Der Liebespaar-Mörder - auf der Spur eines Serienkillers
hinter seinen Händen. Und ab und zu verschwand er hinter der Umzäunung der Anklagebank, um sich die Tränen aus den Augen zu wischen. Der »eiskalte Killer« wurde weich. Oder war das nur ein Schauspiel? Eine Inszenierung? Abgesprochen und geprobt?
Rechtsanwalt Peters baute sich jetzt nur wenige Schritte von den Geschworenen entfernt auf. Dann erinnerte er sie ohne Pathos und betont sachlich an ihre Pflichten: »Sie haben Gelegenheit, in den Gerichtssaal zu schauen. Sie können feststellen, wie ein höhnisches Grinsen die Gesichter belebt, wenn der Angeklagte Reichenstein einen Lapsus begeht. Man hat oftmals den Eindruck, als sehe man in die Zuschauerreihen eines Boxringes, in dem der Niederschlag eines Kämpfers in Kürze zu erwarten ist. Ich habe den kalten Vernichtungswillen in den Augen vieler gesehen, die hier saßen. Ich halte ein gerechtes Urteil für unmöglich. Das kann allein ein anderer fällen. Sie haben nur darüber zu entscheiden, was rechtens ist, da in diesem Prozess die Tatsachen nicht genügend aufgeklärt sind, um ein gerechtes Urteil zu finden. In einem Indizienbeweis muss ein logischer Schluss herbeigeleitet werden aus einer ununterbrochenen Kette der Indizien. Fehlt ein einziges Glied, ist sie untauglich. Es wird aber zu erkennen sein, wie viele falsche Bekundungen zu vielen falschen Schlüssen geführt haben. Sie, die Geschworenen, Sie haben in diesem Prozess zu urteilen und nicht den Willen des Volkes zu erfüllen, das den Kopf des Angeklagten unter allen Umständen will.«
Danach würdigte Peters die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen aus seiner Sicht: »Unter der Befürchtung, selbst als Täter in einem Mordfall verwickelt zu werden, liegt die Versuchung nahe, alles Entscheidende auf einen anderen abzuwälzen, der ohnehin im Verdacht steht, der Liebespaar-Mörder zu sein.« Die Aussagen Bünings zu den versuchten Raubüberfällen tat der Verteidiger als »Produkt von Bünings Phantasie« ab. Seine Absicht sei es gewesen, immer wieder in die gleiche Kerbe zu schlagen: »Reichenstein ist alles zuzutrauen. Ich aber stand unter seinem Druck.«
»Wie ein roter Faden zieht sich durch das Geständnis des Mitangeklagten die Erzählung von seiner Abhängigkeit, seiner Hörigkeit gegenüber Reichenstein«, führte Peters weiter aus. »Gerade diese Aussage aber ist falsch. Die Wahrheit jedoch – wie der Verteidiger Bünings richtig festgestellt hat – ist unteilbar. Bünings Schuldgeständnis ist zudem erfolgt zu einem Zeitpunkt, da dieser in schwersten Verdacht geraten ist. Der Selbsterhaltungstrieb hat ihn dann Reichenstein belasten lassen, dem man – nach der Kampagne in der Presse – sowieso alles hat in die Schuhe schieben können. Auch ist Reichenstein in sexueller Hinsicht in keiner Weise von der Norm abgewichen, wohl aber kann bei Büning eine solche Tendenz erkannt werden.«
Schließlich übte der Verteidiger heftige Kritik an der Düsseldorfer Kripo. Die sei »Büning vor dem Prozeß als Freund und Helfer zu weit entgegengekommen«. »Dadurch waren der Verdunklung Tür und Tor geöffnet!«, appellierte Peters an Unvoreingenommenheit und Differenzierungsvermögen der Geschworenen.
Nun war Dr. König an der Reihe. Er knüpfte an die Ausführungen seines Vorredners an: »Bünings Aussage darf nicht zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden. Dieser Mann, der durch seine theatralischen Selbstmordversuche Reue vortäuschte, eine Morphiumsucht simulierte, sich selbst als willenloses, daher schuldloses Werkzeug gewertet sehen will, ist alles andere als glaubwürdig.«
Reichenstein habe Dr. Stürmann »keineswegs« erschossen. »Littek hat den Angeklagten nicht identifizieren können«, begann Dr. König seine Begründung. »Der Nachweis des Mordes ist nicht geglückt, mein Mandant muß freigesprochen werden aus folgenden Gründen:
Reichenstein besaß die Tatwaffe zwar Monate vor dem Mord, möglicherweise hatte sie aber im Januar 1953 Büning. Die Staatsanwaltschaft hat die Aussage des Zeugen Teikert nicht berücksichtigt, der die 08 im Sommer 1952 von Büning zum Umarbeiten bekam und sie auch an Büning – nicht an Reichenstein – zurückgab.
Es ist ganz unwahrscheinlich, daß Reichenstein die 08-Pistole selbst versteckte. Er pflegte seine Waffen sorgsam zu vergraben. Er wäre nie so dumm gewesen, das entscheidende Indiz für den Mord an Dr. Stürmann weithin sichtbar wenige Meter von seinem Haus entfernt liegenzulassen.
Die Behauptung des Zeugen Bolland, wonach Reichenstein
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