Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Bombenattentäter nach Zeichnung und Personenbeschreibung kein anderer als Zederik E. von Halacz sein könnte.
Am 7. Dezember wurden Halacz und seine Freundin in Nienburg verhaftet und „zwecks Vernehmung" ins Zirpins-Haupt-quartier nach Bremen gebracht. Die Keesesche Baracke in Drakenburg wurde durchsucht. Dabei fanden die Kriminalbeamten ein Manuskript, in dem das gleiche fehlerhafte Schreibmaschinen-,r" vorkam wie auf der Adresse des Bombenpakets an den Fuhrunternehmer Höing.
Weil Halacz aber nicht verriet, auf wessen Schreibmaschine er das Manuskript getippt hatte - er selbst besaß keine -, und weil er, der FBI- und Ford-Fan. ohnehin nicht in das politische Bild paßte, das sich die antilinks ausgerichtete „Soko S" vom Bombenattentäter gemacht hatte, wurde Halacz noch am selben
Abend auf persönliche Anweisung von Zirpins wieder auf freien Fuß gesetzt. Es hätte ja sein können, „daß Halacz nur die Schreibmaschine des Täters benutzt hatte, aber selbst nicht der Täter war", erläuterte der Patentdemokrat Zirpins später seine Entscheidung.
Und weil Halacz weder Mitglied der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft noch Sympathisant irgendeiner antifaschistischen Organisation, sondern eher das Gegenteil davon war, war diese Entscheidung auch ganz logisch in den Augen von Männern wie Zirpins.
Zederik von Halacz durfte sich allerdings nicht lange der Freiheit erfreuen. Zum Hinweis des Chefredakteurs der „Harke" gesellten sich in kürzester Zeit noch so viele andere, daß sogar die Zirpins-Kommission stutzig werden mußte. Da meldete beispielsweise ein Geschäftsinhaber aus Nienburg, daß Halacz wiederholt seine Schreibmaschine Marke „Urania" benutzt hat. Ein Lehrling seines Geschäfts hatte kurze Zeit vor den Bombenanschlägen sogar gesehen, daß Halacz Paketadressen schrieb. Mittlerweile war von den Sachverständigen festgestellt worden, daß die Paketadressen höchstwahrscheinlich auf einer Schreibmaschine „Urania" angefertigt wurden. Als man eine Schriftprobe von der Schreibmaschine des Geschäftsmanns mit dem Halaczschen Manuskript und mit den Paketadressen verglich, stellte sich heraus, daß nicht nur das „r", sondern auch das „h" und das „n" auffällig übereinstimmten, so daß Zweifel kaum noch möglich waren.
Es meldeten sich auch Zeugen, die wußten, daß Halacz schon früher, beispielsweise in der Neujahrsnacht 1949/50, Sprengstoffpatronen gezündet hatte, also mit explosivem Material umgehen konnte.
Fünf Kinder bezeugten, der „Graf" wäre am 28. November 1951, das war der Vortag der Attentate, mit dem Nachmittagszug nach Bremen gefahren. Am Nachmittag dieses Tages waren dort die Pakete an Mayntz und Höing aufgegeben worden.
In Nienburg schließlich wollte ein Postbeamter sogar beschwören, daß Halacz, den er anhand des Bildes identifizierte, ihn gefragt habe, was man tun müßte, damit eine bestimmte Paketsendung nur dem Addressaten ausgehändigt wird und nicht in unbefugte Hände gerät.
Bei so kompakten Hinweisen kam die „Sonderkommission S" nicht umhin, Halacz am 10. Dezember erneut festzunehmen. Wieder nach Bremen gebracht, wurde er dort ohne Vernehmung in eine Zelle gesperrt.
Erst am nächsten Abend gegen 21 Uhr brachte man ihn in das Zimmer 350 des Bremer Polizeihauses, wo er von zwei Kriminalräten, einem Kriminaloberinspektor und zwei Oberstaatsanwälten verhört wurde. Halacz, mitten im Zimmer in helles Lampenlicht postiert, ließ nicht die geringste Gefühlsregung erkennen. Stundenlang trotzte er den Fragen und Vorhalten. Als ihm schließlich die Schreibmaschine „Urania", auf der die Paketadressen geschrieben worden waren, vorgewiesen wurde, kam sein Gleichmut endlich ins Wanken. Aber erst nach weiteren ununterbrochenen und viele Stunden dauernden Verhören, in denen von der Kripo bald die „harte", bald die „weiche Tour gefahren" wurde, legte er am 14. Dezember gegen drei Uhr morgens ein Geständnis ab.
Vor Gericht gab er an, die Bombenanschläge sollten ein Auftakt für spätere Erpressungen sein. Denn wenn es erst einmal ein paar Tote gegeben hätte, würde in der Folgezeit die bloße Androhung eines Bombenanschlages genügen, um gewisse Leute zahlungsfreudig zu stimmen.
Halacz, der sich als „Stiefkind des Lebens" fühlte, wollte „auch einmal oben" sein. Das Gericht, das ihm dieses Tatmotiv nicht so recht glaubte und nach politischen Hintergründen suchte, nahm schließlich an, Halacz hätte aus Renommiersucht gehandelt. Es
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