Beraten, Trainieren, Coachen
gelöst. Handelt es sich um verschiedene Gruppen, ist Transparenz das A und O. Ohne diese Transparenz ist ein Coach besser beraten, wenn er den Auftrag ablehnt, anstatt ihn irgendwie „über die Bühne zu bringen“.
Der Dreiecksvertrag zwischen allen Beteiligten
Das Geflecht der Beteiligten am Coaching lässt sich gut durch den Dreiecksvertrag abbilden.
Abb.: Der Dreiecksvertrag
Ziel des Dreieckvertrags ist es, möglichst viel Transparenz herzustellen. Idealerweise findet die Zielklärung des Coaching-Prozesses auch unter sechs Augen zwischen Auftraggeber, Coachee und Coach statt, denn die Ziele des Coachings sind ohnehin Teil eines jeden der drei Verträge. Auch die Vertraulichkeitsbedingungen und Regelungen zur Information des Coachs an den Auftraggeber lassen sich am besten im Dreiergespräch klären. Andere Aspekte, wie beispielsweise die Konditionen Ihres Coaching-Auftrags, klären Sie natürlich unter vier Augen mit dem Auftraggeber.
Empfehlungen für ein Dreiecksvertrags-Gespräch
Bevor wir die einzelnen Verträge isoliert betrachten, werfen wir zunächst einen Blick auf weitere nützliche Hinweise für ein Dreiecksvertrags-Gespräch (vgl. Leinweber, 2009):
Ziel ist es, Klarheit über den Coaching-Prozess, seine Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Ziele zu bekommen sowie eine positive, chancenorientierte Atmosphäre herzustellen.
Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass das Gespräch nicht zu einer „Gerichtsverhandlung“ wird. Wichtig ist, dass der Coach eine neutrale Position einnimmt und nicht zum „Verbündeten“ des Auftraggebers oder des Coachees wird.
Um dies sicherzustellen, sollte der Coachee immer wieder aktiv mit in das Gespräch eingebunden werden. Ohnehin sollten Sie als Coach schon jetzt dafür Sorge tragen, dass er Verantwortung für den Prozess übernimmt.
Außerdem sollten Sie als Coach die innere Bereitschaft mitbringen, sich erst einmal anzuschauen, ob Sie den Auftrag überhaupt übernehmen wollen. Bei schlechten Bedingungen sollten Sie sich offenhalten, den Auftrag nicht zu übernehmen.
Beachten Sie, dass es nicht Ihre Aufgabe als Coach ist, den Coachee davon zu überzeugen, ein Coaching einzugehen. Der Coachee sollte grundsätzlich eine Eigenmotivation mitbringen. Sprechen Sie dieses Thema deutlich an, wenn die Eigenmotivation nicht ausreicht. Ansonsten ist es Sache des Auftraggebers, den Coachee von einem Coaching zu überzeugen.
Bekommen Sie während des Gesprächs das Gefühl, dass das Problem eigentlich nicht beim Coachee, sondern in der Führungsbeziehung oder an der direkten Führungskraft liegt, so sollten Sie zunächst ein Gespräch in einem anderen Rahmen suchen. Dies kann z. B. bedeuten, nach der Auftragsklärung und vor Annahme des Coaching-Auftrags Ihre Hypothese noch einmal mit dem Auftraggeber zu besprechen und über alternative Vorgehensweisen zu sprechen.
Das Coaching muss trotzdem nicht direkt verworfen werden. Unter Umständen kann es für den Coachee dennoch hilfreich sein, gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Verbesserung der Zusammenarbeit zu erarbeiten.
Ziele sind im Coaching zwar wichtig, sie sollten aber im Auftragsklärungsgespräch noch nicht zu fein gegliedert werden. Der Prozess braucht eine gewisse Freiheit und wird dann in den ersten Sitzungen mit dem Coachee verfeinert. Versprechen Sie vorher ein bestimmtes Ergebnis, so ist das nicht nur unrealistisch, sondern erzeugt bei Nichteinhaltung Unzufriedenheit im Kundensystem und birgt somit auch Risiken für die langfristige Kundenbindung.
Nicht immer ist ein Gespräch zu dritt möglich. Wir stellen die drei Teilverträge im Dreiecksvertrag daher im Folgenden noch einmal isoliert dar.
„Mein Vertrag“ – zwischen Coach und Auftraggeber
Meist gibt es neben Coach und Coachee noch einen Auftraggeber, mit dem man als Coach einen Vertrag („Mein Vertrag“) abschließt. Dieser beinhaltet die Konditionen des Coachings (Dauer, Durchführungsort, Honorar etc.) ebenso wie wichtige Ziele aus Sicht des Auftraggebers. Dieser Vertrag wird vor der Durchführung des Coachings geschlossen und schriftlich fixiert. Manchmal hat der Auftraggeber keine Vorstellungen in Bezug auf die Inhalte des Coachings. Die Ziele bleiben dann offen. Gehen Sie in ein Auftragsklärungsgespräch, sollten Sie daher unbedingt einige Fragen vorbereiten. Die folgende Checkliste enthält Leitfragen an den Auftraggeber (Leinweber, 2009), die Ihnen dabei helfen:
Checkliste: Leitfragen an den Auftraggeber des Coachings
Warum
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