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Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gerhard Feix
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Verhandlung wurde eine einzige Anklage gegen die miserable Arbeit der Kriminalpolizei, die einseitige Anklagepolitik der Staatsanwaltschaft und die bornierte Spruchpraxis. Selbst der amerikanische Gerichtsoffizier für Nordbayern bezeichnete das erstinstanzliche Urteil als „primitiv und anfechtbar".
    Äußerst blamabel für die Kriminalpolizei der Westzonen war auch der Fall der nymphomanen Massenmörderin Irmgard Swinka, die zwischen 1946 und 1948 nachgewiesenermaßen mindestens acht versuchte und vollendete Raubmorde sowie unzählige Betrügereien und Diebstähle begangen hatte.
    Bevor sie am 6. Mai 1949 vom Schwurgericht Köln viermal zum Tode, dreimal zu lebenslänglichem Zuchthaus und außerdem zu 15 Jahren Zuchthaus und dauerndem bürgerlichem Ehrverlust verurteilt wurde, konnte sie, eine primitive, von Habgier und Mannstollheit getriebene Prostituierte, die Kriminalpolizei aller drei Westzonen monatelang an der Nase herumführen. Dabei ging sie, genau wie der Frauenmörder Pleil, jedesmal mit einer seltenen Monotonie und Primitivität zu Werke. Stets fragte sie in Wohnhäusern nach angeblichen Bekannten, die natürlich niemand kannte, stets bot sie irgendwelche gar nicht vorhandenen Lebensmittel feil und lockte damit die Opfer, fast ausnahmslos alte Menschen, in die Falle. Und stets servierte sie ihnen schließlich einen „Gesundheitstrank", der in Wahrheit eine Mixtur aus Schlaf- oder Schmerztabletten und Morphium war. Jedesmal raubte sie die fest schlafenden oder gar sterbenden Opfer aus. Die Swinka trug in keinem einzigen Falle Handschuhe. Niemals traf sie irgendwelche Vorkehrungen zur Vermeidung von Spuren, und fast immer hinterließ sie eine ganze Kollektion von Fingerabdrücken. Oft hatte sie an den Tatorten sogar ihren Foxterrier dabei und mußte schon deshalb auffallen. 'Dennoch war die Kriminalpolizei außerstande, einen ordnungsgemäßen Spurenvergleich vorzunehmen und wirksame Fahndungsmaßnahmen einzuleiten.
    In der Zeit vom 10. November 1947 bis zum 8. Juli 1948, also innerhalb von nur acht Monaten, wurde diese Massenmörderin nicht weniger als vierzehnmal von verschiedenen Kriminaldienststellen, davon achtmal in der britischen und fünfmal in der amerikanischen Zone, zur Festnahme ausgeschrieben. Schon die erste Ausschreibung am 10. November 1947, von der Westberliner Kripo veranlaßt, enthielt eine ausführliche Beschreibung ihrer charakteristischen Tatbegehungsweise. Die örtliche Kriminalpolizei indessen kümmerte sich nicht darum. Sie begnügte sich jeweils mit ihren eigenen, örtlich beschränkten Untersuchungen. Zwar gab es zu dieser Zeit in der britischen Zone mit dem Kriminalpolizeiamt der Britischen Zone und in der amerikanischen Zone mit dem Landeserkennungsamt Bayern schon zentrale Nachrichtensammelstellen der Kriminalpolizei, doch zur überörtlichen Fahndungskoordinierung kam es nicht.
    Erst als nach dem letzten Mord in Nordrhein-Westfalen die
    Presse eingeschaltet und ein Foto der Swinka veröffentlicht wurde, konnte sie wenige Stunden später, am 13. Juli 1948, auf Grund eines Hinweises aus der Bevölkerung in Hamm (Westfalen) verhaftet werden. Wie oberflächlich und leichtfertig die einzelnen Kripodienststellen an diesem Fall gearbeitet hatten, sollte sich in vollem Umfange erst jetzt, nach der Ergreifung dieser Mörderin und ihres Komplizen Ernst Himpel, erweisen. Nur in einigen Fällen, eben jenen, für die die Swinka später verurteilt wurde, gab es in den Archiven der Kriminalpolizei brauchbare Unterlagen. Vielfach waren die Ermittlungen und Spurensicherungen so dürftig vorgenommen worden, daß die Staatsanwaltschaft notgedrungen von einer Anklageerhebung absehen mußte.
    Und nicht viel anders verhielt es sich im Fall des „Würgers" Bernhard Prigan, der zwischen Januar 1948 und November 1952 147 Frauen und Mädchen überfallen, bewußtlos gewürgt, vergewaltigt und außerdem mindestens drei junge Mädchen ermordet hat. Auch Prigan war bei seinen Verbrechen stets in der gleichen Art und Weise vorgegangen, hatte also, kriminalistisch ausgedrückt, einen perseverierenden Modus operandi. Obendrein war er schon 1948, am Beginn seiner „Würgerlaufbahn", mehrmals auf frischer Tat ertappt und von verschiedenen Kripodienststellen unter seinem Klarnamen registriert worden. Dennoch gelang es jahrelang nicht, die von ihm begangenen Verbrechen aufzuklären. Prigan beging die meisten Straftaten innerhalb der Bizone, häufig sogar im Bereich ein und desselben Landeskriminalamtes. Von

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