Demolition
vorhanden, was wir brauchten. Es war leicht festzustellen, sobald ich über den Anhaltspunkt Klarheit gewonnen hatte.«
»Es gab keinen Anhaltspunkt!« brüllte De Santis.
»Doch, und Sie selbst haben ihn entdeckt, De Santis. Das Stückchen Süßwaren-Gelatine in D'Courtneys Mund. Entsinnen Sie sich? Aber keine Süßigkeiten im Magen.« De Santis starrte ihn an; Powell grinste. Er nahm eine Pipette und füllte eine Gelatinekapsel mit Wasser. Er drückte die Kapsel ins offene Ende der entschärften Patrone, auf die Ladung, und schob sie in die Trommel. Dann hob er die Waffe, zielte auf einen kleinen Holzblock, der an der Tischkante festgeschraubt war, und feuerte. Ein dumpfer, flauer Knall ertönte, und das Holz zersprang in Stücke.
»Ja, um Himmels...!« rief der Staatsanwalt. »Das ist vielleicht ein Trick! Aber es muß doch außer dem Wasser etwas in der Kapsel gewesen sein.« Er untersuchte die Bruchstücke des Holzblocks.
»Nein, es war nichts anderes drin. Man kann mit einer Pulverladung ohne weiteres ein Gramm Wasser verschießen. Und es läßt sich mit hinreichender Mündungsgeschwindigkeit verschießen, um jemandes Hinterkopf zu durchschlagen, wenn man durch die weiche Mundhöhle schießt. Deshalb mußte Reich durch D'Courtneys Mund feuern. Deshalb hat De Santis das Fetzchen Gel gefunden. Deshalb konnte er sonst nichts finden. Das Geschoß hatte sich aufgelöst.«
»Gebens Sie's Vater Moses ein«, befahl der Staatsanwalt mit schwacher Stimme. »Meine Güte, Powell, allmählich glaube ich auch, wir haben hier einen tollen Fall.«
»Sage ich doch. Nun das Motiv. Wir haben uns Reichs Geschäftsunterlagen angeeignet, und unsere Wirtschaftsfachleute sind mit der Prüfung fertig. D'Courtney hatte Reich mit dem Rücken an die Wand gedrängt. Reich versuchte es zunächst mit dem Standpunkt: Wenn du nicht Rudelführer sein kannst, heule mit den anderen Wölfen. Er versuchte D'Courtney eine Fusion schmackhaft zu machen. Ohne Erfolg. Daraufhin ermordete er D'Courtney. Na, halten Sie das für glaubhaft?«
»Sicherlich. Aber ich kann nicht für Vater Moses sprechen. Geben Sie's ein.«
Auch den Rest der auf Lochstreifen verschlüsselten Daten erhielt der Computer verfüttert, dann schaltete man ihn von Passiv auf Aktiv und ließ ihn an die Arbeit gehen. Vater Moses' Augen flackerten in tiefster Gedankenschwere; in seinen Eingeweiden summte es leise; seine Datenbänke fingen mit lebhaftem Surren und Knistern an. Powell und die anderen Anwesenden warteten in immer stärkerer Spannung. Plötzlich bekam Vater Moses einen Schluckauf. Ein Läutwerk machte gedämpft ping-ping-ping-ping-ping-ping. Dann begannen Vater Moses' Tasten das jungfräuliche weiße Papier zu besudeln. EMPFEHLE ANKLAGEERHEBUNG, erteilte Vater Moses Bescheid, UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS DAS GERICHT ZEIT HAT FÜR ÜBERFLÜSSIGE PLÄDOYERS UND UNVERMEIDLICHE RECHTSEINWÄNDE. VGL. MUSTERPROZESS HAY/COHOES UND
DAS URTEIL IM FALL SHELLEY. URP.
»Ja, was...?« Powell blickte Beck an.
»Er benimmt sich albern«, erklärte Beck.
»Ausgerechnet jetzt!«
»Dann und wann kommt's eben vor. Wir versuchen es noch einmal.« Er wiederholte die Eingabe, ließ den Computer gute fünf Minuten lang warmlaufen und dann die Arbeit nochmals tun. Wieder leuchteten die Augen des alten Vater Moses, der Magen knurrte ihm, sein Gedächtnis brodelte, und Powell, der Staatsanwalt sowie die Mitarbeiter der beiden warteten erneut gespannt auf das Ergebnis. Von der bevorstehenden Entscheidung hing es ab, ob sich die mühevolle Tätigkeit eines ganzen Monats gelohnt hatte. Schließlich begannen die Tasten von neuem zu klappern.
INSTRUKTION NR. 921088, begann Vater Moses. TEILGEBIET C 1. MOTIV. IM VORLIEGENDEN KRIMINALFALL TATMOTIV LEIDENSCHAFT UNGENÜGEND NACHGEWIESEN. VGL. MUSTERPROZESS STAATSANWALTSCHAFT/HANRAHAN (BGH 1202/19) UND FOLGEPROZESSE.
»Tatmotiv Leidenschaft?« brummelte Powell. »Ist Vater Moses denn verrückt geworden? Das Motiv ist doch Gewinnsucht. Überprüfen Sie die Daten zu C 1, Beck.«
Beck gehorchte. »Material fehlerfrei.«
»Also versuchens wir's noch einmal.«
Der Computer mußte die Instruktion ein drittes Mal bearbeiten. Dies mal befaßte er sich wie gewünscht mit dem Motiv Gewinnsucht. INSTRUKTION NR. 921088. TEILGEBIET C 1. MOTIV. IM VORLIEGENDEN KRIMINALFALL TATMOTIV GEWINNSUCHT UNGENÜGEND NACHGEWIESEN. VGL. PROZESS STAATSANWALTSCHAFT/ROYAL (BGH 1197/388).
»Haben Sie das Datenmaterial zu C 1 falsch aufbereitet?« fragte Powell
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