Das Ende der Weltwirtschaft und ihre Zukunft
Weltwirtschaftskrise. Bailey kämpfte mit den »divergierenden
Laufzeiten«, der Tatsache also, dass die Bank Verbindlichkeiten in Form von kurzfristigen Einlagen eingeht, während ihre Aktiva
langfristig angelegt sind und sich nicht von einem Moment zum anderen verkaufen lassen. Das heißt, Letztere lassen sich nur
unter immensen Verlusten heranziehen, um Erstere zu begleichen. In einem Run hat eine Bank beispielsweise die Möglichkeit,
Aktiva wie Hypotheken und andere Forderungen zu verkaufen. Wenn jedoch das gesamte System von einer Panik erfasst wird, versuchen
dies alle Banken, weshalb Verkäufe nur einen Bruchteil dessen erzielen, was sie unter normalen Umständen erbringen würden.
In der Praxis bedeutet dies, dass Banken, die einem Run zum Opfer fallen, rasch nicht nur in Zahlungsschwierigkeiten, sondern
komplett zahlungsunfähig sind. Manchmal haben sie es nicht besser verdient – wenn nämlich ihre Vermögenswerte nie ausreichen
würden, um die Forderungen ihrer Anleger zu decken, egal zu welchem Preis sie verkauft werden. Doch in vielen Fällen ist die
Bank durchaus noch zahlungsfähig, hat aber einige faule Investitionen getätigt, weshalb ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten
ihr flüssiges Vermögen übersteigen. Während der Weltwirtschaftskrise gingen Banken aus beiden Gründen bankrott. Einige hätten
die Einlagen ihrer Anleger auch unter normalen Umständen nicht ausbezahlen können, andere hätten es gekonnt, wenn sie Unterstützung
erhalten hätten.
Diese Unterstützung kann eine von zwei möglichen Formen annehmen. Die erste stand während der Weltwirtschaftskrise zur Verfügung,
wurde aber von der Notenbank nur unzureichend genutzt, und die zweite wurde mit der von Roosevelt im Rahmen des New Deal geschaffenen
Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), der staatlichen Einlagensicherung, bereitgestellt. 26 Diese beiden Rettungsanker funktionieren auf unterschiedliche Weise. Die Notenbank springt als letztinstanzlicher Kreditgeber
ein, |113| indem sie Banken das Geld leiht, um ihre Anleger auszubezahlen. Auf diese Weise verhindert sie, dass diese bei einem Ansturm
ihre Vermögenswerte in Notverkäufen losschlagen müssen. Die Einlagensicherung verhindert dagegen, dass die Panik überhaupt
ausbricht, weil sie den Anlegern die Sicherheit gibt, dass sie ihre Ersparnisse zurückerhalten, egal ob die Bank in Zahlungsschwierigkeiten
gerät oder gar zahlungsunfähig ist.
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die letztinstanzlichen Kreditgeber und die Einlagensicherung in den meisten
kapitalistischen Staaten zur Norm. Dieser Schutz hatte allerdings seinen Preis: Die beteiligten Banken verloren einen Teil
ihrer Selbstständigkeit und unterwarfen sich der Regulierung und der staatlichen Aufsicht. Der Staat schrieb die Höhe der
Rücklagen, des Eigenkapitals und der Verschuldung vor, was wiederum eine Einschränkung der möglichen Gewinne bedeutete. In
der Folge verwandelte sich das Geldgeschäft in eine verlässliche Unternehmung. Einem verbreiteten Witz zufolge operierten
Banker nach der 3–6–3-Regel: Sie bezahlten 3 Prozent Zinsen, verlangten 6 Prozent und trafen sich um 3 Uhr auf dem Golfplatz. 27 Das mag ein bisschen überzeichnet sein, enthält jedoch mehr als nur ein Körnchen Wahrheit.
Als wäre das noch nicht genug, wurden den Banken mit grenzüberschreitenden Regelungen weitere Beschränkungen auferlegt. Diese
begannen mit dem Internationalen Ausschuss für Bankenaufsicht, der 1974 von den Notenbankchefs der sogenannten G10-Staaten
gegründet wurde. Sitz war die Stadt Basel, wo auch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, eine zentrale Institution
des internationalen Finanzsystems, ihren Sitz hatte. 28
Im Jahr 1988 führte dieser Ausschuss ein Kapitaladäquanzsystem ein, das die Regeln zur Bewertung der relativen Risiken einer
Anlage festschrieb. Dieses System, der sogenannte Basler Akkord oder Basel I, legte exakt fest, über wie viel Eigenkapital
eine Bank im Verhältnis zum Risiko ihrer Anlagen verfügen musste. Demnach mussten Banken einen Eigenkapitalanteil von 8 Prozent
haben, das |114| heißt, sie mussten Reserven von mindestens 8 Prozent des Wertes ihrer »risikogewichteten« Aktiva vorhalten (das heißt, je
riskanter die Anlagen, desto höher das erforderliche Eigenkapital). Die Entscheidungen des Ausschusses waren zwar nicht rechtlich
verbindlich, doch die meisten Länder hielten sich an seine
Weitere Kostenlose Bücher