Die Büro-Alltags-Bibel
der angedeutete Wangenkuss zur Begrüßung, üblich. Entscheidend dabei ist jedoch, dass dieser Kuss wirklich nur angedeutet wird. Also bitte kein lautes Schmatzen, kein Berühren der Wange mit den Lippen. Denken Sie an den Kollegentratsch! Interpretieren Sie lieber zunächst die nonverbalen Botschaften Ihres Gegenübers: Üblicherweise stehen Menschen, die sich nicht gut kennen, in Form eines V zueinander, also leicht in den Raum geöffnet. Finden sie sich anziehender, geht die Form allmählich in ein U über – sie stehen sich jetzt parallel gegenüber, für Außenstehende ein klares Signal: Wir wollen unter uns bleiben. Kommt es dann noch zu flüchtigen Berührungen – etwa Hände, die sich zufällig treffen –, ist das ein starkes Sympathiesignal. Aufschlussreich ist übrigens auch die sogenannte Spiegeltechnik: Ahmen Sie unauffällig die Körpersprache Ihres Gegenübers nach und achten Sie darauf, ob er / sie auch Ihren Gesten folgt. Menschen, die sich mögen, synchronisieren unbewusst ihre Mikrogesten wie Haarezupfen, Nasereiben, Kaffeetasse zum Trinken heben, lächeln. Lächelt er / sie zurück, ist er / sie dem Flirt nicht abgeneigt.
Fragen. Flirten heißt, den anderen zu respektieren. Und was wirkt stärker, als jemanden um Rat oder nach seiner Meinung zu fragen? Vorteil zwei: Wenn Sie Fragen stellen oder sich nach der Meinung des anderen erkundigen, haben Sie hinterher ein gutes Anschlussthema. Sobald Männer sich für Frauen interessieren, beginnen sie in der Regel damit, sich aufzuplustern und zu prahlen. Zuhörer haben mehr Erfolg. Allerdings sollten Sie auch keine dämlichen Fragen stellen wie
»Wo legt man hier
das Kopierpapier ein?«.
Aus diesem Grund sollten Frauen nicht in die Mäuschen-Falle tappen: Wenn Sie sich klein machen, wecken Sie vielleicht seinen Beschützerinstinkt; geht der Flirtversuch jedoch fehl, nimmt er Sie danach nicht mehr ernst.
So reagieren Sie auf sexuelle Belästigung
Das eben Gesagte trifft natürlich nur für den Fall zu, dass sich beide zueinander hingezogen fühlen. Ganz anders sieht die Sache aus, wenn eine(r) durch die Avancen bedrängt oder gar belästigt wird. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Laut juristischer Definition tritt sie bereits durch ein unwillkommenes Verhalten ein, durch das Sie sich peinlich berührt, eingeschüchtert oder gar gedemütigt fühlen. Dazu zählen Worte, Gesten, Handlungen, anzügliche Bemerkungen über Ihr Aussehen oder Privatleben, sexistische Witze, das Zeigen von pornographischen Darstellungen sowie unerwünschte Berührungen. Der Unterschied zu Komplimenten oder einem Flirt besteht im Wesentlichen darin, dass das Verhalten von den Betroffenen als entwürdigend erlebt wird. Ob Sie nun als Mann oder – was wahrscheinlicher ist – als Frau belästigt werden (zwei Drittel aller Frauen geben an, im Büro sexuell belästigt worden zu sein): Entscheidend ist, dass Sie dazu auf keinen Fall schweigen, sondern reagieren – umgehend, energisch und selbstbewusst.
Vermutlich kennen Sie diesen Rat schon. Nicht wenige verstehen ihn jedoch falsch. Denn er bedeutet nicht, dass Sie ausrasten sollten. Auch wenn Ihre lautstarke Empörung zunächst anders wirkt, macht sie Sie doch indirekt zum Opfer – und genau das bestärkt manchen in seiner Obsession. Zudem eröffnen Sie dem Provokateur die Chance, Sie anschließend als zickig oder frigide abzustempeln, was ihm vielleicht sogar noch Sympathien einbringt. Was also tun?
Rein juristisch können Sie sich über den Kollegen ohne Weiteres beschweren oder ihn gar anzeigen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Für den Täter selbst bedeutet das einen schweren Imageschaden, womöglichgar das Karriere-Aus. Ändert er sein Verhalten nicht, kann er fristlos gefeuert werden. Das hängt allerdings auch vom Ausmaß der sexuellen Belästigung ab: Grabschen, Fummeln, auf den Po klatschen, eine eindeutige Aufforderung zu einer sexuellen Handlung – all das kann eine sofortige Kündigung bereits rechtfertigen. Schon »wer die allgemein übliche minimale körperliche Distanz nicht wahrt, sondern die Betroffene gezielt unnötig und wiederholt unerwünscht anfasst oder berührt, begeht eine sexuelle Belästigung«, urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (3 Sa 163 / 06). Folge: Fristlose Kündigung.
Was aber tun Sie bei nichtkörperlichen Angriffen wie
Weitere Kostenlose Bücher