Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)

Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)

Titel: Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl May
Vom Netzwerk:
schon lange vor seinem Tode in Trümmer, und die Menschheit hat nun endlich eingesehen, daß der Mensch in seinem Wahne der   schrecklichste der Schrecken ist und nur eine friedliche Entwickelung des Völkerlebens die Menschheit den ihr gesteckten hohen Zielen zuführen kann.
     
    »Heil’ge Ordnung, segensreiche
    Himmelstochter, die das Gleiche
    Frei und leicht und freudig bindet,
    Die der Städte Bau gegründet,
    Die herein von den Gefilden
    Rief den ungesell’gen Wilden,
    Eintrat in der Menschen Hütten,
    Sie gewöhnt zu sanften Sitten
    Und das theuerste der Bande
    Wob, den Trieb zum Vaterlande!«
     
    singt Schiller in seinem Liede von der Glocke, und diese staatliche Ordnung ist es, welche eine Garantie für die Sicherheit der allmäligen Anerkennung jener Gedanken und Lehren bietet, die das menschliche Wohlergehen im Einzelnen und Ganzen von der Befolgung des Wahlspruches abhängig machen: »Kindlein liebet euch unter einander!«
    Natürlich ist, wenn hier von Liebe gesprochen wird, nicht von jener Zuneigung die Rede, welche sich gegen irgend eine oder mehrere physische Persönlichkeiten richtet, sondern von jener allgemeinen Herzensgesinnung, welche dem Anderen gern und willig dieselben Rechte einräumt welche man für sich selbst in Anspruch nimmt, um glücklich sein zu können, jene Gesinnung, welche sich als Humanität offenbart und je länger desto tiefer und umfassender alle Einrichtungen der menschlichen Gesellschaft durchdringt.
    In ihrer freundlichen Gestalt zeigt sie sich schon in dem Verhalten des Einzelnen gegen den Einzelnen, besonders verdienstvoll aber dann, wenn der Eine von Beiden durch irgend einen Umstand ein gewisses Uebergewicht über den Anderen erlangt hat, wie dies z.B. zwischen Herren und Dienstleuten, Vorgesetzten und Untergebenen, Gläubigern und Schuldnern etc. der Fall ist. Selbst in dem Verhalten gegen die Thiere giebt sie sich zu erkennen, und wo sich der einzelne Mensch nicht zu ihr bewogen fühlt, weil er sein eigenes Interesse entweder verkennt oder höher schätzt als das Wohlergehen des Nächsten, da hält es die sich immer besser entwickelnde, sich immer vollkommener gestaltende Gesetzgebung für eine der ersten ihrer Pflichten und Aufgaben, den Unterdrückten kräftig in Schutz zu nehmen und Bestimmungen zu treffen, welche durch Strafandrohung und Strafausübung   die Humanität da zu erwingen weiß, wo sie verweigert wird.
    Hierher gehören die Gesetze gegen die Thierquälerei, und es ist ein wirklich erfreulicher Umstand, daß sich allerwärts Vereine gebildet haben, welche in Folge freiwilliger Entschließung diesen Gesetzen Unterstützung zu leisten und Nachdruck zu geben wissen.
    Die Humanität als gegen Menschen gerichtet, hat allerdings zunächst bei sich selbst anzufangen und dahin zu wirken, daß der Betreffende sich als würdiges Glied der Menschheit zeige. Frei von »Schuld und Fehle« ist zwar kein Sterblicher, aber ein Jeder muß mit Fleiß und Ausdauer dahin trachten, frei wenigstens von groben Sünden und Vergehungen zu sein und sich fern von einem Leben oder Angewohnheiten halten, denen ein Mitglied der menschlichen Gesellschaft keine Herrschaft über sich gestatten darf.
    Hier bietet sich in den vielfach bestehenden Vereinen und Gesellschaften, welche eine Hebung der gesellschaftlichen Sitte oder die Vergrößerung geistiger Vollkommenheit bezwecken, eine sehr vortheilhafte Gelegenheit, an sich selbst zu arbeiten und auf diese beste Weise zum Vorwärtsschreiten des Allgemeinen wesentlich beizutragen.
    Es ist hier nicht der Ort, das Wesen, die Zwecke und Erfolge solcher Privatgesellschaften einer eingehenden Betrachtung zu unterziehen, denn es kann sich Jedermann bei offenen Augen sehr leicht die nöthige Anschauung und Ueberzeugung holen, und es genügt nur, z.B. auf das Versicherungs-, Unterstützungs-, Fortbildungs-, Armen- und Krankenwesen überhaupt hinzuweisen.
    Der Staat hat den hohen Segen solcher Institute schon längst erkannt und ihre Gründung und Verwaltung entweder selbst in die Hand oder wenigstens da, wo dies nicht geboten scheint, sie in seine besondere Protection genommen. Er ist nach Jahrhunderten bitterer Erfahrungen zum Bewußtsein alles Dessen gekommen, was zu seinem eigenen Besten und demjenigen seiner Unterthanen dient und sucht demzufolge die Bezeichnung zu verdienen, die er tragen soll, die Bezeichnung eines Culturstaates.
    Wie jeder Einzelne, so trägt auch der Staat das vollständige Spiegelbild des Jahrhunderts oder über

Weitere Kostenlose Bücher