Denkwürdigkeiten aus meinem Leben [microform]
seine sterblichen Reste auf den Währinger allgemeinen Friedhof überführt, wo sein und seiner Gattin Grab bis zum Jahre 1901 nebeneinander lagen. Als in diesem Jahre seine Frau in ein Ehrengrab auf dem Wiener Zen-tralfriedhof gebettet wurde, da wurden auch Pichlers Gebeine exhumiert und in den Sarg seiner Gattin gelegt (vgl. II, Anm. 572). Doch keine Schrift meldet auf ihrem Stein von seinem Dasein.
Da Karoline Pichler über die Familie ihres Mannes nur sehr wenig Angaben macht, so sei hier einiges beigebracht," Der Name Pichler selbst ist ein alter Berglername und sowohl in der einfachen Form, als in den verschiedensten Zusammensetzungen in den Alpen-ländern weit verbreitet (vgl. Fritz Pichler, Zeitschrift für öster-reichische Volkskunde, III, [Wien 1897], S. 141 ff.). Iif diese große Sippe fügt sich auch Pichlers Stamm ein, dessen Vater Ulrich Josef Pichler ehrsamer Gastgeb im Hause zu den sieben Churfürsten am Spittelberg Nr. 100 war. Das Haus und Gastgewerbe rührte von seiner Frau Maria Theresia, gebornen Bodenreitter, deren Stamm seit Großvaters Zeiten hier heimisch war, her! Im Jahre 1703 hatten Michael Bodenreitter (t 1738) und seine Frau Eleonore (t 1712)
als Untertanen des Wiener Bürgerspitals das Haus Nr. loo in der Herrengasse am Spittelberg vergewöhrt erhalten (Grundbuch Nr. 624 im Archiv der Stadt Wien, Fol. 84a); ihnen folgten 1738 der Sohn Jakob Bodenreitter (t 1749) und seine Frau Theresia (t 1742)} welche das Haus von den fünf übrigen Geschwistern ab-lösten und bereits das Wirtsgewerbe a,u8übten (Grundbuch Nr. 624, Fol. 222a, 236b). Von ihren vier Kindern heiratete Maria Barbara Theresia den Ulrich Josef Pichler, Sohn des Gastwirtes Adam Pichler und der Barbara (diese starb im Hause ihres Sohnes, 86 Jahre alt, am 22. August 1774 an der Abzehrung: Totenprotokolle im Archiv der Stadt Wien, t. 102, Buchst. B, P, Fol. Sgb), und beide kauften im Jänner 1751 von den drei übrigen Geschwistern der Frau das Haus Nr. 100 im Ausmaße von 33 Quadratklaftern um 8600 Fl. (Grundbuch Nr. 624, Fol. 314a). Aus der Ehe der Pichler-schen Eltern stammten 9 Kinder: Alexander (später Josef Prosper, 1752—1822; Anm. 337), Franz de Paula (geb. 14. Februar 1756: Taufbuch, Pfarre St. Ulrich, t. XXVIII, Fol. 322a; gestorben vor 1822, 8. Testament seines Bruders Prosper, Anm. 337), Maria Elisabeth Theresia (1758—1815; verehelichte Schweiger, vgl. Anm. 352), Theresia Elisabeth Thekla (geb. 24. September 1759: Taufb. t. XXIX, Fol. 346b), Anna Elisabeth (geb. 16. März 1762: Taufb. t. XXX, Fol. 279a), Andreas Ulrich (1764—1837; Karoline Pichlers Mann, s. oben), Maria Theresia Elisabeth (geb. 4. März 1765: Taufb. t. XXXI, Fol. 284 a; 1788 noch ledig, s. Grundbuch Nr. 624, Fol. 616), Ulrich Andreas Sylvester (geb. 31. Dezember 1768: Taufb. t. XXXII, Fol. 222b) und Anton Andreas (1770—1823, der Buchhändler, vgl. II, Anm. 290). Bereits 1774 verstarb die Mutter und nun erhielten die Kinder Franz, Elisabeth, Andreas, Theresia und Anton 1776 die Gewöhr auf das halbe Elternhaus (Grundbuch Nr. 624, Fol. 503 a)^ Josef als Ordenspriester konnte keinen Haus-anteil erhalten, die übrigen, oben noch angeführten Kinder waren jung verstorben. Am i. September 1782 starb der Vater, 56 Jahre alt (Totenprotokoll St. Ulrich, t. XXIII, sub i. IX. 1782), der unterm 29. August 1782 seinen letzten Willen aufgesetzt hatte (eine Abschrift des Testaments im Pichlemachlaß der Stadtbib-liothek, J. N. 759); er wurde gleich seiner Frau am Friedhof um die Kirche von St. Ulrich (jetzt St. Ulrichsplatz) beerdigt. Sein Hausanteil ging an die Kinder über, welche 1788 das Haus durch Lizitation an die Wirtsleute Johann und SibyUa Gföller verkauften (Grundbuch Nr. 624, Fol. 616).
**) Cesare Marchesi di Beccaria-Boimesana, Dei delitti e dellc pene. Edizione sesta. Harlem 1766. p. ii7ff. § XXVIII. Della pena di morte ^ Des Marchese Beccarias Abhandlung über Ver-brechen und Strafen. Von neuem aus dem Italienischen übersetzt
von J. A. Bergk, I, (Leipzig 1798), S. 168 ff. Von der Todesstrafe. — Beweist, daß die Todesstrafe kein Recht sei, denn der Tod eines Verbrechers ist weder notwendig noch nützlich, außer in 2 Fällen: I. wenn das längere Leben eines Menschen für den Bestand des Staates gefährlich und 2. der Tod das wirksamste Mittel ist, andere vom Verbrechen abzuhalten. Er spricht sich für lange Kerker-strafen aus, da diese mehr abschreckend wirken, als die Todesstrafe, die nur ein Beispiel von Grausamkeit gibt.
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