Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte
Fürsten / Herr Siegward und Herr Baldrich mich uñ meine Gespielen aus den Händen so vieler Räuber loßgerissen / und unsere Entehrung abgewendet / bitte ich kindlich / daß ohn längeres verweilen / den annoch übrigen Räubern ihre Boßheit vergolten werde /jedoch daß Appius Leben und Freiheit nach meinem getahnen versprechen erhalte / auch mein ungetreuer Genutius nebest dem Koche unter meiner freien Anordmmg verbleibe; den übrigen sechsen aber die Straffe nach Recht wiederfahre. Der Stathalter zeigete an / es solten ihr die drey nach ihrem Willen geschenket seyn / wiewol sie alle / als Räuber / den Tod verschuldet; im übrigen / damit er nicht aus väterlichem Eifer die masse im Urteilen überschritte / hätte er die Vornehmsten des Rahts darzu verordnet / welche schon an der Gerichtsstelle sässen / und der Missethäter Gegenwart erwarteten. Es wurden dieselben alle mit einander vor die Richter gestellet / welche folgende Urtel über sie sprachen: Appius / ob er zwar nach einhelliger Zeugnis der anderen / noch keine Boßheit hätte verrichten helffen / müste er doch von Rechtswegen mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht werden / darumb / daß er sich in die höchstverbohtene Räuber-Geselschaft begeben / und sich denen zum Gehorsam verbunden hätte; jedoch würde ihm Krafft von Fr. Sophien getahner Versprechung /Leben und Freiheit geschenket / solte aber zwey Jahr lang auff der neuerbaueten Burg Holz hacken / und die Vorplätze sauber halten. Der Koch welcher gleichwol schon eine und andere Untaht begangen /solte mit dem Strange am Galgen getödtet werden. Der verrähterische Gutscher Genutius / ob er zwar härtere Straffe verdienet hätte / solte als ein Meinäidiger zween Finger / und durchs Schwert den Kopf verlieren / und solches auff Fr. Sophien Begnadigung. Die eilf Köpffe der erschlagenen Räuber solten auf Stangen gestekt; des ertödteten Furius Leichnam ans Kreuz geheftet; die beyden im Steit gefangene Räuber gerädet / und Fannius samt den andern dreyen Gewalttähtern / gegeisselt und lebendig gekreuziget werden. Als die Verurteileten hinaus geführet wurden / wolte die Fürstliche Geselschaft der Volstreckung beywohnen / und ließ Frau Sophia unterschiedliche kleine ReitGutschen mit zwey Pferden anspannen /auff deren jedweder zween sitzen solten / und musten auff ihre Anordnung Siegward Sibyllen / Balhrich aber Lukrezien Geselschaft leisten / welches ihnen allerseits angenehme wahr. Auf der Gerichtsstat / so bald die Köpffe aufgestekt / uñ Furius Leichnam ans Kreuz geheftet wahr / muste Appius hervortreten /welcher durch einen demütigen Fußfal vor die ihm erteilete Gnade dankete / und sich erboht / die ganze Zeit seines Lebens in Fr. Sophien Diensten als ein Leibeigener zu verbleiben / weil ohn das die Armut ihn in die Räuber-Höhle getrieben hätte. Der Koch und Genutius / wurden von einem RichtersMann (dann so wahr es angeleget) angemahnet / ob ihnen irgend etwas Gnade begegnen könte / solten sie es durch einen Fußfal vor Fr. Sophien / versuchen. Da dann der Koch der erste wahr / und mit heftigen Trähnen umb Lebensfristung anhielt / worauf sie durch Markus den Richtern ansagen ließ / was vor Gnade sie ihm zuerzeigen willens währe; welche ihn wieder vor sich treten liessen / und anmeldeten / es solte ihm das Leben geschenket seyn / müste aber zwölff Ruhtenstreiche von dem Büttel über den Rücken annehmen / und darauf Appius als ein Mitarbeiter zugegeben werde / die Straffe aber solte er auf eine andere Zeit ausstehen. Der ernstlich büssende Genutius hatte alle seine Gedanken / Herz und Sinne nach Gott hingerichtet / und hielt bey demselben umb die allerersprießlichste Gnade an / daß ihm seine ehmahlige Verleugnung und andere begangene Ubeltahten möchten vergeben / und die Seligkeit mitgeteilet werden /so gar / daß er nicht acht drauff gab / als er von dem Richter zum Fußfall ermahnet ward. Herkules und Valiska sahe aus seinen Geberden / daß er mit solchen Gedanken umginge / und wurden dadurch zum mitleiden bewäget. Der Richter erinnerte ihn zum andern mal / durch einen Fußfall umb Linderung der Straffe anzuhalten; worauff er vor Fr. Sophen Wagen niderfiel / und diese Rede vorbrachte: Hochgebohrne Gnädigste Frau; die zwo schweresten übeltahten / so unter allen meinen Sünden ich die ganze Zeit meines Lebens begangen habe / sind diese / daß vor drey Jahren ich meinen Gott und Heyland aus furcht des zeitlichen Todes verleugnet / und vor vier Tagen Eure Gn. so
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