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Der globale Polizeistaat

Der globale Polizeistaat

Titel: Der globale Polizeistaat Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Darnstädt
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soll, ob mit dem Staatsanwalt oder der Kanone, steht vor der Aufgabe, die »dauernde Gefährdung« (Jakobs) auszuschalten, bevor etwas passiert ist. Es mag ja einfach sein, Al Kaidas Terroristen zu bescheinigen, dass sie - wer eigentlich genau? - »die gesamte Rechtsordnung« der Bundesrepublik ablehnen. Aber wirklich plausibel ist dies erst nach einem Attentat. Wie ist es mit dem oben beschriebenen kleinen Schwaben aus Neu-Ulm, der glutvoll zum Islam konvertiert? Sollen wir ihn deshalb zum »Feind« erklären? Und Krieg gegen ihn führen? Und wer soll das tun - wenn nicht der Richter in einem geordneten Strafverfahren? Ein General?

    Jakobs räumt ein, dass unsauberer Umgang mit solch heiklen Kategorien zur Katastrophe führen kann - für die Betroffenen: »Verbrechensverfolgung durch Krieg« ist in den Augen des Rechtstheoretikers auch, was die Vereinigten Staaten mit Terrorverdächtigen in Guantanamo machen.
    Nicht zufällig knüpfen solche Kategorisierungen an den Begriff des »Feindes« an, den auch wir gewählt haben, um die Schwierigkeiten bei der Einordnung des Phänomens Terrorismus zu markieren. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieses Begriffes dazu verleitet, auf die dunkle Theorie des Staatsrechtlers Carl Schmitt zurückzukommen, die besagte Definitionsprobleme dadurch löste, dass sie das Erkennen des Feindes zur Aufgabe »der Politik« erklärte und sie damit dem Zugriff Schmitts eigener Profession, der präzisierenden und überprüfenden Juristerei, entzog. Nicht anders denkt offenbar Wolfgang Schäuble, der seinen Vorschlag, den Einsatz der Bundeswehr gegen Terroristen im Innern durch eine Grundgesetzänderung zu erlauben, damit erklärte, die Entscheidung sei im Einzelfall »dem Bereich des Politischen zuzuordnen«, also dem obersten Kriegsherrn, nicht der rechtsstaatlich gebundenen Polizei. 28
    Freund oder Feind - Verbrecher oder Kriegsgegner? Wie die staatliche Ordnung im Streit um die richtige Antwort auf den Terrorismus förmlich ausfranst, lässt sich in der bedrohlichen Diskussion um ein Ausnahmerecht für Terrorismusbekämpfung verfolgen. Angesichts der fundamentalen Bedrohung, die Terroristen für die Grundlagen des Staates darstellen, so vertreten viele, müsse sich der Staat von den Bindungen der Rechtsordnung lösen können, um im Ausnahmezustand auch jenseits der Verfassung Kriegseinsätze gegen Terroristen anzuordnen. Der Hamburger Rechtsphilosoph und Strafrechtler Reinhard Merkel sieht diesen Fall gegeben, wenn die Legitimität des Staates als Bewahrer der Rechtsordnung infrage gestellt sei. Sein Kölner Kollege Otto Depenheuer sieht sogar ein Recht des Staates, in Fällen höchster Not, im »Ausnahmezustand« ein »Bürgeropfer« einzufordern.

    Wir fassen zusammen: Terrorismus bringt die Grundlagen des Staates in Gefahr. Darum darf der Staat sich im Kampf gegen den Terrorismus von den Bindungen an die Verfassung befreien. Ob ein Fall von grundlagengefährdendem Terrorismus vorliegt, ist eine politische Frage. Politische Fragen sind vom Staat ohne Bindung an rechtliche Vorgaben zu entscheiden. Ob der Staat sich also von verfassungsrechtlichen Bindungen befreit, können seine Repräsentanten frei entscheiden.
    Das ist die Argumentation von Putschisten.

»Ein meuchelmörderisches, abergläubisches Volk«
    Verunsicherung, dritte Dimension - Gibt es noch innere
Angelegenheiten? Iberico ins Sauerland - Mistgabeln gegen
Napoleon - Partisanen sind keine Terroristen - Michael Kohl-
haas ist kein Partisan - Menschen sind keine Feinde, niemals
     
    Die dritte Dimension des Staates ist seine Bedeutung in der Staatenwelt. Diese Bedeutung ist seine Souveränität, die Einzelheiten regelt das Völkerrecht. Das moderne Völkerrecht relativiert die Souveränität von Staaten immer mehr. So erlaubt etwa das Völkerstrafrecht Völkerrechtsgerichten wie dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, gegen Bürger und sogar Staatsmänner einzelner Staaten zu ermitteln, sie zu verhaften und zu bestrafen. Nach einer zunehmend verbreiteten Auffassung ist es sogar möglich, die Grenzen souveräner Staaten militärisch zu durchbrechen und auf ihrem Staatsgebiet die innere Ordnung und die Rechte der Bürger wiederherzustellen: Solche humanitären Missionen - wie etwa der Nato-Angriff auf Serbien zum Schutz des Kosovo - gelten vielen als legitimer Eingriff in die Souveränität anderer Staaten, selbst ohne Uno-Mandat. Doch keiner Macht der Welt ist es bislang so erfolgreich

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