Der Strahlenpirat
ob unsere Erfindung unter den Vertrag fällt.«
»Und tut sie das?«
»Nein, sicher nicht. Der Vertrag betrifft nur die Benutzung des Sonnenenergiestrahls und einige andere Rechte im Zusammenhang mit den Energieübertragungsröhren.«
»Warum genügt es nicht, wenn wir sie darauf aufmerksam machen?«
»Es muß gerichtlich festgestellt werden«, erwiderte Don, »sonst gibt Kingman keine Ruhe.«
»Wir nehmen die Geräte mit?«
»Ja. Was wirst du als Energie verwenden?«
»Na was schon! Sonnenenergie, natürlich. Die nehmen wir jetzt für alles. Wir schließen nur gerade lange genug an eine Steckdose an, um die Röhren anzuheizen, dann läuft es mit Sonnenenergie weiter; wir brauchen bloß etwas Strom zum Starten.«
»Dann sollten Farrell und du sich besser schnell ein paar Netzteile ausdenken. Auf der Erde können wir nicht mit Sonnenenergie fahren.«
»Ich weiß. Da sind wir dir aber schon etwas voraus. Wes und einer von den Thomas-Brüdern haben einen Strahlungswandlernetzteil gebastelt, der an jeder Steckdose angeschlossen werden kann. Wir haben zwei davon, und sie sind völlig ausreichend für die Geräte.«
»Gut. Ich werde der Terran Electric telegraphisch Bescheid geben, daß wir kommen, um die rechtliche Seite zu klären. Du läßt in die Relay Girl schaffen, was wir brauchen. Nimm alles mit, was sich gut für eine Demonstration eignet. Wir sollten auch einen Stabmagneten dabei haben. Wenn wir zeigen können, daß er nach der Übertragung immer noch magnetisch ist, ist das bestimmt ein Pluspunkt.«
»In dem Fall dürfen wir auch ein Gaußmeter einpacken, um zu beweisen, daß das Magnetfeld nicht schwächer geworden ist.«
»Richtig. Nimm alles mit, was dir einfällt und für eine gute Vorführung nützlich sein könnte. Wir werden es ihnen schon zeigen!«
Mark Kingman ließ seinen Assistenten in den Zeugenstand rufen. »Geben Sie eine Zusammenfassung des Vertrags zwischen der Terran Electric und der Relaisstation Venus.«
»Die Benutzung der Energieübertragungsröhren zum Zweck der Nachrichtenübermittlung fällt unter die Zuständigkeit der Relaisstation Venus. Zur Energieübertragung unterstehen die Röhren und die damit zusammenhängenden Geräte der Terran Electric. In bezug auf die Sonnenenergieröhren beinhaltet der Vertrag folgendes: Die Relaisstation Venus hat das Verfügungsrecht über den Sonnenenergiestrahl im Weltraum, auf künstlichen Satelliten und auf natürlichen Himmelskörpern, auf denen die Relaisstation Venus Sonnenenergie benötigt, um Zweigstellen zu unterhalten.«
»Bitte erklären Sie letzteres genauer«, sagte Kingman, »außer es liegt in Ihrer Absicht anzudeuten, daß Erde, Mars und Venus unter die Gattung natürliche Himmelskörper fallen, ›auf denen die Relaisstation Venus Sonnenenergie benötigt‹.«
»Ihr Verfügungsrecht auf natürlichen Himmelskörpern bezieht sich nur auf ihre eigenen Einrichtungen und Bedürfnisse. Die Relaisstation Venus darf zwar für ihren Eigenbedarf und den ihrer Zweigstellen nach Belieben Sonnenenergie kostenlos benutzen, hat jedoch nicht das Recht, sie an andere zu verkaufen. Kurz gesagt, der Vertrag ist so abgefaßt, daß die Relaisstation Venus auf diesen Himmelskörpern freie Hand für das Fernmeldewesen hat, die Terran Electric dagegen für die Energieverwertung. Im Raum dagegen hat die Relaisstation Venus die Rechte für den Sonnenenergiestrahl.«
Frank Tinken, der Rechtsberater der Relaisstation, wandte sich an Don und sagte: »Wir hätten dieses Verfahren lieber vor eine technische Kammer bringen sollen.«
Don, der aufmerksam der Auslegung des Vertrags gefolgt war, fragte: »Warum ersuchen wir nicht um eine Verlegung?«
»Richter hassen es, wenn man ihnen mitten in der Verhandlung so etwas vorschlägt, es mag sich nachteilig für den Antragsteller auswirken, denn er kann es ablehnen. Man tut es normalerweise nur, wenn es offensichtlich ist, daß der Fall dem Richter über den Kopf wächst.«
»Wollen Sie eine Verlegung beantragen?«
»Es wäre sicher das beste. Es wird bestimmt bald mit Differentialgleichungen herumgeworfen werden, Sachverständige müssen gerufen werden, und vermutlich ist auch eine Demonstration erforderlich.«
Kingman beendete seine Zeugenbefragung und kehrte auf seinen Platz zurück. Der Richter wandte sich säuerlich an Tinken: »Kreuzverhör?«
Tinken drehte sich dem Zeugen zu, nickte und sagte zum Richter:
»Die Aussagen des Zeugen hinsichtlich des Vertrags entsprechen dem Wortlaut, Euer
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