 Kilogramm schwer werden kann. Wegen des eher geringen Verwesungsgrades wird bei den menschlichen Leichenteilen eine Liegezeit im Wasser von zwei bis vier Wochen angenommen. Ungewiss bleibt hingegen, wie alt der Mann ist und wo er gelebt hat. Der Sachverständige hält es lediglich für ausgeschlossen, dass es sich bei dem Opfer um ein Kind oder einen Greis handelt. Besonders erschreckend: Nach der Entmannung dürften nach Ansicht des Gutachters 15 bis 20 Minuten vergangen sein, bevor das Opfer biologisch tot war.

    Nach drei Tagen sind die Ufer des Jachthafens, das angrenzende Waldgebiet und andere relevante Örtlichkeiten flächendeckend abgesucht, doch der entscheidende Hinweis auf die Identität des Opfers fehlt nach wie vor, insbesondere der Kopf. Händeringend warten die Ermittler noch auf das Ergebnis einer DNA-Probe, die dem Rumpf entnommen wurde und mit den genetischen Profilen der bundesweiten Datenbank abgeglichen wird. Das kann bis zu zwei Wochen dauern.
    Über den Täter und den Ereignisablauf ist wenig bekannt, trotzdem lassen sich einige Rückschlüsse ziehen: Um das Opfer unauffindbar zu machen, hätte es beispielsweise ausgereicht, die Leiche zu vergraben, in Säure aufzulösen oder zu verbrennen, doch der Täter hat sich die Mühe gemacht, den Leichnam geradezu fachmännisch zu zerhacken (glatte Schnitte mit geeignetem Werkzeug), die Körperteile zu verpacken, zu transportieren und ins Wasser zu werfen.
    Hätte der Täter die Leiche aus Wut, Hass oder abnormem sexuellem Antrieb zerteilt, wären dabei erfahrungsgemäß einzelne Körperteile verstümmelt worden. Oder der Täter hätte den Bauchraum eröffnet und einzelne Organe entnommen. Oder die Leichenteile wären wahllos am Tatort verstreut worden. Oder man hätte den abgetrennten Kopf des Leichnams mit entstellenden Gesichtsverletzungen gefunden. Oder es wären Augen und Nase herausgeschnitten worden. Oder der Täter hätte Teile der Leiche mitgenommen, um sie als Trophäen zu konservieren und für spätere Masturbationsrituale zu verwenden. Solche Täter lassen schon durch die Art und Weise der Leichenzerteilung ein sehr persönliches Bedürfnis erkennen. Allerdings passiert so etwas ausgesprochen selten. Das wissen die Ermittler aus vergleichbaren Fällen und vielen Interviews, die von Wissenschaftlern und Kriminalisten mit solchen Tätern geführt wurden.
    Im vorliegenden Fall könnten die Dinge jedoch auch anders liegen, überlegen der Gerichtsmediziner und die Ermittler. Selbst wenn das Geschlechtsteil aus dem toten Körper herausgeschnitten worden ist, um ein abnormes sexuell eingefärbtes Verlangen befriedigen zu können, so könnten sämtliche bisher erkennbaren Täterhandlungen zwanglos auch in einem anderen Kontext gesehen werden: Das Entkleiden des Leichnams, die fachmännisch durchgeführte Zergliederung des toten Körpers, das Fehlen von Verstümmelungen, die Verschleierung des Tatorts durch das Entsorgen der Leichenteile an einem anderen Ort, das Abtrennen aller Fingerkuppen, aber auch das Beseitigen der Geschlechtsmerkmale, alle diese Handlungen des Täters könnten in erster Linie den Zweck gehabt haben, die Kripo im Unklaren darüber zu lassen, wer getötet worden ist und wer getötet hat.
    Nur passt bei dieser Bewertung ein Detail nicht ins Bild: Die Genitalien wurden zu Lebzeiten abgetrennt, während die Leichenzerteilung postmortal erfolgte. Also dürfte die Entmannung für den Täter eine hohe emotionale und/oder sexuelle Gratifikation bedeutet haben, andernfalls hätte er sich damit Zeit lassen können. Und genau diese Handlungsabfolge bewerten die Ermittler als Indiz dafür, dass sie es mit einem hochpathologischen Täter zu tun haben, der zumindest partiell seinem sexuell abnormen

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