Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
ausgelacht zu werden". So verwunderlich war das aber auch wieder nicht, kann man doch in der BRD in aller Öffentlichkeit, und sogar unter den Augen der Polizei, Hitler und andere Massenmörder glorifizieren, Mordparolen gegen Kommunisten ausgeben und SS-Henkern wie Kappler höchste
Ehren erweisen, ohne bestraft oder ins Irrenhaus gebracht zu werden.
Weil die Kriminalpolizei Ellenbeck zunächst nicht glauben wollte, bekamen Kamphausen und Ortiz viel Zeit für ihre Flucht. Als die Kripo noch den Tatort untersuchte, hatte sich Kamphausen mit Ellenbeck in einem Lokal an der Düsseldorfer Königsallee getroffen. Kamphausen wollte kassieren, aber Ellenbeck, durch ein weiteres Telefonat mit Minouche bestens unterrichtet, weigerte sich zu zahlen, da Schubert noch lebte. Erst als Kamphausen drohte, er werde ihn gründlicher „verarzten" als den Millionär, versprach Ellenbeck, seinen Vertragspflichten nachzukommen. Allerdings hatte er das versprochene Geld nicht bei sich. Deshalb fuhren sie zu Ellenbecks Ehefrau, die ihrem Mann 20000 DM lieh. Ellenbeck versprach Kamphausen außerdem die quergeschriebenen Wechsel für den nächsten Tag. Kamphausen-Komplize Ortiz hatte inzwischen die Mordwaffe im Rhein versenkt. Beide hielten es für besser, Düsseldorf erst einmal zu verlassen.
Als die Kriminalpolizei Ellenbeck zu glauben begann, waren die Killer, ausgerüstet mit falschen Papieren, längst in Frankfurt am Main untergetaucht. Die Kripo veranstaltete eine große Fahndungsaktion, die in die Düsseldorfer und Frankfurter Unterwelt beträchtliche Unruhe brachte. Die häufigen Razzien und Kontrollen verscheuchten die Kundschaft der Prostituierten und Zuhälter, so daß diese selbst zu wünschen begannen, Kamphausen und Ortiz mögen endlich gefaßt werden. Diesen psychologischen Effekt hatte die Kripo einkalkuliert, und sie war daher auch nicht erstaunt, als ihr am 18. Februar ein Hinweis auf die beiden Gesuchten aus Ganovenkreisen zugespielt wurde. In einer Frankfurter Wohnung konnten sie, überrascht und unfähig zum Widerstand, festgenommen werden.
Zwei Jahre später, am 17. Februar 1972, begann vor dem Düsseldorfer Schwurgericht die Gerichtsverhandlung. Micheline Schubert, auf Grund von Ellenbecks Aussage vorübergehend verhaftet, aber mit Hilfe einer Kaution von einer halben Million D-Mark wieder auf freiem Fuß, erhielt zwar zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsentzug, brauchte aber die Strafe gar nicht erst anzutreten. Das Gericht billigte ihr nämlich Strafaussetzung auf Bewährung zu. Ihr bester Verteidiger war Theodor Schubert selbst. Er hatte nicht nur die Kaution für ihre Freilassung gestellt, sondern in der Presse auch einen mächtigen Rummel für ihre Reinwaschung veranstaltet.
Dieter Ellenbeck wurde als Mordanstifter zunächst zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt, jedoch nach vier Jahren bereits vorzeitig aus der Haft entlassen.
Kamphausen, den das Gericht als Killer apostrophierte, erhielt lebenslängliche Haft. Im Prozeß verteidigte er sich damit, daß er Schubert gar nicht töten wollte, sondern absichtlich daneben geschossen hätte.
Am 30. Dezember 1974 meldete die westdeutsche Presse, Felix Kamphausen wäre aus der Strafvollzugsanstalt Düsseldorf-Derendorf ausgebrochen. Für Micheline Schubert traf die Polizei daraufhin eiligst Sicherheitsvorkehrungen. Auch Ellenbeck wurde bewacht. Kamphausen indessen dachte gar nicht daran, den beiden etwas anzutun. Er meldete sich bei Rechtsanwalt Bossi, kündigte an, er werde sich bald selbst der Polizei stellen und wäre nur ausgebrochen, weil man ihm jegliche Vergünstigung verweigert und ihn noch schärfer bewacht hätte als die Baader-Meinhof-Häftlinge.
Am 10. Januar 1975 meldete der BRD-Rundfunk, der flüchtige Kamphausen wäre von der Polizei festgenommen worden. Damit war der Fall Schubert abgeschlossen. Doch er ist bei weitem nicht der einzige Mordfall, der sich innerhalb der westdeutschen Oberschichten abgespielt hat. Auch in diesen Kreisen wird hin und wieder gemordet.
Manchmal morden Millionäre sogar höchst eigenhändig. So hat zum Beispiel am 29. August 1958 der Hamburger Finanz- und Ölmillionär Herbert Gerdts seine Frau und seine Schwiegermutter erschossen. Das Gericht stellte fest, daß „der Angeklagte vorsätzlich, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat". Dennoch kam Gerdts mit einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren davon, obwohl das westdeutsche Strafgesetzbuch bei einer solchen Tatqualifikation die lebenslängliche
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