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Der verkaufte Patient

Titel: Der verkaufte Patient Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Renate Hartwig
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einer
Tochtergesellschaft gesprochen, und warum wird nun wenigstens hier nicht klargestellt, dass gleich
mehrere
Gesellschaften gegründet wurden? In welchem Zusammenhang stehen die Gesellschaften? Wozu dieser ganze Aufwand mit den Geldern der Ärzte? Wem nutzt das? Warum diese Heimlichtuerei?
    7. Was bezweckte man damit, dass darüber hinaus nicht dargestellt wurde, wozu bei der Gediselect-Dienstleistungs-GmbH ebenfalls ein auffällig hohes Stammkapital von 570 000 Euro erforderlich ist? Für eine GmbH reichen auch 25 000 Euro. Warum erfährt die Öffentlichkeit nicht, wozu Gelder in diesem Umfang gebunden werden? Am 22. Mai 2007 richteten Anwälte des Bayerischen Hausärzteverbandes eine Anfrage an die Aufsichtsbehörde der KVB, das Bayerische Sozialministerium. Die Anfrage bezog sich auf jene seltsame Gediselect-Dienstleistungs-GmbH mit dem Stammkapital von 570 000 Euro. Mehr war den Hausärzten zu diesem Zeitpunkt von dem Unternehmensverbund nicht konkret bekannt. Aus dem Haus von Ministerin Stewens kam auch eine Antwort. Doch trug sie nichts zur Klärung bei. Stattdessen machte sie die Vorgänge nur noch rätselhafter und warf neue Fragen auf:
    8. Wozu wies das Bayerische Sozialministerium die Ärzte nicht schon damals darauf hin, dass die KV
mehrere
Gesellschaften gegründet hat? War sie am Ende Teil des groß angelegten Versteckspiels? Der Verdacht liegt nahe. Oder wusste die Ministerin von alledem nichts? Angesichts der Brisanz durch die rechtliche Tragweite und den ökonomischen Umfang der Vorgänge musste die Sozialministerin von erheblichem Interesse mindestens bei den Ärzten ausgehen, die in der KV Zwangsmitglieder von Staats wegen sind. Ob nun Unwissenheit, versehentliche Nichtinformation oder gezielte Desinformation: in jedem Fall hochnotpeinlich für die Ministerin!
    9. Wozu wies das Bayerische Sozialministerium in seinem Schreiben an die Anwälte des Hausärzteverbandes nicht darauf hin, dass bereits bei der Gründung der Gediselect GmbH & Co. KGaA am 19. 12. 2006 eine Erhöhung des Stammkapitals von 4,6 Millionen Euro beschlossen wurde? Oder wusste man das gar nicht? Es musste übrigens erst ein Artikel über Gediselect in der Zeitschrift »Kassenarzt« veröffentlicht werden, damit sich die KVB im
Bayerischen Ärzteblatt
erstmals über die Gediselect GmbH & Co. KGaA äußerte. Sonst hätte die Öffentlichkeit wohl nie davon erfahren. Als Ziele dieser Gesellschaft werden hier nun angegeben: »Abschluss von Selektivverträgen nach § 73b und c und § 140a ff. SGB V«. Dr. Axel Munte wörtlich: »Mit der Gründung der Gediselect GmbH & Co. KGaA wurde eine Basis geschaffen, um die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Zukunft auch bei Versorgungskonzepten im Rahmen von Selektivverträgen unterstützen zu können.« Mit anderen Worten: Der »Treuhänder« der Ärzte macht ein Riesending für Ärzte, verschleiert es vor ebendiesen Ärzten, wird durch ärztliche Fachjournalisten gezwungen, sich vor Ärzten zu äußern – und kommt dann erst mit »gemeinnützigen« Absichten für die Ärzte über. Da frisst einer mehr Kreide als der Wolf.
     
    Darüber hinaus wurde in der genannten Erklärung der KVB darauf hingewiesen, dass die KVB derzeit einziger Gesellschafter und Aktionär der Gesellschaft ist. Beruhigend? Durchaus nicht. Vorgesehen sei, die Aktien der Gediselect an niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten
sowie weitere mögliche Vertragspartner (d. Aut.)
auszugeben. »Die KVB wird dann keine Anteile an der Gesellschaft mehr halten, die Gediselect GmbH & Co. KGaA wird dann keine Tochtergesellschaft der KVB mehr sein.« Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Eine KöR mit Treuhandfunktion entlässt hier – ohne dass es die meisten merken – unter der Handein an der Börse handelbares Unternehmen mit wichtigen Funktionen. So habe ich mir das vorgestellt, so könnte »Privatisierung im Gesundheitswesen« laufen. Eines Tages sind wir verkauft – und keiner hat’s gemerkt, schon gar nicht die Ministerin. Dabei geht selbst aus den Gesellschaftsverträgen hervor, dass der Aufsichtsbehörde jederzeit Einblick in die gesamte Geschäfts- und Betriebsführung gestattet ist.
Vorzügliche Vorzugsaktien
     
    Erstmals wird in der Erklärung darauf hingewiesen, dass es sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien gibt. Was soll das denn nun? Der Leser des Artikels in der Fachpresse soll sich wohl sagen: »Na ja – das sind halt einfache Aktien und Aktien de luxe.« Wie würde

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