Der sexhungrige Werwolf!
das Töten gelernt.
Das Wesen in den Wäldern heulte zufrieden den Mond an.
3
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Am nächsten Morgen ging um kurz nach sechs Uhr die Sonne auf. Das Licht erleuchtete die enge Gefängniszelle. Auf dem weiß gefliesten Boden schimmerten mehrere dunkelrote Pfützen.
Der Raum roch nach Blut und Tod.
Im Türschloss klapperten Schlüssel und die schwere Zellentüre öffnete sich. Eine freundlich lächelnde Vollzugsbeamtin streckte ihren Kopf in den Raum.
„Guten Morgen meine Damen. Zeit zum Aufstehen....“
Die letzten Worte blieben ihr im Hals stecken, stattdessen verließ ein Schrei des Grauens ihre Lippen. Mit einer schnellen Bewegung schloss sie die Zellentüre und verriegelte diese von außen.
Kurze Zeit später schallte ein greller Sirenenton durch alle Räume der Justizvollzugsanstalt. Durch dieses Signal wurden alle informiert, dass etwas Außergewöhnliches passiert war. Sämtliche Zellen blieben verschlossen. Der normale Alltag, der aus Arbeiten oder Freizeit für die Inhaftierten bestand, war gestrichen. Das anwesende Personal informierte den Anstaltsarzt, die Gefängnisdirektorin sowie die Kriminalpolizei des zuständigen Bezirkes.
Die Sicherheitsbeamten, die für solche Notfälle ausgebildete Spezialeinheit, wurden geholt. Drei starke Männer in grünen Overalls, mit Schlagstöcken und Elektroschockgeräten bewaffnet, traten vor die betroffene Zelle. Als diese Einsatzbereit aufgestellt war, wurde die Eisentüre geöffnet. Die tapferen Männer stürmten in den engen Raum. Der Erste rutschte in einer Blutpfütze aus und landete flach auf seinem Hintern. Der Zweite wäre fast über den am Boden liegenden Mann gestolpert.
„Vorsichtig, hier ist es rutschig. Mir war nicht bewusst, dass ein Mensch solche Mengen Blut besitzt“, sprach eine leise Mädchenstimme aus der Ecke. Die uniformierten Sicherheitskräfte stellten sich verwundert vor die zierliche, am Boden sitzende Frau.
War dieses kleine Mädchen die große Gefahr?
„Was ist hier passiert?“, fragte der Wortführer.
„Ich musste zwei böse Frauen töten“, antwortete das zusammengekauerte Mädchen.
„Du hast die beiden getötet?“
„Da außer mir niemand weiteres anwesend ist, verwundert mich ihre Frage.“
Das schwarzhaarige Mädchen blickte mit stechenden grünen Augen nach oben. Dem Beamten lief ein kalter Schauer den Rücken herunter. Der Blick strahlte etwas Diabolisches und Gefährliches aus.
Wie ein Raubtier kurz vor dem Sprung.
„Steh bitte auf, wir wollen dir nicht wehtun“, antwortete der Mann etwas ratlos.
Beliar erhob sich und drehte ihr Gesicht zur Wand. Ihre Arme legte sie nach hinten auf den Rücken.
„Wollen sie mich nicht fesseln?“
Ein Beamter holte Handschellen aus seinem Sicherheitsgürtel und fesselte damit dem Mädchen die Arme auf ihren Rücken. Dann wurde sie aus der Zelle geführt. Bely folgte freiwillig und friedlich. Die Gruppe ging über zwei Stockwerke nach unten in die Kellerräume. Hier befanden sich die Sicherheitszellen, unter den Häftlingen nur Bunker genannt. Eine schwere Eisentür wurde geöffnet und Bely in eine dieser Zellen geschoben. Dann wurden ihr die Handschellen entfernt und die Männer verließen den engen Raum. Die Türe fiel knarzend von außen zu und wurde verriegelt.
Bely war alleine und blickte sich um. Die kleine Zelle raumhoch gefliest. In einer Ecke lag eine braune Wolldecke auf einer Vormauerung, die wohl als Bett dienen sollte. Im Boden befand sich als Toilette ein Loch. Der Kellerraum war völlig fensterlos und von der Decke strahlten Neonleuchten ein unwirkliches, grelles Licht. Am oberen Rand blinkte ein roter Punkt durch eine Glasscheibe. Die Bunkerräume wurden 24 Stunden durchgehend gefilmt.
Zwischenzeitlich hat Dr. Mansor, der Anstaltsarzt die beiden Frauen untersucht und den Tod festgestellt. Die Kriminalpolizei der Mordkommission übernahm die Ermittlungen.
Mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde vereinbart, dass Beliar in den Sicherheitszellen von Lilienthal bleiben sollte. Somit stand sie jederzeit den Ermittlungsbeamten für Fragen zur Verfügung. Ein Richter des Amtsgerichtes sollte anschließend über den weiteren Aufenthaltsort der Mörderin bestimmen.
Der Staatsanwalt ordnete eine ärztliche Untersuchung an. Es sollte sichergestellt sein, dass Beliar vollständig haftfähig war. Der Fall würde für viel Aufsehen sorgen, daher durften keine Fehler passieren. Eine verletzte Tatverdächtige, die nicht versorgt worden war, würde für
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