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Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Titel: Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Puhlfürst
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Berichterstattung dürfte jedoch auch pure Spekulation sein und weniger auf konkreten Quellen beruhen.
    Auch das behindert uns enorm. Wenn wir wegen eines immer wieder veröffentlichten Phantombildes, das mit dem Fall Michelle überhaupt nichts zu tun hat, sogar Hinweise aus Saarbrücken und sonstwoher bekommen, müssen wir dortige Dienststellen einschalten oder selbst zur Befragung Beamte schicken. Oder aber es wird uns eine angeblich wichtige Zeugin per Presse präsentiert, deren Beobachtungen dann aber nichts als heiße Luft sind. Mit dieser Art unseriöser Berichterstattung werden die Bürger verdummt, weil es schlichtweg nichts mit der Realität zu tun hat. […]
Donnerstag, 4. September 2008
    Die Zeitschriften Bild und Morgenpost weisen die Kritik an ihrer Berichterstattung zurück. Die von ihnen veröffentlichten Informationen seien ungeeignet, dem Täter bei der Verwischung von Spuren zu helfen, schreibt der Chefredakteur der Bild – Zeitung an den Leipziger Polizeipräsidenten.
    Im Übrigen könne eine Behörde eine Nachrichtensperre nur für eigene Mitarbeiter, nicht jedoch für die Presse verhängen. Das widerspräche der Pressefreiheit. Zudem habe es zu keiner Zeit eine Vereinbarung gegeben, von der Berichterstattung abzusehen.
    Der Chefredakteur der Morgenpost sagt, dass ihm und seinen Mitarbeitern die Details aus dem Obduktionsbericht schon seit Tagen bekannt gewesen seien, sie sich jedoch bisher zurückgehalten hätten. Nunmehr, nach Veröffentlichung durch andere Medien, habe man auch selbst berichtet.
    Daraufhin antwortet der Leipziger Polizeipräsident. In einem Brief an den Chefredakteur der Bild räumt er ein, dass seine Äußerung im Interview: »Diese Nachrichtensperre richtet sich nicht nur an die Presse …« missverständlich sei. Man könne dies als Maulkorb für die Presse fehlinterpretieren, so sei es jedoch nicht gemeint gewesen. Und weiter schreibt er: »Selbstverständlich kann eine Nachrichtensperre nur für den Bereich meiner Behörde Geltung entfalten. So kann auch das durch mich gegebene Interview, veröffentlicht am 3.9.2008 in der lokalen Presse, diesen falschen Eindruck vermittelt haben. Es ist unstreitig, dass eine Nachrichtensperre nicht für die Presse gelten kann.«
    Die Presse begrüßt die Ausführungen und äußert Verständnis, bittet dessen ungeachtet darum, dass die Behörden auch Verständnis für die Arbeit der Presse zeigen und diese nicht »grundlos beschädigen«.
    Unstrittig bleibt jedoch, dass detaillierte Informationen nach außen gedrungen sind, Informationen, die aus dem Kreis der Ermittler stammen müssen. Daraus resultiert ein Verdacht auf Verletzung des Dienstgeheimnisses und der besonderen Geheimhaltungspflicht. Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren wegen »Verletzung von Dienstgeheimnissen«. Für solch einen »Geheimnisverrat« sieht das Strafgesetzbuch eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft vor.
    Es soll auch geprüft werden, ob sich Journalisten wegen Beihilfe oder Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses strafbar gemacht haben.

Schwierige Ermittlungen
Mitte September 2008
    Noch immer gibt es keine heiße Spur. Noch immer sucht die Polizei nach den Kleidungsstücken von Michelle.
    Auch ältere Verbrechen an Kindern, die bisher ungeklärt sind, werden geprüft. Die SoKo hat inzwischen über 1000 Hinweise ausgewertet. Eine entscheidende Spur war bisher nicht dabei. Noch immer ist nicht bekannt, wo Michelle umgebracht wurde oder wo sich ihre Leiche bis zum Fund drei Tage später befand.
    Am Dienstag, dem 16. September 2008, beginnt die Polizei damit, DNA-Proben zu nehmen. Die Speichelproben sind freiwillig: »Die Abgabe findet nach einer entsprechenden rechtlichen Belehrung und Unterschrift des Betroffenen auf freiwilliger Basis statt.« Bei wem und wie viele solcher Tests durchgeführt werden, gibt die Polizei nicht bekannt.
    Die Spuren und Totenflecken, die am Körper des toten Kindes festgestellt wurden, deuten darauf hin, dass sich die Leiche über mehrere Stunden in einem Behältnis befunden hat.
    Totenflecken nennt man blauviolette Verfärbungen der Haut, die durch das Absinken des Blutes in tiefer gelegene Teile der Leiche entstehen. Liegt der Körper auf dem Rücken, so finden sich die Totenflecken auf der Rückseite, wobei die »Aufliegeflächen« wie Schulterblatt, Gesäß, Waden und Fersen ausgespart sind. Bleibt der Körper nach dem Tod länger in einer aufrechten Position, z. B. beim Erhängen, dann finden sich die

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