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Christianisierung und Reichsbildungen - Europa 700 - 1200

Christianisierung und Reichsbildungen - Europa 700 - 1200

Titel: Christianisierung und Reichsbildungen - Europa 700 - 1200 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C.H.Beck
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nach römisch-angelsächsischem Muster, was ihn zu manchen peniblen Rückfragen bei den Päpsten veranlaßte. Trotz einer römischen Vollmacht von 732, die ihn zum Erzbischof mit der Befugnis zur Weihe weiterer Bischöfe machte, gelang Bonifatius in den rechtsrheinischen Gebieten fränkischer Siedlung jahrelang nicht die Errichtung einer regulären kirchlichen Hierarchie mit festen Bischofssitzen, doch bekam er nach einer dritten Romreise, bei der er zum «Legaten für Germanien» erhoben worden war, 739 in Bayern bei Herzog Odilo Gelegenheit, die Sprengel vonRegensburg, Freising, Salzburg sowie Passau abzugrenzen und ihnen erste Diözesanbischöfe zuzuordnen. Aus Hessen, Thüringen und Mainfranken konnte er dann 742 dem Papst von der Gründung neuer Bischofssitze in Büraburg, Erfurt und Würzburg berichten, Orten ohne alle antiken Wurzeln, die angelsächsischen Geistlichen anvertraut wurden. Nach dem frühen Tod der ersten Oberhirten gingen Büraburg und Erfurt bald im wachsenden Bistum Mainz auf, das Bonifatius 746/47 selbst übernahm, nachdem sich Pläne für eine umfassende Kirchenprovinz mit Köln als Metropole zerschlagen hatten. Im Alter bevorzugte er in seinem rechtsrheinischen Tätigkeitsfeld das Kloster Fulda, das er 744 mit Unterstützung des Hausmeiers Karlmann «inmitten der Völker unserer Predigt»[ 14 ] zugleich als seine Grablege gegründet hatte, doch starb er schließlich gar als Märtyrer bei einem Raubüberfall in Friesland, wohin er sich 754 noch einmal als Missionar gewagt hatte.
Karolingische Kirchenreform
    Das Bemühen des Bonifatius und seiner angelsächsischen Gefährten, der entstehenden Kirche rechts des Rheins eine Gestalt gemäß der kanonischen Überlieferung zu geben, wie man sie in England einst aus Rom empfangen hatte, konnte nicht ohne Rückwirkung auf die fränkische Kirche insgesamt bleiben, die sich im Zuge der Reichsteilungen und Adelskämpfe unter den Merowingern weit von diesen Grundsätzen entfernt hatte. Bonifatius jedenfalls versicherte 742 in einem Brief an den Papst, nach Auskunft älterer Leute habe es bei den Franken seit etwa 80 Jahren keine bischöfliche Synode und keinen Erzbischof (Metropoliten) mehr gegeben[ 15 ]. Um das zu ändern, betrieb er fortan als «Erzbischof und Gesandter des hl. Petrus» die regelmäßige Einberufung solcher Versammlungen, beginnend mit dem an unbekanntem Ort tagenden «Concilium Germanicum» (nur sechs Mitbischöfe aus seinem Umfeld), bald aber schon mit einer wachsenden Zahl von Beteiligten, deren Beschlüsse von den beiden regierenden Hausmeiern als Verordnungen (Kapitularien) verkündet wurden. Diese Synoden bildeten den Auftakt einer generationenlangen Neugestaltung des fränkischenKirchenwesens, bei der schon in der Königszeit Pippins einheimische Kräfte wie Erzbischof Chrodegang von Metz († 766) die Führung übernahmen, bevor dann Karl der Große durch weitere Synoden sowie davon unabhängige Anordnungen (wie die Admonitio generalis von 789) das Werk fortsetzte. Ihren Gipfel erreichte die Entwicklung nach 814 in den ersten Jahren Ludwigs des Frommen.
    Abb. 1: Bonifatius spendet die Taufe und erleidet den Märtyrertod (Miniatur, um 975)
    Die Ziele der karolingischen Kirchenreform, die nachhaltig das Erscheinungsbild der mittelalterlichen Kirche prägen sollte, betrafen die Rückkehr zu geschlossenen bischöflichen Amtssprengeln (gegen Kloster- und Wanderbischöfe) und zur antiken Metropolitanverfassung (mit der Unterscheidung von Erzbischöfen und ihnen zugeordneten Suffraganbischöfen, auch in Regionen ohne römische Vergangenheit), die periodische Abhaltung von Synoden, die Restitution entfremdeten Kirchenguts (was zum Teil durch Einführung des Zehnten abgegolten wurde), eine Vereinheitlichung der Liturgie sowie allgemein die Lebensführung der Geistlichen, denen der Wirtshausbesuch, die Jagd und jeglicher Waffengebrauch ebenso verboten wurde wie das Zusammenleben mit Frauen. An die Laien richteten sich Vorschriften gegen Verwandtenehen undEhescheidung, zur Sonntagsheiligung und Einhaltung der Fastengebote, zur Zehntleistung und gegen vielfältige Formen heidnischen Aberglaubens. Wachsender Nachdruck wurde auf die Unterscheidung von Mönchskonventen, die überall der Benediktregel folgen sollten, und Klerikergemeinschaften an größeren Kirchen gelegt, für die unter der zukunftsträchtigen Bezeichnung «Kanoniker» 816 in Aachen eine eigene Regel beschlossen wurde. Analoge Normierungen gab es auch für weibliche

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