Der verletzte Mensch (German Edition)
Begriffe wie „Spatzi“. Sie habe ernsthafte Sorge, dass ihr Exgatte während der Besuchszeiten die Kinder sexuell missbrauche. Es wird sofort ein Besuchsverbot gegen den Vater ausgesprochen und er wird verhört. Der Krieg beginnt. Der Vater schreibt trotz des Besuchsverbots seinen Kindern lustige Postkarten, zum Beispiel mit Tiermotiven. Auf diese Weise versucht er den Kontakt zu den Kindern, die er davor einmal pro Woche gesehen hat, aufrechtzuerhalten. Telefonanrufe sind ihm verboten. Diese Karten werden schließlich im Gutachten des Gerichtspsychiaters „als mangelnde pädagogische Reife“ gedeutet. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Vater die Grenzen des zulässigen Kontaktes mit den Kindern nicht richtig einzuschätzen wüsste. Unglücklicherweise hatte der Vater auch noch „zugegeben“, dass er und seine neue Lebenspartnerin gemeinsam mit den Kindern in einem Badeteich einige Male nackt baden waren. Auch das sei in unserer Kultur im Grenzbereich „ethisch-moralischen Handelns“. Zusammenfassend konnte man das Gutachten so lesen: Vielleicht hat er seine Kinder tatsächlich belästigt. Derartige Gutachten, die über das Leben von Menschen entscheiden, werden oft in zehn Minuten verfasst.
Der Vater lässt eine Vielzahl von Gegengutachten erstellen und sich mit dem Lügendetektor testen. Er macht eine Erziehungsberaterausbildung, um seine pädagogische Kompetenz auch „amtlich“ belegen zu können. Fast drei Jahre lang darf der Vater seine Kinder nur einmal im Monat in einem geschützten Besuchscafé sehen, in dem er unter Aufsicht von Sozialarbeitern steht. Nach diesem jahrelangen zermürbenden Kampf hat der Vater sein ursprüngliches Besuchsrecht zurückerkämpft und darf seine Kinder auch wieder auf Urlaub mitnehmen.
Die Vorgeschichte: Der Mann ist sehr wohlhabend und zahlte seiner Frau nach der Trennung zusätzlich zu den Alimenten 3200 Euro pro Monat. Die Frau war Chefsekretärin und dem Vater war es wichtig, dass sie sich uneingeschränkt den gemeinsamen Kindern widmen konnte. Die Frau begann eine neue Beziehung zu einem Mann, den sie aber nicht bei sich einziehen ließ, sondern in die Nachbarwohnung, weil sie sonst das Geld ihres Exmannes verloren hätte. Mit dem neuen Freund wird der Reiz des Lebens wieder entdeckt, man reist gerne, teure Kleider sind notwendig und anderes mehr. Das kleine Problem: Der neue Freund ist finanziell eher schwach ausgestattet. Die Frau pilgert daher zu ihrem Exmann und eröffnet ihm freundlich, dass sie mit den 3200 Euro einfach nicht das Auslangen finden kann. Der Mann fühlt sich in einer vermeintlich starken Position, weil er längst weiß, dass sie einen neuen Freund habe. Wenn sie sich dumm aufführe, werde er einen Detektiv engagieren, die 3200 Euro wären dann auch ganz schnell weg. Das Gespräch endet mit ihrer Ankündigung: „Du wirst mich jetzt kennenlernen, ich werde dir die Kinder wegnehmen!“
In der Geschichte geht es nicht darum, herauszufinden, wer von den beiden mehr Schuld hat, dazu müsste man die Vorgeschichte und die Gründe der Scheidung genauer kennen. Faktum ist natürlich, dass in der großen Mehrzahl der Fälle die Frauen die Lasten einer Trennung zu tragen haben. In den unteren Einkommensschichten geht es auch nicht um 3000 Euro und Urlaubsreisen, sondern um das nackte finanzielle Überleben. Und das trifft natürlich primär die Frauen. Unbestritten ist aber auch, dass Kinder in Scheidungskriegen als Waffen eingesetzt werden. In Deutschland gibt es hunderttausende allein erziehende Mütter und unterhaltspflichtige Expartner. Zwei Drittel können ihren eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nicht nachkommen. Dabei geht es keineswegs nur um Niedrigverdiener, vielmehr ist gerade der Mittelstand, die typisch deutsche Familie betroffen. [28]
Was taugen allein erziehende Väter?
Unsere Gesellschaft diskutiert intensiv und berechtigt die Frage der staatlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, um eine zeitgemäße rechtliche Lösung zu erreichen. Die ebenso dringend notwendige Debatte über die Ehe als lebenslanger Vertrag sowie die Praxis des Sorgerechts für Kinder wird dagegen verdrängt. Unser Rechtssystem ist noch immer so ausgelegt, dass sich viele Richter im Zweifelsfall von ihrer inneren Stimme leiten lassen, die ihnen suggeriert: „Die schlechteste Mutter ist noch immer besser als der beste Vater.“ Entsprechend reflexartig entscheiden sie dann. Das entspricht auch durchaus dem
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