Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Die Aldi-Welt

Die Aldi-Welt

Titel: Die Aldi-Welt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hannes Hintermeier
Vom Netzwerk:
Theo-Albrecht-Stiftung.
    Selbst ist die Familie. Was du selber kannst besorgen, muß eine Fremdfirma nicht machen. So bleibt das Geld im Haus, wo es schließlich hingehört. Man denke an die Tausenden von Aldi-Lastern, die täglich zigtausend Tonnen Waren zu den Filialen karren. Warum denn an Speditionen geben, wenn es bei aus Übersee ankommenden Lieferungen auch die hauseigene Mickekeit & Co. KG in Hamburg so zuverlässig erledigen kann. Die Firma, an der maßgeblich die Theo-Söhne beteiligt sein sollen, hat zwar keinen Eintrag bei der Telefonauskunft, aber das verbindet sie höchstens mit vielen Aldi-Filialen. Mickekeit wickelt als Seehafenspediteur den Import ab, erledigt die Zollformalitäten und bringt die Ware aufs richtige Gleis. Theo Albrecht ist nebenbei auch ein Hühnerbaron. Daß nirgends sonst die Eier so billig sind wie bei Aldi, hängt auch damit zusammen, daß der Nordherrscher 120000 Hühner sein eigen nennt – als einziger Gesellschafter der Geflügel-Hof Herten GmbH.
    Und dann gibt es da ja noch die Nummer mit den hauseigenen Versicherungspolicen, die die Herren Albrecht ihren Mitarbeitern gleich im Paket anbieten. Die Alva-Verwaltung GmbH & Co. KG (Sitz Herten, zufällig unter derselben Adresse wie Aldi) mäkelt Versicherungsangebote »namhafter Versicherer«, wie die Wirtschaftswoche schreibt, »wie dem Haftpflichtverband der Deutschen Industrie, der Iduna/Nova, Gothaer, Nürnberger und der Bayerischen Beamtenversicherung AG.« Auf diese Weise erhalten Mitarbeiter von Aldi-Nord gleichsam aus der Zentrale in Essen das Angebot, sich rundum, von der Haftpflicht bis zur Lebensversicherung, via Arbeitgeber zu versichern – der dann gleich die Provisionen kassiert.
    So clever die Errichtung des Firmenimperiums im einzelnen auch gelaufen sein mag, gibt es doch eine merkwürdige Koinzidenz, was die Patzer bei diesem Unternehmen angeht. Beinahe könnte man sagen: Wenn die Albrecht-Brüder einen Fehler machen, dann gemeinsam. In den späten siebziger Jahren verfügte der Bundesgerichtshof auf Antrag des Oberlandesgerichtes Hamm, die Umbenennung der Albrecht Einkauf OHG in Aldi Einkauf GmbH & Co. KG – Hintergrund war der Rückzug der Brüder (als natürliche Personen) aus ihren offenen Handelsgesellschaften als uneingeschränkt haftende Gesellschafter (was immer auch das Privatvermögen meint). Statt dessen hatten die Albrechts eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Gesellschafter installiert – eine Maßnahme, die nach BHG-Urteil gefälligst im Titel aufzuscheinen habe. Geschadet hat das Urteil den Brüdern nicht. Durch die gesellschaftsrechtliche Aufsplitterung und regionale Struktur gilt Aldi, wie bereits angedeutet, nicht als Konzern und muß deshalb keine Konzernbilanz veröffentlichen (von der Wahl eines Konzernbetriebsrates ganz zu schweigen, aber das ist eine andere Geschichte). Im Bedarfsfall wird eine neue Regionalgesellschaft gegründet. Anno 1984 ließ sich dazu ausnahmsweise Theo Albrecht vernehmen. In der Zeitschrift Capital gab er zum besten: »Die Unternehmen der Aldi-Gruppen sind nicht zur Publizität verpflichtet.« Deutsches Recht für alle. Bruder Karl läßt »aus grundsätzlichen Erwägungen« dazu gar nichts an die Öffentlichkeit, so wie sein Handeln grundsätzlich von grundsätzlichen Erwägungen bestimmt zu sein scheint.
    Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen hat, trotz verzweigter Verbindungen in der Aldi-Kette, nicht den letzten Durchblick durch den Firmendschungel gefunden. Geht man davon aus, daß Nord- und Südreich identisch aufgebaut sind, mag Theo hier als Modell dienen: Er ist Mehrheitseigner der Komplementär-GmbHs, die zur Geschäftsführung befugt sind, will sagen: Er kann direkt in die Regionalgesellschaften hineinregieren und Geschäftsführer seines Vertrauens bestimmen. Im Norden gibt es derzeit 25 (Stand 1996) Aldi GmbH & Co. KGs, bei denen zu jeweils 60 Prozent die Markus-Stiftung Kommanditist ist – den Rest halten Theo und Familienangehörige.
    Wie heißt es so schön in Artikel 14, Absatz (2) des Grundgesetzes: »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.« Ist das Eigentum erst einmal auf eine Familienstiftung übergegangen, kann das Grundgesetz bleiben, wo der Pfeffer wächst. Denn die Stiftung dient dann – siehe oben – dem Wohle der Mitglieder einer oder mehrerer Familien. Wie gesagt, mit dem landläufig verbreiteten Stiftungsgedanken verträgt sich das nicht. Aber auch das könnte

Weitere Kostenlose Bücher