Die Homoeopathie-Luege
kennzeichnen.
7. Für die Apotheken: Auf Pharmakologie besinnen
Jeder Apotheker durchläuft eine naturwissenschaftlich fundierte Ausbildung. Er lernt viel über Physik, Chemie, Medizin und erfährt, welche Substanzen an welcher Stelle und auf welche Art in den Stoffwechsel eingreifen. Später im Beruf jedoch tritt die Wirkungsweise der Medikamente, die er verkauft, in den Hintergrund, und er wird mit ganz anderen Dingen konfrontiert. Es geht dann mehr um die pharmazeutischen Belange, etwa darum, in welchen Darreichungsformen die Arzneien angeboten werden, wie die Medikamente zu lagern sind, ferner um Buchhaltung, Mitarbeiterführung, Marketing, Inneneinrichtung und so weiter. Vor allem aber hat er auch Kunden zu bedienen, die nicht so ernstlich krank sind, dass sie zum Arzt gehen wollen, die sich aber doch so plagen, dass sie vom Apotheker ein Mittel gegen ihre Beschwerden erbitten.
Zugegeben, der Apotheker ist Dienstleister und Unternehmer, und so kann er es sich im Grunde nicht leisten, den Kunden ohne Einkauf wieder wegzuschicken. Andererseits sollte er einem Berufsethos folgen und zu keinen Mitteln raten, die seiner Ausbildung widersprechen. Wenn er Homöopathika und ähnliche Produkte an die Kunden abgibt, sollte er sie zumindest darauf aufmerksam machen, dass es sich um Glaubensmedizin handelt.
8. Für die Politik: » Besondere Therapierichtungen « streichen
Ihren hohen Durchdringungsgrad im deutschen Gesundheitswesen verdankt die Homöopathie vor allem dem in diversen Gesetzen und Regelwerken festgeschriebenen Passus von den »besonderen Therapierichtungen«, der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie auf eine Stufe mit wissenschaftlich geprüften Verfahren stellt. Damit wollte der Gesetzgeber klinische Ergebnisse gleichwertig neben die medizinischen Erfahrungen stellen. So darf heute eine Pharmafirma von ihren homöopathischen Mitteln behaupten, dass sie wirksam sind, auch wenn sie nur innerhalb der Homöopathen-Gemeinde für wirksam gehalten werden.
Was bei der Verabschiedung des Gesetzes politisch opportun schien, dient heute als fachliche Legitimation. Das Siegel der »besonderen Therapierichtungen« erlaubt es Ãrzte- und Apothekerverbänden, Kassen und Pharmafirmen, die Homöopathie in ihren Strukturen zu verankern. Das Recht ist schlieÃlich auf ihrer Seite. Dieses Recht ist eines Staates, der sich rationalen Grundsätzen verschrieben hat, nicht würdig. Es gehört ohne Wenn und Aber abgeschafft.
9. Für die Kassen: An Wissenschaft ausrichten
Krankenkassen stecken in einem bedauernswerten Dilemma. Obwohl vom Gesetzgeber zum Wettbewerb gezwungen, haben sie kaum Möglichkeiten, sich gegenüber der Konkurrenz zu profilieren. Auch sind sie wie kaum ein anderer Akteur im Gesundheitswesen von den Launen ihrer Kunden abhängig. Einen bewährten Arzt und auch einen vertrauten Apotheker gibt mancher vielleicht weniger schnell auf als eine anonyme Kasse. Also versuchen sich die Kassen statt etwa mit spröder Sparsamkeit lieber mit populistischen Extras beim Kunden anzubiedern. Die Homöopathie ist dafür wie geschaffen: Sie kostet wenig, sie gibt weit mehr als jedes GroÃgerät dem Kunden das Gefühl, mit menschlicher Zuwendung betreut zu werden, sie ist gut etabliert, sie schadet nicht â und wer weiÃ, vielleicht verzichtet mancher homöopathisch behandelte Kunde sogar auf teurere Medikamente.
Zu diesem ökonomischen Dilemma gesellt sich ein inhaltliches, das die Kassen zu einem Spagat zwingt: Bei allem Populismus müssen sie sich natürlich auch solide Wissenschaft auf die Fahnen schreiben, denn nur mit dem fehlenden Nachweis eines Nutzens können sie es rechtfertigen, Leistungen nicht zu bezahlen. Doch dieser Spagat ist nur so lange zu meistern, wie die Kunden den Widerspruch zwischen wissenschaftsbasierter Medizin und Homöopathie nicht erkennen und solange sie sich nicht daran stören, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei aller angeblichen Wissenschaftsfundierung die Homöopathie freiwillig bezahlen. Da fragt man sich als Versicherter: Sind sie nun überzeugt oder nicht? Hier sollten Kassen den Mut haben, eine klar nachvollziehbare, wissenschaftlich ausgerichtete Strategie zu verfolgen: Bezahlt wird, was laut Gesetzgeber bezahlt werden muss, und darüber hinaus nur, was nachweislich nützt.
10. Für die Medien: Redaktionen sensibilisieren
Guter Journalismus kommt, wie gute
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