Der Briefwechsel Thomas Bernhard/Siegfried Unseld
Honorarzahlungen bereit. Dieser Vertrag soll die Vereinbarungen der guten Ordnung halber schriftlich fixieren.
II.
1.
Die Verlage haben Thomas Bernhard ein Darlehen in Höhe von DM 24.289.10 gewährt. Dieses Darlehen ist bis zum 31. 12. 1969 unverzinslich gewährt, vom 1. 1. 1970 an mit 6% [sic] zu verzinsen. Nach dem 31. 12. 1974 kann es sowohl von Thomas Bernhard als auch vom Suhrkamp Verlag mit einer Frist von drei Monaten zum 30. 6. oder 31. 12. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Nach dem Kündigungszeitpunkt ist das Darlehen nebst Zinsen zur Rückzahlung fällig.
2.
Die Verlage haben aufgrund erfolgter Honorarabsprachen Zahlungen geleistet, die, mit den Verkaufserlösen per 31. 8. 1969 saldiert, insgesamt eine Vorauszahlung in Höhe von DM 15.428.31 ergeben.
3.
Der Suhrkamp Verlag verpflichtet sich, im Rahmen der Honorarzahlungen Insel / Suhrkamp in der Zeit vom 1. 9. 1969 bis zum 31. 8. 1971 an Thomas Bernhard einen Betrag von monatlich je DM 800.— zu zahlen. Die Zahlungen erfolgen auf das Konto Thomas Bernhard bei der Bank für Oberösterreich und Salzburg, Gmunden / Oberösterreich, Konto Nr. 318.
Thomas Bernhard verpflichtet sich, über die in II. 3. genannten Zahlungen hinaus auf die Dauer dieser Zahlungen keine weiteren Honorare abzurufen oder Honorarforderungen zu stellen.
4.
Die Thomas Bernhard zustehenden Honorare aus den z. Zt. durch den Insel Verlag und den Suhrkamp Verlag angenommenen und laufenden Werken sowie aus den gem. Ziffer II. 5. zu übertragenden Urheber-, Veröffentlichungs- und sonstigen Verbreitungsrechten sowie evtl. weiteren durch die Verlage angenommenen Werken oder Veröffentlichungen sonstiger Art werden mit dem in Ziffer II. 2. genannten Saldo und den weiteren gem. Ziffer II. 3. erfolgenden Zahlungen verrechnet.
5.
Thomas Bernhard verpflichtet sich in Anerkennung der bisher von den Verlagen geleisteten Zahlungen, das Verlagsrecht sowie sämtliche etwaigen anderen Veröffentlichungs- und Verbreitungsrechte der nächsten von ihm fertiggestellten drei Werke an den Suhrkamp Verlag zu übertragen. Der Suhrkamp Verlag verpflichtet sich, sich ganz besonders um das Werk von Thomas Bernhard zu bemühen.
6.
Thomas Bernhard erklärt ausdrücklich, daß der Verlag berechtigt sein soll, für den Fall seines Todes oder seiner Handlungsunfähigkeit, mit den zu einem solchen Zeitpunkt bestehenden Forderungen gegen laufende und künftige Honorar-Forderungen von ihm oder seinen Erben, welche nach einem dieser Zeitpunkte entstehen, aufzurechnen; er tritt für diesen Fall die Honoraransprüche an den Suhrkamp Verlag ab.
7.
Zur Sicherung der dem Suhrkamp Verlag zustehenden Forderungen gegen Thomas Bernhard tritt dieser hiermit bereits jetzt für den Fall seines Todes oder für den Fall seiner Handlungsunfähigkeit sämtliche Honorar-Ansprüche, die ihm oder seinen Erben gegen die Verlage Suhrkamp und Insel sowie gegen dritte Verlage, gegen eine Firma oder eine öffentlich-rechtliche Institution aufgrund des Nachdruckes seiner Werke oder einer sonstigen Veröffentlichung oder Verbreitung zustehen, an den Suhrkamp Verlag ab. Soweit und sobald diese Honorar-Ansprüche die Forderungen des Suhrkamp Verlages übersteigen, verpflichtet sich dieser, die an ihn abgetretenen Ansprüche an Thomas Bernhard oder dessen Erben zurückzuerstatten.
8.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Frankfurt / Main vereinbart.
Ohlsdorf, den
Frankfurt / Main, den
(Thomas Bernhard)
(Dr. Siegfried Unseld)
[92; Anschrift: Ohlsdorf]
Frankfurt am Main
29. Oktober 1969
Lieber Herr Bernhard,
ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 20. Oktober. In Zukunft werden die Überweisungen pünktlich am Monatsanfang erfolgen. Die Buchhaltung hat mir das bestätigt.
Das Projekt der österreichischen Bibliothek ist ins Wanken geraten. Auch die, die es anfänglich am meisten unterstützten (Handke und Barbara Frischmuth), sind kritisch geworden. Martin Walser nahm es mit dem Argument »alles für Bernhard, aber doch nichts für eine österreichische Reihe« stark unter Beschuß. Wenn ich Hofrat werden wolle, solle ich mir diesen Titel gefälligst kaufen. (Doch Walser irrt, wenn er glaubt, daß dieser Titel käuflich ist.) Wir werden das nächste Mal darüber reden.
Schöne Grüße
Ihr
Siegfried Unseld
[93]
Ohlsdorf
1. 11. 69
Lieber Herr Dr. Unseld,
Ihren Vertrag unterschreibe ich natürlich nicht. Dass der Verlag einen Juristen dazu bemüht hat, macht auch
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