Der Liebespaar-Mörder - auf der Spur eines Serienkillers
ungestörte Tatausführung, Verschleierung der eigenen Identität oder der des Opfers, Gewährleistung des Taterfolgs, Garantie von Fluchtmöglichkeiten.
Bis Mitte der siebziger Jahre ging man in Wissenschaft und Forschung überwiegend davon aus, dass die so genannte Perseveranzhypothese zutreffend sei. Sie wurde von Dr. Robert Heindl, dem »Nestor der deutschen Kriminalpolizei« und »Begründer der modernen Kriminalistik in Deutschland«, Mitte der zwanziger Jahre entwickelt. Er ging davon aus, dass insbesondere »Berufsverbrecher« an einer einmal erfolgreich angewandten Arbeitsweise beharrlich (= perseverant) festhalten – bedingt durch »eine minderwertige psychische und physische Ausstattung«. In seinem Mitte der zwanziger Jahre bahnbrechenden Werk Polizei und Verbrechen schrieb er: »Doch die Perseveranz des Berufsverbrechers geht noch weiter. Er bleibt nicht nur der einmal gewählten Verbrecherklasse treu, sondern er praktiziert innerhalb dieser Klasse fast stets nur einen ganz bestimmten Ausführungstrick.«
Die Perseveranzhypothese fußt demnach auf der aus der kriminalpolizeilichen Praxis hergeleiteten Erkenntnis, dass »Täter mit besonders hoher krimineller Energie ähnliche Straftaten ausführen und dabei ihre Arbeitsweise häufig beibehalten« (Handbuch der Kriminalistik). Obwohl dieser kriminalistisch-kriminologische Erfahrungswert in dieser verallgemeinerten und stringenten Formulierung nunmehr als obsolet gilt, lehren uns einige in der jüngeren Vergangenheit verübte Serientötungen, dass sie noch immer zu beobachten ist: die Perseveranz im Modus Operandi.
Fall 1:
Im Frühjahr 1983 bekamen die Todesermittler der Hannoveraner Kripo alle Hände voll zu tun. Binnen zehn Wochen, vom 11. Februar bis zum 21. April, wurden drei Frauen getötet; vierundvierzig, fünfundvierzig und sechzig Jahre alt. Alle Taten wiesen bedeutsame Übereinstimmungen auf, die nach Auffassung der Fahnder »keinen zufälligen Charakter« hatten: bei den Opfern handelte es sich um alleinstehende Frauen; die Tatorte waren Privatwohnungen; die Tatzeiten lagen nach 18 Uhr, der Einbruch der Dunkelheit war offenbar abgewartet worden; Todesursache war in allen Fällen »Ersticken durch Drosseln oder Würgen«; ein gewaltsames Eindringen des Täters konnte nicht festgestellt werden; die Opfer wiesen keine massiven Abwehrverletzungen auf. Zudem waren in jedem der Mordfälle diverse Wertgegenstände geraubt worden. Ein wertvoller Ermittlungsansatz. Alle Leih- und Pfandhäuser in Hannover wurden abgeklappert. Würde der Täter das Risiko eingehen und das Raubgut versetzen? Er tat nicht nur das, er hinterließ auf mehreren Pfandscheinen auch gleich Namen und Anschrift: Erwin Sprado, Asternstraße 16, 3000 Hannover. Am 14. Juli 1983 wurde der 53-jährige gelernte Rechtsanwaltsgehilfe festgenommen. Der reichlich Vorbestrafte gestand nicht nur die ihm vorgehaltene Tötung der 60-jährigen Amelie Manthei vom 12. Februar, sondern auch die übrigen Taten. Hätte er sich nicht stets derselben Arbeitsweise bedient, wäre er mit großer Wahrscheinlichkeit glimpflicher davongekommen. Nach drei Morden gaben die Richter allerdings keinen Pardon mehr: Lebenslänglich und anschließende Sicherungsverwahrung.
Fall 2:
Der Berufsfachschüler Claudio Peters tötete in den Sommermonaten des Jahres 1985 drei junge Frauen. Die Leichenfundsituationen waren weitestgehend identisch: Alle Opfer fand man in einem Erdgrab, die Leichen waren hügelartig unter belaubten Ästen versteckt worden. Im Rahmen der Ermittlungen stieß man auf den 26-Jährigen. Er hatte das letzte Opfer gekannt, sich sogar an der Suchaktion beteiligt. Und er war bereits vorbestraft – wegen Mordes an einem jungen Mädchen zehn Jahre zuvor. Die Besonderheit dabei: Auch dieses Opfer war auf gleichartige Weise vergraben worden. Diese Parallelen brachten die Fahnder schließlich auf die richtige Spur.
Fall 3:
Von November 1987 bis November 1990 fielen dem Grafiker Andreas Ernst in Hamburg und Buchholz drei Frauen zum Opfer. Dabei pflegte er eine stereotype Vorgehensweise: Er zwang seine Opfer mit Waffengewalt in seinen Wagen, fuhr mit ihnen in seine Wohnung, fesselte, knebelte und vergewaltigte die Frauen, erwürgte oder erdrosselte sie und entsorgte die Leichen mit seinem Wagen. Bei der Überprüfung der im Bereich des wahrscheinlichsten Tatorts lebenden »üblichen Verdächtigen« stieß man auf Ernst. Der Grund: Verurteilung wegen Freiheitsberaubung, verübt am 16. Januar 1988. Der
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