Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Bröse angegebene „Doktorvater" Professor Dr. phil. Dr. theol. h.c. Walter Baetke konnte schließlich ebenfalls ermittelt werden. Und auch er kannte weder Bröse noch dessen Dissertation.
Man sollte meinen, daß das alles Grund genug gewesen wäre,
Bröse zu entlassen. Weit gefehlt! Bundeskriminalamtschef Dullien hielt es aus Prestigegründen zwar für klüger, seinen Günstling offiziell nicht mehr als Gutachter im Gerichtssaal auftreten zu lassen, im Amt aber blieb er. Und nach wie vor arbeitete er weiter als Schriftsachverständiger und bestritt Fachschulungen zum Thema „Betrug und Urkundenfälschung".
Im Februar 1959 publizierte das Magazin „Der Spiegel", offenbar von Fritsche inspiriert, den Fall Bröse. Westdeutsche Zeitungen griffen ihn auf, doch erst Mitte 1960 wurde Bröse vom Dienst im BKA suspendiert. Er behielt allerdings seine Dienstwohnung und führte auch weiterhin den Doktortitel.
Ein Jahr später, im Mai 1961, mußte sich Bröse vor dem erweiterten Wiesbadener Schöffengericht verantworten. Die gerichtliche Beweisaufnahme machte die peinliche Blamage des Bundeskriminalamtes perfekt.
Der Dokumentensachverständige Dr. Franzheim aus Köln stellte beispielsweise fest, daß das Papier, auf dem Bröse die Bezahlung der Promotionsgebühren quittiert wurden, „1952 zum ersten Mal in der Bundesrepublik hergestellt worden" ist. Die Tinte auf dem Bröseschen „Dokumenten" war auch längst nicht so alt, wie sie sein sollte.
Der Schriftführer des Gerichts entdeckte am zweiten Verhandlungstag ohne Brille und Mikroskop, daß die Schrift auf einer von Bröse präsentierten „Bescheinigung" vom Oktober 1946 aus Chemnitz über seine angeblichen Psychologiestudien auffällig derjenigen ähnelte, die ein angeblich 1947 in Dresden ausgestelltes Dokument zierte. In beiden Fällen handelte es sich um eine Schreibmaschinenschrift vom gleichen Maschinentyp, und in beiden Fällen klebten die Ziffern I und 9 in der Datumsangabe in gleicher Weise zusammen. In beiden Schriftbildern war das „a" rechts unten beschädigt und das „o" im Wort „psychologisch" nach oben versetzt.
Der Gerichtsvorsitzende Dr. Lange ließ deshalb beide Schreiben nochmals vom BKA begutachten. Es sollte festgestellt werden, ob beide „Dokumente" auf ein und derselben Schreibmaschine geschrieben wurden.
Am nächsten Tag nahm Oberregierungsrat Mally, der durch seine Unterschrift die Bröseschen Dokumente für echt erklärt hatte, zu dieser Frage Stellung und mußte zugeben: „Ich habe nichts gefunden, was gegen eine Maschinenidentität spricht." Und: „Selbst bei vorsichtigster Beurteilung kommt man zu dem Schluß, daß aller Wahrscheinlichkeit nach beide Schriftstücke mit ein und derselben Maschine geschrieben worden sind."
Nach dieser Eröffnung präsentierte Gerichtspräsident Lange dem Oberregierungsrat sofort das dritte strittige Dokument: Bröses Promotionsurkunde. Sie lag nur in Form einer „amtlich beglaubigten" Abschrift vor. Das Gericht wollte wissen, ob diese amtlich beglaubigte Abschrift auch auf der fraglichen Maschine getippt wurde.
Oberregierungsrat Mally zog eine Lupe aus der Tasche, studierte das Schriftstück einige Minuten lang und sagte dann mit unbewegter Miene: „Es ist wahrscheinlich dieselbe Maschine!" Das war ein böser Tag für den Oberregierungsrat Mally, der nicht nur Bröses Vorgesetzter, sondern auch sein Mentor im BKA war.
Für eine weitere Blamage sorgte Oberrichter Lange, als er ganz nebenbei feststellte, was dem BKA in fünf Jahren Ermittlungstätigkeit völlig entgangen war: Nach Bröses eigenen Angaben in seiner Personalakte war er nämlich 1945/46 zur gleichen Zeit a) fleißiger Trümmerarbeiter in Leipzig, b) unermüdlicher Gasthörer an der Leipziger Universität und c) eingetragener Hörer am Psychologischen Institut in Chemnitz, dem heutigen Karl-Marx-Stadt gewesen. Dazu aber hätte er Entfernungen zurücklegen müssen, die selbst für den Galopp eines Paradepferdes um einige Kilometer zu weit gewesen wären.
Das Gericht hielt denn auch Bröse der falschen Titelführung in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Betrug für eindeutig überführt. Das Urteil fiel trotzdem milde aus: ein Jahr Gefängnis!
Offen blieb die Frage, was aus den Gerichtsurteilen wurde, die sich auf die Gutachten dieses falschen Gutachters stützten.
IV Vorbild FBI
Besonderes Kennzeichen: dicker Hintern
Brotwagenfahrer Zappel aus Bosau in Schleswig-Holstein fuhr über Land wie jeden Dienstag, wenn er für
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