Buerger, ohne Arbeit
einschneidenden Konsequenzen für das Leben und Überleben anderer einhergeht. Ob der Betreffende unmittelbar
mit Menschen oder mit Dingen befaßt ist, ob er, im ersten Fall, Verantwortung für viele oder wenige trägt, ist dabei nebensächlich.
Entscheidend sind die Auswirkungen seines Tuns wie |297| seines Unterlassens für andere Menschen, und hierbei reichen sich der Staatsmann, der Pilot, der Lotse, der Richter und der
Arzt die Hände.
Gewöhnlich fügt sich der Alltagsverstand in Differenzen, die mit den langfristigen und schwerwiegenden Folgen des Handelns
einzelner begründet werden. Wer im Flugzeug sitzt oder einer ernsten Operation entgegensieht, billigt den für das jeweilige
Gelingen Verantwortlichen leichten Herzens ein Mehrfaches ihrer tatsächlichen Bezüge zu. Versagen sie, schlägt die wohlfeile
Gesinnung in die Erbitterung darüber um, daß alles Geld dieser Welt offenkundig nicht genügt, um das mindeste zu gewährleisten,
dessen man sich in solchen Situationen zu versehen wünscht, Pflichtbewußtsein und Zuverlässigkeit. Dann geht jede Putzfrau
sorgsamer zu Werke.
Die gelassene wie die erregte Haltung zeugen von der tiefen Verankerung der »Verantwortung« im Begründungshaushalt der Ungleichheit.
Kritik vermag hier wenig auszurichten. Daß der Minister, der Chirurg, der Flugkapitän ihre Professionen frei gewählt haben,
nicht zuletzt WEGEN der damit verbundenen Verantwortung, daß sie, vor die Wahl gestellt, weniger Geld oder weniger Entscheidungsbefugnisse
zu akzeptieren, finanzielle Abschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit als das geringere Übel ansähen, mag alles richtig sein,
verunsichert die spontane Zustimmung zu dieser Ungleichheit jedoch nur marginal. Am ehesten noch in bezug auf die Politiker,
denen man alles zutraut, auch Gier. Das betagte Gegenargument, demzufolge hohe Verantwortung ein Genuß und deshalb Lohn genug
sei, daß deren Abwesenheit eigentlich reiche Entschädigung verdiene (§ 3.4), es greift nicht recht. 337
9. Die Inanspruchnahme der UNPARTEILICHKEIT als sozialer Unterscheidungsgrund kann als eine Variante des Verantwortungsdiskurses
gelten. 338 Seiner Verantwortung gerecht werden heißt, sie gegen jedermann zu üben, ohne Ansehen der Person,
sine ira et studio
, heißt insbesondere, |298| sie sich nicht abkaufen zu lassen. Vielfältig wie ihre Anlässe, sind die Erscheinungsformen von Bestechung und Bestechlichkeit.
Der Verkäufer, der »treue« Kunden durch Leistungen außer der Reihe an sich bindet, gibt dafür ein läßliches Exempel, der Baudezernent,
der sich für die Vergabe eines Auftrags schmieren läßt, ein justiziables. Je mehr einer aufgrund seiner Funktion zu vergeben
hat, desto anfälliger für Vorteilsnahmen ist er objektiv, desto sicherer wollen wir sein, daß er unparteiisch agiert, persönlich
unabhängig, sachbezogen. Der Gesetzgeber soll einzig seinen politischen Überzeugungen, der Richter dem Gesetzbuch sowie Verfahrensregeln
folgen, der Polizist auf Abstand bleiben zum »Milieu«.
Die Verwirklichung dieser Forderungen ringt mit der Schwäche der menschlichen Natur, wie jeder aus eigener Erfahrung weiß.
Der Begünstigte von heute kandidiert für den Geschädigten von morgen, und daher liegt es im Interesse aller, der Verführbarkeit
rechtzeitig und pragmatisch vorzubeugen. Wir verabscheuen die Korruption, tragen gegenüber der LEGALEN Bestechung gesellschaftlicher
Funktionsträger dagegen kaum Bedenken. Sie sollen Gehälter beziehen, die der Charakterstärke über jene Schwelle helfen, die
Versuchung heißt. Was der Verweis auf Leistung und Qualifikation nur schwerlich erreichen kann, bewirkt das Gespenst einer
notorisch parteiischen Wahrnehmung öffentlicher Ämter beinahe zwanglos: unsere stillschweigende Zustimmung zur Außerkraftsetzung
der Gleichheitsregel. Wieder ist es der Politiker als sozialer Typus, dem wir die Zulage noch am ehesten mißgönnen, um so
mehr, als wir seiner Parteinahme für Wirtschaftsinteressen tagtäglich gewahr werden; er mag zum Teil dem Straßenpolizisten
überlassen, was er umsonst, weil ohne die erhoffte Wirkung für sich beansprucht.
EINE Bedingung behalten wir uns freilich vor: das »Charaktergeld« gehört dem Individuum nur als dem Repräsentanten der Funktion.
Die wilde Vorteilsnahme, die sich der |299| legalen aufpfropft wie ein Prachtgewand dem an sich schon erlesenen Kostüm, findet vor dem Gerichtshof des alltäglichen
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