Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte
Uneinigkeit zerfallen auch die allergrösten; dasselbe findet trauen auch hieselbst stat; uñ kan ein Fünklein der Uneinigkeit zwische den Rähten ein grosses verzehrendes Feur bey den Untertahnen anzünden / welches zu löschen der Fürst selber nit mächtig gnug währe. Möchte jemand sprechen: Ich vernehme zur gnüge / was vor Leute zu Fürst- und Königlichen Rahtsbedienungen tüchtig und geschikt sind; aber wer stecket dem Menschen beym Herzen / oder wer kan einem andern es vor der Stirn lesen / was er im Gemühts Schilde führet? es ist nicht alles Gold was da scheinet / und die abgefeimteste Buben wissen durch Gleißnerey sich am Tugendmildesten zustellen. Ist alles wahr / und erscheinet daher / wie sorgfältig ein Fürst in Bestellung seiner Rähte verfahren müsse; nehmlich / daß / wo möglich /man keine fremde und unbekante / noch junge unerfahrne Leute aus blosser unbedachtsamer und blinder Gunst zu solchen Aemptern erhebe / sondern die beydes ihrer Geschikligkeit und auffrichtigen Wandels bey andern ein gutes Zeugniß haben. Und handelt ein Fürst sehr klüglich / wann er einem neubestelleten Raht / eine oder andere Sachen klar zumachen auffträget / da man aus dessen Vornehmen und Bezeigung guter massen wird abnehmen können / wie weit solches Mannes Vermögen und Aufrichtigkeit sich erstrecket. Wil man dañ einen bestelleten Raht zugleich prüfen / ob er verschwiegen sey / und eine anvertrauete Heimligkeit unter dem Schlosse des Herzen behalten köñe / so rede der Fürst ein und anders mit ihm allein / als im höchsten Vertrauen (obs gleich nit viel auff sich hat) / und sage keinem andern ichtswas davon; dann wird sichs finden / wie weit ihm zutrauen sey. Da ich dann allen verständigen Rähten und Bedieneten die geträue Warnung erteilen wil / daß niemand sein Weib / oder Kinder / oder Anverwanten so lieb habe / ihnen dasselbe zuoffenbahren / was sein Herr bey ihm / als in geheimer Verwahrung nidergesetzet hat; dann was drey wissen / das bleibet nimmer heimlich. Schließlich hat ein Fürst sich wol vorzusehen / daß seiner hohen Bedienten keinem es eingeräumet werde / Rähte und andere Amtleute nach seinem Gefallen zubestellen / damit der Befoderer von seinen Geschöpffen oder Befoderten nicht zu grossen Anhang bekomme / und der Herr selber sich vor ihm fürchten müsse. (Dieses als Mnata es hörete / ließ er einen tieffen Seuffzer aus dem innersten seines Herzen; und König Hilderich fuhr also fort:) Ich vor mein Häupt pflege es also zuhalten: Wann einige vornehme Bedienung durch tödlichen Abgang meines Dieners erlediget wird / lasse ich mir von meine Rähten unterschiedliche vorschlagen / nach deren Leben und Wandel ich mich unvermerkt erkündige / auch mit ihnen wol selbst Unterredung pflege; da dann die blödesten / und die eine auffgegebene wichtige Frage aufzulösen / Bedenkzeit begehren / mir nicht allemahl die unangenehmsten sind. Hingegen die / so mit ihrer Antwort zuplatzen / und ohn Bedacht vor geschikt gnug wollen angesehen seyn / kommen mir sehr verdächtig vor / daß es ihnen entweder am Verstande / oder gebührlicher Ehrerbietigkeit mangele. Ist nun einer unter den vorgeschlagenen / der mir wol anstehet / so bestelle ich denselben / und gebiete / daß ein jeder ihn erkennen und halten solle / vor den ich ihn gesetz habe. Kan ich aber die Wahl unter den vorgestelleten selber nicht machen; dann trage ich meinen Leuten auff /einen davon auszulesen / und mit einhelliger Stimme mir ihn zunennen; und wann solches geschiehet / behalte ich mir dannoch die Freyheit / ihn anzunehmen /oder eine andere Wahl von ihnen zuheischen. Können sie aber der Sache unter ihnen nicht eins werden / so lasse ich die / an welchen keiner etwas zutadeln hat /zusammen treten / und die Wahl durchs Loß ausrichten. Da dann bey Bestellung ich meinen Leuten ehrlichen und gnugsamen Unterhalt vermache / davon sie nicht allein leben und ihren Stand führen / sondern auch den ihren einen Noht- und Ehrenpfennig ersparen können; jedoch nebest dieser ernstlichen Warschauung / daß wo ich an ihnen einige Unträue oder Ungerechtigkeit spüren würde / daß umb Geschenk oder Gunst willen sie das Recht verkehreten /müste solches an ihnen / andern zum Beyspiel / ohn alle Gnade gestraffet werden. Und bey Angelobung ihrer Träue erinnere ich sie zum überfluß / daß diese meine Warnung sie ja nimmer aus ihrem Gedächtniß sollen kommen lassen / sondern bey allem ihren Vornehmen daran gedenken. Doch untersuche ich hernach
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