Der globale Polizeistaat
Gefahr«, die einen »weltweiten Verbund von Aufklärung und Verfolgung« erfordere. Nur Datensammeln reicht nicht, im Krieg.
Doch auch da ist auf EU-Ebene schon vorgesorgt. Nach Artikel 43 des neuen Lissabon-Vertrages dürfen Streitkräfte der Europäischen Union, angefordert bei den Mitgliedstaaten, zu Missionen gegen den Terror in alle Welt geschickt werden. Und der Europäische Rat nimmt gemäß Artikel 222 »regelmäßig eine Einschätzung der Bedrohungen« vor, »denen die Union« nicht zuletzt im Krieg gegen den Terror »ausgesetzt ist«. Denn die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen ja »auf effiziente Weise tätig werden können«. Der Krieg gegen den Terror, so wird der nächste Vorschlag lauten, erfordert ein von Brüssel gesteuertes Spionagenetz. Denn, so sagt Rudolf Adam: »Potenziell ist die gesamte Welt Einsatzraum« geworden - »deshalb müssen Erkenntnisse über praktisch sämtliche Regionen gesammelt werden«.
Der Einsatzraum der europäischen Streitmacht soll dabei nicht nur die ganze Welt sein, sondern auch das europäische Inland. »Solidaritätsklausel« nennt sich Artikel 222 im Lissabon-Vertrag, in dem die Union verspricht, »alle ihr zur Verfügung stehenden
Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel« aufzubieten, um »terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden« und, darüber hinaus, »die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen«.
Panzer und Raketen rollen, wenn das gilt, künftig in Europas Auftrag, um einen »etwaigen« Terroranschlag präventiv zu verhindern. So weit ist nicht einmal Präsident George W. Bush gegangen, als er Al Kaida den Krieg erklärte. Und im Übrigen, sagen die Deutschen, ist nicht der Einsatz des Militärs im Landesinneren vom Grundgesetz verboten?
Ach, was gilt schon das Grundgesetz im Raum der gegenseitigen Anerkennung und des Vertrauens?
Dritter Teil
DER KRIEG
Im Kampf gegen den Terrorismus gerät die Weltordnung aus den Fugen
Erstes Kapitel
Der Feind im Land
Wer in den Vereinigten Staaten einen Leguan überfährt, muss bis zu 10 000 Dollar Strafe zahlen. Denn die Naturschutzgesetze sind streng. Und Leguane stehen unter Naturschutz.
Besonders viele Leguane gibt es im tropischen Klima der Gefängnisanlagen von Guantanamo auf Kuba. Und der Menschenrechtsanwalt Clive Stafford Smith erzählt, dass sein Wagen auf dem Gelände des US-Militärstützpunktes von einem sirenenheulenden Polizeiauto gestoppt wurde. Der Fahrer war einem geschützten Tier über den Schwanz gefahren. Fast.
Der Anwalt war gerade auf dem Heimweg vom Besuch bei einem seiner Mandanten. Er vertritt einen der Gefangenen, die im »Krieg gegen den Terror« als »feindliche Kämpfer« irgendwo auf der Welt eingefangen, mit verbundenen Augen auf die Insel der geschützten Leguane geflogen und dort unter menschenunwürdigen Bedingungen rechtlos als Kriegsbeute gehalten, gefoltert, bedroht, lange Zeit jedem gerichtlichen Schutz entzogen waren.
Der Jurist Smith beschwerte sich für seine Mandanten beim US-Supreme Court, dem Verfassungsgericht der Vereinigten Staaten in Washington: »Es wäre ein großer Schritt für die Menschheit, wenn man unseren Klienten die selben Rechte geben würde wie den Leguanen.«
Amerikas Recht zwingt zu zynischen Urteilen. Der neue Präsident hat begonnen, Guantanamo aufzulösen, doch der Kampf gegen den Terror geht weiter. Der Krieg, in dem manche Tiere besser geschützt sind als Menschen, hat sich über weite Teile des Erdballs ausgebreitet. Wann erreicht das Recht der Leguane Deutschland?
Ist Guantanamo auch im Staat des Grundgesetzes möglich? Ernst Uhrlau, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes,
schließt das aus. »Auch als Fiktion undenkbar« sei es, Lager für die vorbeugende Internierung »feindlicher Kämpfer« in Deutschland zu errichten - von Folterpraktiken mal ganz abgesehen.
Jetzt passen Sie mal auf, Herr Uhrlau.
Jemand musste K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. Die Köchin der Frau Grubach, seiner Zimmervermieterin, die ihm jeden Tag gegen acht Uhr das Frühstück brachte, kam diesmal nicht. Das war noch niemals geschehen.
Das kennen wir, das hatten wir schon im Zweiten Teil 1 , der Anfang von Franz Kafkas Prozess , eines Romans über die Vernichtung eines Menschen durch die Beseitigung seiner Rechtsperson. Oben, im Zweiten Teil, war
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